Richter Dr. Jörg Eisberg (stellvertretender Direktor AG-Minden) und Oberamtsanwältin Rita Bohrenkämper verurteilen Betreiber dieser Internetseiten wegen angeblicher 3 maliger Beleidigung, 03.04.2012

Heute am 03.04.2012 fand am AG-Minden (43 Js 2218/10 V) bei Richter Dr. Jörg Eisberg (stellvertretender Direktor AG-Minden) und Oberamtsanwältin Rita Bohrenkämper die Hauptverhandlung wegen 3 Beleidigungen des Betreibers dieser Internetseiten statt und es gab 3×30= 90 Tagessätze Geldstrafe. Wie sich in der Justiz in Gemeinsamkeit in Schweinereien abgedeckt wird und wie Richter Dr. Eisberg und Oberamtsanwältin Bohrenkämper ihre vom leitenden Generalstaatsanwalt Manfred Proyer (GStA Hamm) beauftragten abdeckenden Rechtsbeugungen und Lügen unter dem Volk verbreiten.
Abgesehen von der Beleidigung auf dieser Internetseite waren 2 weitere Beleidigungen gegeben, weil die Veröffentlichung 2 Staatsanwältinnen (Veit und Vogelsang) zur evtl. Korrektur und Verbesserung per Fax zugesandt worden ist. Das sind dann 3 Beleidigungen.
Die Anklage lautete, dass die namentlich bezeichneten Staatsanwältinnen auf dieser Seite auf einer Karrikatur als kopulierende Schweine dargestellt werden und jeweils ein Fax erhalten haben auf dem diese so dargestellt werden.
Richter Dr. Jörg Eisberg erklärte jedoch, dass es darauf gar nicht ankommt, sondern, dass 3 Beleidigungen vorliegen würden, weil der Name der Staatsanwältinnen über den Schweinen steht und jemand der den dazugehörigen Text nicht liest meint das dort die jeweilige Staatsanwältin einzeln als Schwein bezeichnet wird (Oberamtsanwältin Bohrenkämper behaupetete aber auch am Ende der Hauptverhandlung immer noch, dass die Schweine kopulierend und nicht einzeln dargestellt werden). Auf den subjektiven Ausserungswillen des Betreibers dieser Seite, Staatsanwältinnen darzustellen, die sich in einer korrupten Schweinerei untereinander abdecken, kommt es nicht an.

Die auf dem Umschlag des Buches “Rechtsbeugermafia” befindliche Karrikatur bedeutet gemäss Richter Dr. Jörg Eisberg nicht, dass sich Richter und Politiker in Schweinereien untereinander abdecken, sondern allein folgendes:
Mit der Karrikatur werden die Richter und Politiker als Objekt in der dargestellten Pose zu blossen den Trieben folgenden Tieren gleichgestellt.
Etwas anderes sagt die Karrikatur nicht aus!

Da auch Menschen Tiere sind ist nicht klar warum Menschen nicht den Trieben ihresgleichen folgen sollten und warum diese Tatsache eine Beleidigung darstellen soll:

ZOOLOGIE / MENSCH, Durchaus animalisch, Der Spiegel 2/1968, 08.01.1968
Sie haben es weit gebracht, das gibt auch der englische Zoologe und Verhaltensforscher Desmond Morris, 39, zu. Und doch erkennt Morris, Direktor am Londoner Institut für zeitgenössische Kunst, vormals Kurator für Säugetiere der Zoologischen Gesellschaft London, in diesem so erfolgreichen, stolzen Homo sapiens noch immer das alte Tier — ein Wundertier zwar, doch eines voll unausrottbarer animalischer Triebe: Der Mensch, belehrt Morris in einer Studie über die Ursprünge menschlicher Verhaltensweisen, ist “immer ein nackter Affe geblieben”.
“Ich bin Zoologe”, erläuterte Morris seinen Forscherstandpunkt, “und der nackte Affe ist ein Tier.” Deshalb sei er als Tierforscher berechtigt, sich über diese Spezies zu äußern.
Bislang hatten sich die Verhaltensforscher, wie etwa der Seewiesener Professor Konrad Lorenz, auf die Beobachtung von Tieren, wie Graugänsen und Buntbarschen, beschränkt und nur mit Vorsicht Analogieschlüsse auf menschliches Verhalten gewagt. Morris hingegen hält es für angezeigt, die zoologischen Methoden der Verhaltensforschung konsequent auch auf den nackten. Affen anzuwenden.
Morris räumt ein, der Homo sapiens sei nach wie vor ein Unikum unter den 193 heute lebenden Affenarten, die der schwedische Naturforscher Carl von Linné (1707 bis 1778) als “Primaten” (Herrentiere) etikettiert hat. Er sei als einziger haarlos, zudem sei er besonders stimmbegabt und habe unter allen Primaten das größte Hirn sowie den größten Penis. Der Mensch, meint Morris, sei der klügste und der sexuell aktivste aller Affen. …

Wenn Staatsanwältinnen Straftaten von Juristen, Richtern und ihresgleichen abdecken (“Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus”) und dafür gelobt und belohnt werden und Richter wiederum deren Straftaten abdecken, warum sollte dann bei den Staatsanwaltschaften und bei Gerichten in vollkommener juristischen Freiheit und Willkür nicht sogar besonders mit unausrottbaren animalischen Trieben gehandelt werden?

Das sich entsprechende Richter und Politiker (auch namentlich benannt) in einer Schweinerei abdecken daf man als Text aber äussern, wenn es der Wahrheit entspricht.

Was man aber nicht äussern darf ist, dass Menschen bzw. Staatsanwältinnen als Tiere den animalischen Trieben ihresgleichen folgen, wie dieses also gemäss Richter Dr. Jörg Eisberg beleidigenderweise auch im Spiegel “eines voll unausrottbarer animalischer Triebe” geschieht.
Richter Eisberg morniert nicht, dass der Mensch als Tier mit den animalischen Trieben anderer Tiere verglichen wird wie dieses auch in Parabeln und Fabeln geschieht, weil zB. Parabeln und Fabeln eine Beleidigung des Menschen darstellen würden.
Sondern es ist für ihn bereits eine strafbare Beleidigung, dass der Mensch als Tier seinen eigenen animalischen Trieben folgt.

Das ist gemäss Richter Dr. Eisberg eine überzeugende Darlegung der Einschränkung der Meinungsfreiheit, die bestraft werden muss. Auch weil das Volk das so verlangt  (gesundes Volksempfinden) auch wenn alle Bürger zuvor erklärt haben, dass diese die Veröffentlichung über Staatsanwältin Veit und Vogelsang lobenswert und korrekt empfinden.

Das gemäss der stetigen Entscheidungen des BVerfG entsprechende bildliche und textliche Äusserungen nicht aus dem Sinnzusammenhang gerissen werden dürfen spiele ebenfalls keine Rolle, weil nicht jeder den Text liest.
Die beiden Staatsanwältinnen Veit und Vogelsang über deren Strafvereitelung berichtet wird haben damals  auch völlig korrekt gehandelt und ein kriminelles Handeln sei nicht ersichtlich.
In der Staatsanwaltschaft wird niemand gedeckt und die Staatsanwaltschaften verfolgen Straftaten vollkommen korrekt und richtig und das haben diese auch in dem berichteten Fall selbstverständlich gemacht. Etwas anderes sei auch nicht möglich, weil die Staatsanwaltschaften dazu verpflichtet sind.
Die Erklärung verlogenerweise auch noch obwohl beide diese Internetseiten kennen, selbst in der Justiz arbeiten und beide selbst das Abdecken von Kollegen vollkommen selbstverständlich auch gemeinschaftlich praktizieren!

Andersrum gesagt ist also folgendes und vieles andere mehr also gemäss Oberamtsanwältin Bohrenkämper, Richter Dr. Eisberg und Generalstaatsanwalt Manfred Proyer alles korrektes und richtiges Verhalten, weil die Staatsanwaltschaften also zu solchem Verhalten verpflichtet sind, denn diese können gar nichts anderes machen als korrekt und richtig zu handeln:

* Strafvereitelung bei den Staatsanwaltschaften für die Kollegen hat dort Tradition. Auszug aus dem Buch “Rechtsbeugermafia”.
* Polizeigewalt wird von der Polizei, von den Staatsanwaltschaften und letztlich der deutschen Justiz mit besonders “effizienten” Strukturen unter den Teppich gekehrt, 08.08.2011.
* Staatsanwaltschaft deckt rechtsradikale Kriminelle in Amöneburg
* Strafbarkeit wegen Betruges für Mittelose, die sich bei Anwaltszwang von einem Anwalt vertreten lassen LG-Bielefeld 14Ns43Js943/06-38/07
* “Der Führer ging, die Nazis blieben – Nachkriegskarrieren in Norddeutschland” N3, Mittwoch, 14.11.2001, 23.05-23.50 Uhr
* Entnazifizierung der Justiz gescheitert
* Furchtbare Richter, Verbrecherische Todesurteile deutscher Kriegsgerichte
* Gekaufte Urteile, Geschäfte vor Gericht, Frontal21, Gerichtsmonopoly
* Reporter-Ohne-Grenzen kritisiert Urteil in der „Sachsen-Sumpf“-Affäre
* Sachsensumpf, Journalist Faßbender und Hornstadt schwer verletzt, Oberstaatsanwalt als Kinderschänder
* Gerichtliche Deals mit Reichen: Der Münchner Oberstaatsanwalt Eckert sagt u.a. ” die Flut der Arbeit schafft ihre eigenen Gesetze.
* Staatsanwälte als Ermittlungsverweigerer: Dass Staatsanwälte in Deutschland “Ermittlungsverweigerer” sein können, wenn die Interessen und das Ansehen politisch einflussreicher oder sonst mächtiger Personen auf dem Spiel stehen, hat Prof. Wilhelm Hennis vor einiger Zeit im Fall der Bonner “Bundeslöschtage” beklagt.
* Die seltsame Geschichte der Staatsanwalt Bochum, Geld für die Rotarier-Clubs, 22.12.2008
* Staatsanwaltschaft Legalität und Weisungsbindung, Richter Enno Knobloch, 2004
* Quelle erschlossen, Zwielichtige Justizgebräuche bei der Staatsanwaltschaft, Der Spiegel 17.01.1972, Unter Verdacht, ein Steuerstrafverfahren rechtswidrig eingestellt und Geldbußen dem eigenen Verein zugeteilt zu haben, erschoß sich Hamburgs Oberstaatsanwalt von Below. Der Fall erhellt zwielichtige Justiz-Gebräuche.
* Dornen für den Staatsanwalt, Nürnbergerin vertraut Amtsschreiben, Süddeutsche Zeitung Nr. 191, Montag 18.08.2008
* Polizeigewalt, Bayrische in ganz Deutschland übliche Art mit Straflosigkeit und Missachtung der Grund- und Menschenrechte durch die Polizei und Justiz, “Der Spiegel” 07/2012 Seite 44, 07.2012
* Innenminister Volker Bouffier betreibt zusammen mit Staatsanwaltschaften in Hessen eine kriminelle Vereinigung mit willkürlichen Inhaftierungen, Strafvereitelungen, Aktenfälschungen usw., 15.12.2011
* Strafjustiz, Von vorn bis hinten erfunden, 5 Jahre unschuldig im Knast und in der Psychiatrie und danach 3 Jahre strenge Führungsaufsicht, Der Spiegel 33/2011, 15.08.2011
* “Ich halte das Wort von der Staatsanwaltschaft als der objektivsten Behörde der Welt für eine maßlose Übertreibung…”,  Professor Dr. Heribert Ostendorf – Generalstaatsanwalt a.D.
* ”Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann, Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 2. April 2008
* “Ich habe in Schleswig-Holstein, in einem ganzen Bundesland, noch keinen nichtkorrupten Anwalt, Richter oder Staatsanwalt kennengelernt, bis heute!”, Kreisoberinsprektorin Marion Dellnitz, Epenwöhrden
* Das Land NRW muss vertreten durch den leitenden Generalstaatsanwalt Manfred Proyer (GStA Hamm) Betrugsbeute zurückzahlen (Verwaltungsgericht Arnsberg 10 K 2113/10, 06.06.2012)
…Der Generalstaatsanwalt Manfred Proyer und Oberstaatsanwalt Marco Wibbe von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm erklären: Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger dürfen innerhalb ihrer Tätigkeit in einer zur Objektivität verpflichteten Behörde Bürger anlügen, nötigen, bedrohen, erpressen und betrügen und schuldhafte Amtspflichtverletzungen begehen usw. (Sperrwirkung für Straftatbestände), wenn dann komme in der gesamten Rechtspflege nur der Straftatbestand der Rechtsbeugung mit dem Rechtsbeugungsprivileg in Betracht (2 Zs 1952/2011), 08.08.2011

…Geheimstaatsanwaltschaft mit vorsätzlichen kriminellen Methoden und vorsätzlichen schuldhaften Amtspflichtverletzungen ist gemäss dem Justizministerium des Landes NRW (Landesjustizminister Thomas Kutschaty und Oberstaatsanwältin Dr. Christina Wehner) auch dienstaufsichtsrechlich nicht im geringsten zu beanstanden, 11.05.2012

Dabei ist Richter Dr. Jörg Eisberg seine eigene Abdeckerei für die Kollegen doch auch noch bestens bekannt und wird von ihm schon immer vollkommen selbstverständlich praktiziert. Allerdings interessiert ihn das auch alles wiederum gar nicht, weil es “abgeschlossene Verfahren” sind.
In dem damaligen Verfahren in dem RA B. eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hat und Richter Husmann, der wusste das diese falsch ist, ihm geholfen hat seinen Prozessbetrug zu verwirklichen hat Richter Horst Eickhoff 2 Befangenheitsanträge mit über 10 Befangenheitsgründen abgelehnt, die auch weiteres kriminelles Handeln wie vorsätzliche Protokollfälschung enthielten. Die Strafbaren Handlungen sind dann vorsätzlich von den beiden Staatsanwältinnen abgedeckt worden.
Weil eine solche Kollegenabdeckerei in einer rechtsbeugerischen Schweinerei als richtig und einwandfrei festgestellt werden muss hat Richter Eisberg im Namen des hier Angeklagten und damals durch die kriminellen Handlungen Geschädigten in dessen Namen einen Befangenheitsantrag gegenüber Richter Eickhoff gestellt in dem er das was festzustellen war auch feststellte und keine Besorgnis der Befangenheit bei seinem Kollegen Richter Horst Eickhoff gegeben sei und ihn so durch Rechtsbeugung abgedeckt. Ein Richterkollege (Horst Eickhoff) der rechtswidrigerweise einen Befangenheitsantrag mit über 10 Befangenheitsgründen incl. Protokollfälschungen, Beihilfe zum Prozessbetrug usw. ablehnt wovon jeder einzelne Grund ausgereicht hätte den Richter (Heinrich-Burckhard Husmann) abzulehnen ist gemäss Richter Dr. Jörg Eisberg nicht Befangen.

Je mehr rechtsbeugerische abdeckende Entscheidungen vorhanden sind um so leichter kann man den “Querulanten” psychiatrisieren und überall kundtun wie richtig die rechtsbeugerischen Kollgen abdeckenden Entscheidungen sein müssen, weil ja alle Kollgen so entschieden haben.

Entsprechend ist der jetzige Angeklagte damals auch zu 2 Psychologen geschickt worden um ihn einen Betreuer zu bestellen und ihn darüber abzutöten.
Es kostete dem nun Angeklagten und damals schikanierten Bürger viel Mühe bis Richter Eisberg seine unzulässige Befangenheitsantragsablehnung wieder aufgehoben hat, weil der Beklagte gar keinen Befangenheitsantrag bezüglich Richter Eickhoff gestellt hat.
Nun war das aber mit der selbstherrlichen Abdeckfeier von seinem Kollegen Richter Horst Eickhoff  nichts mehr wert, sondern eher im Gegenteil ging es in die Hose, weil Richter Eisberg seine unzulässige Befangenheitsablehnung selbst wieder aufheben musste. Ausser der Schikane erhielt der jetzt Angeklagte damals auch noch zur weiteren Schikane die Kosten des Befangenheitsverfahrens von Richter Eisberg aufgedrückt aufgrund des “Veranlasserprinzips” (gibt es natürlich nicht) und weil sich ein Richter auch selbst ablehnen könne. Tatsächlich hätte Richter Eisberg die Kosten tragen müssen und somit hat er sich auch noch selbst abgedeckt.
Gemäss Richter Dr. Jörg Eisberg und Oberamtsanwältin Bohrenkämper wird aber niemand in der Justiz abgedeckt. Der Nachweis, dass diese beiden Staatsanwältinnen Veit und Vogelsang durch Strafverteitelung von RA B. und Richter Husmann doch kriminell gehandelt haben durfte nicht erbracht werden, weil das vom Thema ablenkt und nichts mit der Sache zu tun hat (Richter Dr. Jörg Eisberg war damals in dem Zivilverfahren selbst wie vorstehend beschrieben an der Abdeckung von RA B. und Richter Husmann beteiligt, die auch beide in dem Strafverfahren in der gleichen Sache von Staatsanwältin Veit und Vogelsang abgedeckt worden sind!).
Die beiden Staatsanwältinnen Veit und Vogelsang wurden auch nicht vernommen und mussten sich auch nicht dazu äussern obwohl diese als Zeugen benannt worden sind..
Welche Ehre wird Staatsanwältinnen tatsächlich vom Volk (nicht aufgrund des “gesunden Volksempfinden” von Oberamtsanwältin Bohrenkämper und Richter Dr. Eisberg) zu teil, wenn diese trotz Amtseid und einer Bezahlung für die Einhaltung von Grundrechten, Menschenrechten und dem Legalitätsprinzip kriminelle Handlungen und Rechtsbeugung begehen um kriminelle Rechtsanwälte und kriminelle Richter opportunistisch abzudecken insbesondere, wenn auch noch erklärt wird, dass man diesen aufgrund ihres verpflichtenden Amtseides etc. selbstverständlich vertrauen kann?:

Rechtsanwältin Margit Leitgeb:
Werturteile sind dann keine Beleidigung nach dem Strafgesetzbuch, wenn sich diese Werturteile auf ein “ehrminderndes Verhalten” des Betroffenen beziehen und in diesem Sinne richtig und auch angemessen sind. Ein interessanten Beschluß hat in diesem Zusammenhang das OLG Koblenz am 12.07.2007 (AZ.: 2 U 862/06) gefällt. Im konkreten Fall wurden von dem Gericht selbst so klare Worte wie “Betrüger von Firma XY” oder “Achtung Betrüger unterwegs! Firma XY” im Kontext eines Gesamtbetrages als zulässige Meinungsäußerung und nicht als Beleidigung gewertet. Unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellte das OLG Koblenz fest, dass “in der öffentlichen Auseinandersetzung … auch Kritik hingenommen werden (muss), die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird, weil andernfalls die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses droht.”;

http://www.onlinerecht-ratgeber.de/onlinerecht/internet_strafrecht/index_03.html

Richter Eisberg erklärte auch, dass der Angeklagte Juristen gar nicht mehr achten würde, er hätte gar keine Achtung mehr vor der Justiz und diese müsse man ihm beibringen. Er solle also entsprechende kriminelle Juristen Ehren.
Der Angeklagte, der sich in das Dritte Reich zurückversetzt fühlte, erklärte dass er kriminelle Juristen missachtet.
Richter Nescovik, BGH: “…Die Sonderrichter im Dritten Reich sind mit demselben Qualifikationsbegriff groß geworden wie die Richter von heute.”

Das die Meinungsfreiheit gegenüber Gewaltpersonen wie Staatsanwälten und Richtern freier ist war aufgrund des Legalitätsprinzip von Oberamtsanwältin Bohrenkämper und damit auch von Richter Dr. Eisberg in gemeinschaftlicher Zusammenarbeit gegen einen nicht anwaltlich vetretenen Bürger auch nicht zu berücksichtigen:

EGMR Entscheidung zur Meinungsfreiheit der Presse gegenüber Richtern und Gerichtsentscheidungen, 02.11.200666
Zur Freiheit der Presse gehört auch die Kritik an Gerichtsentscheidungen. Hierbei kann es indes erforderlich sein, das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit gegen destruktive und haltlose Angriffe zu verteidigen. Haben herabsetzende Werturteile aber eine ausreichende tatsächliche Basis (hier: kritikwürdige Passage in einer Gerichtsentscheidung), darf kein allein destruktiver Angriff angenommen werden.
Die Meinungsfreiheit ist für die demokratische Gesellschaft von konstitutiver Bedeutung. Sie stellt eine der grundlegenden Voraussetzungen für ihre Fortentwicklung und die Selbstverwirklichung des Einzelnen dar. Ihr Schutzbereich umfasst auch Meinungen, die verletzen, schockieren oder beunruhigen.
Die Meinungsfreiheit kann ausnahmsweise eingeschränkt werden, jedoch sind die Ausnahmen eng auszulegen und das Bedürfnis für eine Einschränkung muss überzeugend dargelegt werden. Erforderlich kann eine Einschränkung gemäß Art. 10 II EMRK nur sein, wenn für sie ein dringendes gesellschaftliches Bedürfnis besteht. Für dessen Feststellung ist den Vertragsstaaten ein Beurteilungsspielraum zuzugestehen, der jedoch in Fragen öffentlichen Interesses eng bemessen ist und der Überprüfung durch den EGMR auch hinsichtlich der Gesetzesanwendung durch die nationale Rechtsprechung unterliegt
EGMR Nr. 60899/00 – Urteil vom 2. November 2006

“Außer Frage steht, daß sich die Justiz der Kritik wegen ihrer Urteile stellen muß. Auch scharfer Protest und überzogene Kritik sind durch die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit gedeckt.” (Präsident des Oberlandesgerichts a. D. Rudolf Wassermann, in: NJW 1998, 730, 731)

Oberamtsanwältin Bohrenkämper nach der Frage des Angeklagten ob es denn richtig sei, dass Zeugenaussagen von Richtern, die aus Befangenheitsverfahren stammen, die abgelehnt worden sind nicht verwertbar sind (Unter anderen damalige Begründung zur Strafvereitelung von Rechtsanwalt B. und Richter Husmann der beiden Staatsanwältinnen Dr. Vogelsand und Veit, weil es als Beweis auch die Zeugenaussage eines Richters gab!), ganz ausdrücklich zum Angeklagten: “Sie glauben doch wohl nicht wirklich, dass wir (Richter Dr. Jörg Eisberg und sie selbst) etwas dazu sagen!!!”.
Wäre die Frage beantwortet worden hätte sich daraus im Grunde bereits ergeben, dass die beiden Staatsanwältinnen über die berichtet wird Strafvereitelung begangen haben und damit kriminelle Handlungen verwirklicht haben. Mit der Nichtbeantwortung der Frage wird also offenkundig erklärt, dass man Fragen nicht beantwortet um sich untereinander in der Justiz und Staatsanwaltschaft bei den begehen von Straftaten abzudecken. Das ist eine solche vollkommene Selbsverständlichkeit, dass sogar Oberamtsanwältin Bohrenkämper für den Richter bestimmend sagen kann, dass auch er darauf nicht Anwtorten wird.
Da auch Richter Dr. Jörg Eisberg die Frage nicht beantworten wollte hat er also sehr wahrscheinlich wider besseren Wissen zu vor falsch erklärt, dass die beiden Staatsanwältinnen keine kriminellen Handlungen vorgenommen haben und die beiden Staatsanwältinnen, die vom Angeklagten als Zeuginnen benannt worden sind, sind von ihm aus dem Grund absichtlich nicht vorgeladen worden.

Ist eine solche vollkommen selbstverständliche verlogende ausdrückliche Abdeckung von Juristen auch für kriminelle Taten untereinander nicht auch sogar tatsächlich sinngemäß “blossen den Trieben folgenden Tieren gleichgestellt”?
Sind die meisten staatsbediensteten Juristen (zB. Richter, Staatsanwälte, Oberamtsanwältinnen) als reine Staatsfunktionäre nicht auch ohnehin “blossen den Trieben folgenden Tieren gleichgestellt” um von der Macht und Gewalt des Staates und der Kollegen auch durch Abdeckung persönlich zu profitieren?

Richter Dr. Eisberg mornierte, dass der Angeklagte in der Justiz nur noch kriminelles Handeln und Rechtsbeugung sehen würde.
Durch Bestrafung soll er also auch gezwungen werden das kriminelle Handeln und die Rechtsbeugungen in der Justiz nicht mehr zu sehen.
Erstens stimmt das zudem garnicht, sondern nach seinen persönlichen Erfahrungen sieht er das zu ca. 80%, wenn er anwaltlich nicht vertreten ist wobei er dann gerne wie ein Jude im Dritten Reich behandelt wird bezüglich seines rechtlichen Gehörs vor Gericht, welches sich auch mit den Erfahrungen von Juristen deckt, die zB. erklären, dass Richter zu 80% kriminell sind. Macht der Angeklagte auf seine gerichtlichen Eingaben einen Anwaltsbriefkopf etc., dann sinkt die Quote des juristischen kriminellen Handeln stark ab und er wird teilweise sogar für seine rechtliche korrekten Schriftstücke gelobt (bzw. der Anwalt der auf dem Briefkopf steht).

Richter Schaffer vom LG-Bückeburg und Richter Ullmer vom OLG-Celle erklärten es dem Angeklagten längere Zeit zuvor. Ihm stehe kein rechtliches Gehör zu, weil bei Bürgern von vorn herein hypothetisch anzunehmen ist, dass deren Schriftsätze fehlerhaft sind und diese damit keine Rechte begründen können (obwohl Richter Schaffer den gegnerischen Anwalt zuvor anrief und ihm erklärte, dass er die geltend gemachten Forderungen komplett erfüllen müsse, weil er sonst verurteilt würde).

Aber ist das entscheiden rein im Ansehen der Person nicht selbst ein fürchterliches kriminelles Handeln in der Justiz, besonders wenn die Richter einen Amtseid geschworen haben nicht im Ansehen der Person zu handleln und verlogenerweise dem Bürger auch noch predigen, dass diese korrekt nach Amtseid handeln würden?

Was soll der Angeklagte auch sonst als opportunistische kriminelle Abdeckerei sehen, wenn Richter Dr. Eisberg und die Oberamtsanwältin Bohrenkämper ihm das opportunistische Abdecken der Juristenkollegen als völliges Selbstverständnis persönlich direkt selbst vorführen und Richter Dr. Eisberg dann schizophrener- oder verlogenerweise auch noch erklärt, dass sich in der Justiz nicht abgedeckt wird und das gar nicht sein kann, weil Staatsanwaltschaften zum verfolgen entsprechender krimineller Taten und auch derer von Kollegen verpflichtet sind und diese es daher stets auch machen würden?

Richter Dr. Eisberg:
“Bei der Strafzumessung war zu Lasten des Angeklagten zu verwerten, dass die in der Vergangenheit wegen gleichartiger Taten gegen ihn durchgeführten Verfahren zu keiner nachhaltigen Verhaltensänderung geführt haben.”

Diese vorhergehenden Verfahren sind alle eingestellt worden. 4 Verfahren sind bei Gericht eingestellt worden ohne Auflagen oder Strafe. Die gerichtlichen Verfahren allerdings von einer Richterin über die auf dieser Internetseite nicht berichtet wird.
Bei Richter Dr. Jörg Eisberg über den auf dieser Seite berichtet wird und der die Beseitigung dieser Seite wünscht reicht es also als belastende “Vorstrafe” aus von der Justiz zuvor einmal wegen gleichartiger Verfahren verfolgt worden zu sein.
Wer keine belastende ehemalige Verfolgung wünscht muss in den vergangen Verfolgungen seine Unschuld beweisen und jedes Verfahren also bis zum Ende  der Möglichkeit von Rechtsmitteln durchführen. Dann wird man diese Menschen aber früher oder später als Gerichtsquerulanten verfolgen und ausserdem sind diese dann wegen gleicher Verfahren ja immer noch verfolgt worden, die zu keiner Verhaltensänderung geführt haben.

Wer genügend Geld hat kann natürlich auch einen bei den Gerichts-Juristen beliebten hochelitären Rechtsanwalt beauftragen, der dann mit diesen etwas auskungelt und dann wird man auch nicht als Gerichtsquerulant verfolgt. Dazu ist in userer Klassenjustiz aber viel Geld für Juristen notwendig.

Gemäss Richter Dr. Eisberg ist es jetzt nicht mehr möglich in den vergangenen Verfahren seine Unschuld darzulegen (eine Schuld ist nicht bewiesen worden), weil das abgeschlossene Verfahren sind. Das die Schuld zuvor in den Verfahren im “in dubio pro reo” nicht erwiesen worden ist, weil die Verfahren ohne Strafe und Auflagen eingestellt worden sind reicht dazu nicht aus.
Der Betreiber dieser Seite ist zuvor insgesamt in über 50 Verfahren bezüglich dieser Internetseiten in Anspruch genommen worden, die allerdings auch alle eingestellt worden sind. Dabei sind auch Beleidigungsverfahren vollständig frei erfunden worden. So soll er zB. eine Beleidigung über Richter Hans-Jörg Depke vom AG-Minden im Internet in einem Artikel verbreitet haben. Es gab jedoch im Internet gar keinen Artikel über Richter Depke und die Staatsanwaltschaft konnte auch keinen vorweisen.
Was soll ein Bürger also aus der Verfolgung wegen über 50 eingestellter Verfahren von kriminellen Staatsanwaltschaften in einer kriminellen sich abdeckenden Rechtsbeugermafia lernen, die gemäss dem leitenden Generalstaatsanwalt Manfred Proyer und dem Landesjustizminister NRW Thomas Kutschay wegen einer Sperrwirkung von Straftatbeständen und einem Rechtsbeugungsprivileg zum begehen von Straftaten verpflichtet ist und die dabei sogar alles daran setzt ihn zu verfolgen und zu verurteilen selbst wenn er unschuldig ist oder es die Taten gar nicht gegeben hat?

Über Richter Dr. Jörg Eisberg (stellvertretender Direktor des AG-Minden) und über Richter Eickhoff (Direktor des AG-Minden) wird auch auf dieser Seite berichtet und er war auch damals in dem Zivilverfahren indirekt (Richter Eickhoff direkt) an der Abdeckung der Straftaten von RA. B. und Richter Heinrich Husmann beteiligt, die im damaligen Strafverfahren ebenfalls von den beiden Staatsanwältinnen in der derselben Sache abgedeckt worden sind.

Daher wurde in diesem Verfahren bezüglich der Befangenheit von dem stellvertretendem Direktor des AG-Minden Richter Dr. Jörg Eisberg ein Befangenheitsantrag gestellt. Dieser ist vollkommen üblich und selbstverständlich abdeckenderweise vom Direktor des AG-Minden Richter Horst Eickhoff abgewiesen worden und zwar unter Missachtung seines rechtlichen Gehörs ohne auf die Befangenheitsgründe einzugehen und ohne ihm die dienstliche Stellungnahme von Richter Dr. Jörg Eisberg zur Kenntnis zu bringen. Proleten haben bei Richter Eickhoff grunsätzlich kein rechtliches Gehör während Juristenkollegen rechtliches Gehör zwangsweise unter allen Umständen zu gewähren ist.

Richter Dr. Jörg Eisberg erklärte in der Hauptverhandlung, dass es ausserdem darum gehe, dass diese Internetseiten komplett zu löschen seien (Es wird eben auch über ihn in der gleichen Sache auf den Internetseiten berichtet.)
Desweiteren las er aus einem Schriftstück des Angeklagten in einem anderen Verfahren vor, weil er sich darin angeblich auch Beleidigend geäussert hätte für die er sich beleidigt fühlt. Dieser Beleidigungsvorwurf ist natürlich von der Staatsanwaltschaft und von Oberamtsanwältin Bohrenkämper nie erwähnt worden.
Nun wäre Richter Dr. Jörg Eisberg verpflichtet gewesen eine Selbstanzeige gemäss §30 StPO als Dienstpflicht zu tätigen. Oberamtsanwältin Bohrenkämper hätte aufgrund des Legalitätsprinzips und der erhöhten Sorgfaltspflicht gegenüber einem nicht anwaltlich vertretenen Angeklagten nun einen Befangenheitsantrag stellen müssen.

Richter befangen – Prozess musste ganz neu beginnen, 23.02.2012
Nach monatelanger Verhandlungsdauer ist am Bochumer Landgericht ein Strafprozess geplatzt. Grund: Der Vorsitzende Richter wurde für befangen erklärt, da er einen Straftatverdacht in den Prozess mit einbrachte, den die Staatsanwaltschaft gar nicht erwähnt hatte. Am Freitag startete der Prozess nochmal ganz von vorn.

Für diesen weiteren Befangenheitsgrund ist jedoch aus folgendem Grund vom Angeklagten kein Befangenheitsantrag mehr gestellt worden:
Dem Proletenbürger, dem bei Richter Eickhoff kein rechtliches Gehör zu gewähren ist, hätte dann wieder einen weiteren “sinnlosen, nutzlosen und nichts als die kostbare Zeit der Justiz verschwendenden Antrag” gestellt und es hätte die dringende Gefahr bestanden zu einer psychologischen Untersuchung geschickt zu werden, wie bereits einmal erfolgt bei 3 Befangenheitsanträgen mit über 10 berechtigten Befangenheitsgründen, um ihn zum Abtöten seiner Person einen Betreuer zu bestellen.
Rechtsanwältin Claudia Grether spricht über Betreuung, Psychiatrie und Korruption in der Justiz, 17.10.20111:
“Wer dann durch das Gutachten wirklich in die Betreuung kommt, da muss ich sagen, dass ist der beginnende Tod. …”
Was für einen Justizkritiker mit diesen Internetseiten, dann als weitere juristische Abtötungsmaschinerie getätigt wird kann man sich sicherlich kaum noch vorstellen.

Es wurde vom Beschuldigten schriftlich und in der mündlichen Verhandlung vorgetragen, dass der antragstellende Generalstaatsanwalt die angebliche Beleidigung im Internet bereits seit mehr als 5 Jahren kennt und somit auch den Inhalt der per Fax zugesendeten Kopien. Das interessiert aber natürlich keinen weder die Oberamtsanwältin Bohrenkämper aufgrund des Legalitätsprinzip noch in gemeinschaftlicher Zusammenarbeit  Richter Dr. Eisberg. Gemäss §77b beträgt die Antragsfrist 3 Monate nach Kenntnis der Beleidigung. 5 Jahre sind also logischerweise nicht mehr innerhalb der 3 monatigen Antragsfrist.

Wie man die gleiche Aussage bildlich ohne Beleidigung äussern kann wollte dem Angeklagten Richter Dr. Jörg Eisberg nicht sagen, weil das Rechtsberatung sei.
Der Angeklagte erklärte aber, dass er dazu verpflichtet sei und Richter Dr. Jörg Eisberg erklärte, dass er ja diesbezüglich noch einmal nachschauen könne. Allerdings völlig belanglos nach der Verurteilung. Hauptsache man ist erstmal verurteilt. Nachgeschaut hat er danach natürlich auch nicht.

Am Ende der mündlichen Verhandlung erteilte Richter Dr. Jörg Eisberg dem Verurteilten den Rechtsrat, die Internetseiten dem anwesenden Gerichtsdiener zum schreddern zu geben. Der Angeklagte ist bestraft worden, weil er das Bild Dritten zur Kenntnis brachte und das strafbar sei. Eine Übergabe an den Gerichtsdiener wäre also auch eine strafbare Handlung und damit war das kein guter Rechtsrat auch wenn das nur symbolisch gemeint war.
Es wird damit aber auch symbolisch verkündet, dass Richter Bürger selbstverständlich zu strafbaren Handlungen auffordern dürfen. Oder es handelte sich gar nicht um eine strafbare Handlung und die ganze vorliegende Verurteilung war frei erfunden und sollte sogar nur durchgeführt werden, damit die kritische Berichterstattung auf dieser Internetseite über ihn nicht mehr stattfindet?

Ausserdem wurde in einem Strafverfahren zuvor im geheimen ein Gutachten über den Geisteszustand des Angeklagten eingeholt.
Gemäss Richter Dr. Jörg Eisberg ist das gar nicht zu beantstanden und korrekt.

Die Untersuchung einer Person auf ihren Geisteszustand entgegen ihrem Willen kann die Würde der Person berühren (BayObLGZ 1966, 367/369 = FamRZ 1968, 613
f.; vgl. Maunz/Dürig, Anm. 37 zu Art. 1 GG betr. den Schutz der
Intimsphäre).

Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG das allgemeine
Persönlichkeitsrecht. Dieses Recht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter:
vgl. BVerfGE 32, 373 <378 ff.> – 44, 353 <372 f.> — 65, 1 <41 f.> — 78, 77 <84> — 84, 192 <194f.> — 89, 69 <82> — BVerfGK 1, 167 <170 ff — vgl. auch Fehnemann, FamRZ 1979, S. 661, 662 f.

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