Oberstaatsanwalt Karl-Erich Sundermeyer von der GStA-Hamm erklärte in der mündlichen Verhandlung, dass es eine gütliche Einigung nicht gebe, weil er auch Staatsanwaltskollegen und Rechtspfleger gefragt habe und diese alle einheitlich und eindeutig die Richtigkeit des Vorgehens der Staatsanwaltschaft vertreten (Bestätigt … Das Land NRW muss vertreten durch den leitenden Generalstaatsanwalt Manfred Proyer (GStA Hamm) eigene Betrugsbeute zurückzahlen (Verwaltungsgericht Arnsberg 10 K 2113/10, 06.06.2012) weiterlesen
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