Bei mancher Entscheidung weiss man vor rechtlichem und logischen bürgerschädigenden Schwachsinn gar nicht mehr was man sagen soll. Und die Entscheidung wird dann auch noch kollegial vom OLG-Hamm mit einer noch schwachsinnigeren Begründung bestätigt. Kontaktverbot des LG-Bielefeld (8 O 521/04) … Belästigende Werbung von Dritten und Rechtsanwälten belästigt niemanden, selten dummes Kontaktverbot um den niederen dummen Proleten festzustellen, AG-Minden/LG-Bielefeld/OLG-Hamm, 2004 weiterlesen
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