Juristenzitate

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD): “Justizskandale gibt es nicht in Deutschland”

Dr. Hans Liedel Hessisches Justizministerium: „Ich halte diese Anschuldigungen für albern. Unsere Richter sind unabhängig und an die Gesetze gebunden. Außerdem will ich erst einmal die vielen 

Fälle sehen, bei denen Fehlurteile ergangen sind.“

Günter Oettinger (CDU) und Ulrich Goll (FDP) : “In der Justiz gibt es keine Missstände.”

Richter Dr. Jörg Eisberg AG-Minden: “Unkorrektes und ungesetzliches Handeln bei den Staatsanwaltschaften gibt es nicht, weil diese zu korrektem Handeln verpflichtet sind.”

Peter Briesenbach CDU: “Die Justiz in NRW funktioniert” und handelt lobenswert gemäß Landesjustizministerin NRW

Roswitha Müller-Piepenkötter CDU und auch ohne Ansehen der Person.

Der Abgeordnete Grosse-Brömer(CDU, Rechtsanwalt) kritisiert Herrn Wolfgang Neskovic (BGH-Richter a.D.) in seiner Aussage “der Rechtsfindung auf niedrigen Niveau”, was eine Beleidigung aller Richter sei.

Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB CDU: “Wenn ich schon nach der Situation des Rechtsstaats gefragt werde muß ich schon sagen, daß unser Gerichtswesen, unser Rechtsstaat wirklich seines gleichen sucht. Weil das muß man mal wirklich festhalten bevor man Anfäng nach den Defiziten oder Verbesserungsmöglichkeiten Ausschau zu halten.” Die Story im Ersten – Erledigt! – Deutsche Justiz im Dauerstress 2016

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Endlose Justizverbrechen durch Richter, Aussagen namhafter Richter und Erfahrungen von Organisationen:
http://64.90.56.97/RECHTSKUNDE/Richter-ueber-BRD-Justiz.pdf

“Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. …Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor “meinesgleichen” “.
Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008

„80 % meiner RichterkollegInnen sind selbst Kriminelle aufgrund Ihrer Rechtsprechung“.
AG Direktor Deichner a.D., Wiesbaden

“Ich bin in meiner Berufstätigkeit als Richter mit der Organisierten Kriminalität kollidiert, die es in der Justiz gibt”. Richter Rudolf Heindl a.D., 2010
Ich kenne aus der Schulzeit, dem Studium und der Berufstätigkeit eine Reihe von Menschen, die Juristen sind und die in verschiedenen Bereichen der Verwaltung und Gerichtsbarkeit in Bayern tätig sind bzw. waren. Von diesen Kollegen erhalte ich über meine aktive Dienstzeit hinaus Informationen über die im Staatsapparat im Freistaat Bayern vorhandene Organisierte Kriminalität.

…Oft habe ich mich gefragt, wie es sein kann, dass die Äußerungen der Juristen, Polizisten und Sachverständigen in einem Gerichtssaal häufig von einer unendlichen Dummheit getragen werden. Man kann sagen, nichts ist so dumm, dass es nicht in einem deutschen Gerichtssaal ernsthaft geäußert werden könnte. Hier herrschen nicht die Regeln der Wissenschaft, sondern die des Stammtisches, der Küche oder der Straße. In jedem Kindergarten greift irgendwann die Erzieherin ein, wenn ein Dreijähriger verzweifelt versucht, den rechteckigen Formstein in eine runde Öffnung zu hämmern. Bei Gericht wird die Öffnung eben passend gemacht, mit Gewalt. Für solche Fälle wünschte ich mir eine Gerichtskindergärtnerin. Kleinste Informationsbrocken reichen aber schon, damit sie sich eine Meinung bilden und diese in Form von Beschlüssen, anderen Entscheidungen nach außen tragen – willkommen auf »Mount Stupid«. …
Buch: Der Strafwandler von Mario H. Seydel

Zur höheren Gerichtsgerechtigkeit:
Dr. Marc Bennecke: “Viele Leute denken es gäbe so eine Art höhere Gerechtigkeit, die gibt es aber nicht. …das ist ein Märchen für kleine Babys.”

…Prof. Dr. Gerd Seidel, Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, hat 2002 postuliert, dass in der heutigen Zeit die wirklichen Gefahren der richterlichen Unabhängigkeit von der Rechtsprechung selbst ausgehen. Durch offensichtlich grob unverhältnismäßige und völlig unplausible Entscheidungen und Eskapaden im persönlichen Verhalten einzelner Richter werde die gesamte Richterschaft und oft auch der Rechtsstaat in Misskredit gebracht.

Der Rechtsanwalt Dr. Joachim Mehringer, Heidelberg, beklagt in seinem Leserbrief in der FAZ vom 31.1.2008 „erschreckende Zustände in der Justiz“.

Bundesgerichtshof, Prof. Dr. Thomas Fischer: Die schiere Freude am Strafen
In einem Fachaufsatz zu einer strafprozessualen Frage hatte Fischer die Tendenz einzelner Instanzgerichte, durch „Bauernschläue“ und „Tricks“ die Rechte von Beschuldigten zurückzudrängen, angeprangert.…
Diese Strafjustiz weigert sich, die Lebenswirklichkeit auszublenden, sowohl die, welche die Taten ausmacht, über die es zu richten gilt, als auch die, die sich im Strafprozeß zugetragen hat. …

https://blog.delegibus.com/2011/12/04/bundesgerichtshof-die-schiere-freude-am-strafen

Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Dieses “System” ist undemokratisch und korrupt, es betrügt die Bürger skrupellos.
Prof. Dr. jur. Verfassungsrechtler Hans Herbert von Armin

“Niemand darf sich ohne Sanktionen aus der Geltung des Rechts herausschleichen. Sonst sind Gebote und Verbote nur noch etwas für die Dummen, Braven und Schwachen”
Hans-Jürgen Papier, ehem. Präsident des BVerfG

“Die Menschlichkeit spielt im Jurastudium überhaupt keine Rolle. Und was noch schlimmer ist, ist das die Gerechtigkeit keine Rolle spielt. Die Staatsexamen sind so konzipiert, das der am meisten Auswendig gelernt hat die besten Noten erhält.
Sie wollen Systemkonforme Juristen haben, die nicht nach Rechts oder Links schauen.”
Rechtsanwalt Dominik Storr

“Die Staatsanwaltschaft ist die Kapelle auf der sinkenden Titanic“
Oberstaatsanwalt Ralph Knispel, 27.04.2018 Berliner Zeitung

Rechtsanwalt a.D. Claus Platinko: “Die Körperschaften sind grundrechtsverpflichtet. Dh. sie müssen dem Bürger die Meinungsfreiheit gewähren. Was hier geschieht ist genau das Gegenteil. Eine Perversion des Grundgesetzes in dem der Grundrechtsverpflichtete sich in die Rolle des Grundrechtsberechtigten versetzt, Rechtwidrig, Verfassungswidrig und dem Bürger, dem Grundrechtsberechtigten, aufoktroyiert was die richtige Meinung ist. Eine Perversion bis dort hinaus und alle machen mit.”

„…. Es wächst die Entschlossenheit, die Güte des Justizsystems vorwiegend oder ausschließlich an ökonomischen Parametern zu bemessen: Menge pro Zeit. Das ist ein Begriff von Effizienz, der mit den Aufgaben der Justiz nur am Rande zu tun hat und der deshalb, sollte er sich als zentral durchsetzen, zu verzerrter Wahrnehmung und verheerenden Fehlurteilen führen wird ….“
Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Winfried Hassemer

„…. Im Zentrum justizpolitischen Denkens steht die schnelle Verfahrenserledigung. Sie wird zum Maß der Dinge und beeinflusst zunehmend die Arbeitsweise der Rechtspfleger, Staatsanwälte und Richter, die schon lange zu Fließbandarbeitern geworden sind. Nur die Erledigung zählt. Auf ihre Qualität und darauf, ob sie endgültig ist, kommt es grundsätzlich nicht an. Erledigungen sind quantitativ messbar. ….“
Elisabeth Dittrich, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main

„Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt, dass das gegenwärtige System der Bewertung richterlicher Arbeit nicht unwesentlich nach quantitativen Gesichtspunkten erfolgt und hierdurch zusätzliche Anreize für eine möglichst rasche Verfahrenserledigung auch unter Inkaufnahme inhaltlicher Defizite schafft (vgl. BVerfGE 133, 168 <172 Rn. 3>). Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht – jedenfalls für die Strafjustiz – festgestellt, dass die Länder steigenden Belastungen nicht durch eine entsprechende personelle und sachliche Ausstattung Rechnung getragen haben (vgl. BVerfGE 133, 168 <172 Rn. 3>)“

Auszug aus dem Programm des 34. Strafverteidigertages in Hamburg vom 26.-28.2.10 „Wehe dem, der beschuldigt wird“:
Beschuldigte im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sehen sich einer staatlichen Übermacht gegenüber, der sie – gleichviel ob schuldig oder unschuldig – nicht gewachsen sind. Denn der mit der Beschuldigung konfrontierte Bürger verfügt in der Regel nicht über die erforderlichen Kenntnisse und Ressourcen, dem gegen ihn erhobenen Vorwurf wirkungsvoll zu begegnen. … Den Strafverfolgungsorganen müssen vielmehr wirksame Grenzen gesetzt und ihre Handlungen einem System ständiger Kontrolle unterworfen werden.“

So macht man keine Gerechtigkeit. Absurd, peinlich, beschämend, “exzessiv und obsessiv” sei das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gewesen, schimpft ein Redakteur der “Süddeutschen Zeitung”, was um so schwerer wiegt, weil er früher selbst Staatsanwalt war.
Der Spiegel 9/2014

„Natürlich weiß ich, dass es nahezu nichts gibt, was einem Richter bei seiner richterlichen Tätigkeit, also in amtlicher Eigenschaft, nicht erlaubt wäre. Dafür sorgt die dienstgerichtliche Rechtsprechung, die unter Berufung auf die richterliche Unabhängigkeit nahezu alles deckt […]“

(H. Sendler (Präsident BVerwG a.D.): Blüten richterlicher Unabhängigkeit und Verfassungsgerichtsschelte, NJW 1996, 826)

Der ehemalige Richter am Oberlandesgericht Köln Dr. Egon Schneider berichtet in „Recht und Gesetz Die Welt der Juristen“ Goldmann-TB 1967, Seite 105:
„Als ich Referendar war, fragte ich einmal einen Staatsanwalt, ob er denn auch bemüht sei, die Entlastungstatsachen (Anmerkung: § 160 Abs. 2 StPO) zu ergründen, also auch der Unschuld des Täters nachzuforschen. Er erwiderte: mir: ‚Das tun wir nur in ganz seltenen Fällen.‘ Sicherlich war diese Einstellung nicht gesetzestreu; aber sie kennzeichnet die Situation!“

Der ehemalige Stuttgarter Oberstaatsanwalt Werner Schmidt-Hieber über den Deal vor Gericht „Handel mit Gerechtigkeit“ in DER SPIEGEL 1993, Seite 78:
„Ein Lehrer, der heute mit seiner Schulklasse das Gericht besucht, darf sich nicht mit einem einzigen Strafprozeß begnügen: Er wird seinen Schülern zeigen müssen, daß die kaltblütige Pedanterie des Strafverfahrens nur den Armen und Schwachen gilt. Je höher der soziale Status eines Angeklagten, desto menschlicher wird die Justiz. … Heute aber hat die Entscheidung des Richters und des Staatsanwaltes für oder gegen den Handel nur den eigenen Nutzen im Auge: Wie bekomme ich mein Verfahren am schnellsten und bequemsten vom Tisch? Dieser unverhohlene Opportunismus einer überlasteten Justiz schafft ein Zweiklassen-Strafrecht, eine kaum faßbare Bevorzugung des Wohlstandskriminellen.
Kaum eine Chance hat der Kleinkriminelle: er ist den Förmlichkeiten der Justiz bis zur Komik unterworfen. Er darf nur nach Aufforderung aufstehen, sich hinsetzen, reden – und wird beliebig unterbrochen.“

Die Strafverfolgungsorgane funktionieren bei der Kriminalität der Schwachen, sie funktionieren weniger bei der Kriminalität der Mächtigen.
Prof. Heribert Ostendorf, Anwaltsblatt 1991, Seite 70, “Die Kriminalität der Mächtigen”

Der ehemalige Oberstaatsanwalt Dr. Winfried Maier in einem Vortrag in der Hochschule Speyer am 24.10.2002:
„Deshalb wird der ideale Staatsanwalt von sich folgendes behaupten oder ihm sind zumindest folgende Grundregeln zu empfehlen:
„Die Bestechung da oben, interessiert mich nicht, die Weisung des Vorgesetzten, stört mich nicht, die Einflussnahme von oben, irritiert mich nicht, der Ladendiebstahl ist strafbar – nicht?“

“Die Qualität der Arbeit ist zweitrangig”
Richter David Jungblut, Betrifft Justiz 2014, Seite 17-22

Generalstaatsanwalt unter Hinweis auf Odersky (ehemals Präsident des Bundesgerichtshofes) in seiner Befragung vor dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags: „Die Staatsanwaltschaft habe bei ihrem Vorgehen auch das Kräftefeld der politischen Strebungen, Erwünschtheiten, besser Verträglichkeiten einzubeziehen.“
Juristenzitate, Staatsanwaltschaft: http://www.justizgeschaedigte.de/?page_id=29:
http://www.justizgeschaedigte.de/pdf/Missst%C3%A4nde_in_der_Staatsanwaltschaft

Von deutschen 192 gecasteten Richtern sind 192 eine wirkliche Kathastrophe, es sind “grauenvolle, stupide, dumme, rechtshaberische eitle Männer”.
WDR- “Kölner-Treff”, 27.08.2010

Aus „Recht ohne Gerechtigkeit” von Dr. Henri Richthaler, C-Verlag 1989, Seiten 4f:
„Über die Richter hinaus steht unser ganzes Rechtssystem kurz vor seinem Kollaps. Die Justiz hat ihre Fähigkeit verloren, gerechte und in vertretbarer Zeitspanne getroffene Entscheidungen zu fällen. In vergleichbarer Situation müsste ein Unternehmen Konkurs anmelden.
Mit dem Rechts-Killer-Instrument der ,freien richterlichen Beweiswürdigung’ werden Prozesse von den Richtern so zurechtgeschnitten, dass gewünschte Resultate gerechte Entscheidungen verjagen. – Nur noch formell nehmen die Gerichte ihre Aufgaben wahr. Unser Rechtsstaat ist zum bloßen Rechtsmittelstaat verkommen.
Die Justiz ist auf dem Niveau eines Glückspiels angekommen. Würden Urteile mit dem Knobelbecher ausgewürfelt, es wäre kein Unterschied in Resultat und Niveau zu Entscheidungen der Richter festzustellen. ,Im Namen des Volkes’ lässt sich ebenso gut würfeln wie langes Fachchinesisch in richterlicher Willkür verkünden.”

Baumbach/Hefermehl 61. Auflage §287 Schadensermittlung; Höhe der Forderung Rn. 4, richterliche floskelhafte verbrämte Nachlässigkeit:”Die Vorschrift gibt dem Richter eine manchmal gefährliche Freiheit. Schätzung ins Blaue ist die Hauptgefahr bei §287 ZPO. Das weite richterliche Ermessen kann unversehends zur nur noch floskelhaft verbrämten Nachlässigkeit umschlagen.”

“Deutsche Juristen sind immer die Funktionäre des Staats gewesen und nicht die des Bürgers.” Prof. Richter Vultejus
Prof. Richter Vultejus wurde 1981 mit dem Fritz-Bauer-Preis ausgezeichnet. In seiner Dankesrede warnte er vor einer „Justiz als eines auf Beförderung angelegten Betriebes, weil ein die materiellen Wünsche und den persönlichen Ehrgeiz einspannendes Beförderungssystem den Richter zu korrumpieren geeignet ist“.

“Nach außen hin ergibt sich aus diesem „Schema X“ die nur scheinbare Erledigung einer Dienstaufsichtsbeschwerde, bei deren Anblick sich auftretende Würgereize nicht mehr verleugnen lassen”.
Rechtsanwalt Andreas Fischer

“Jetzt kommt eine Infamie, die Übelkeit erregt:…”.
Assessor Jur. Detmar Hoeffgen

“Trotz allen Bemühens der Justizorgane wird es leider wohl niemals möglich sein, daß die Folgen staatlicher Rechtspflegetätigkeit nur und ausschließlich Schuldige treffen.”
Dr. Hans Ehard (CSU)

“Ich dachte noch nie dass Juristen Präsidenten sein sollten. Juristen sind so beschäftigt. Sie müssen immer alles erörtern und alles abwägen und sind die Anwälte des Teufels die sich alles hindrehen wie sie es brauchen und dies und jenes vergessen.”
Clint Eastwood, ARD Brisant 31.08.2012

“…Aber die obersten Hüter der Verfassung hätten „keine Ahnung von der Realität“. Die Justiz habe weder genügend Zeit, noch genügend Personal, um Beschlüsse so zu prüfen, wie das Verfassungsgericht es sich vorstellt.” Richterin am AG-Würzburg, 2012

“Der deutsche “Justizladen” ist wenig vertrauenserweckend und jeder Bürger würde um ein Geschäft, das so schmuddelig und abstoßend wirkt wie manches deutsche Gericht,…”. Dr. jur. Lamprecht

“Die deutsche Elendsjustiz nimmt immer schärfere Konturen an”. Dr. Egon Schneider, Rechtsanwalt, ehem. Richter am OLG

“Saustall von Justiz, der mit eisernem Besen ausgekehrt werden müsse”. Anwalt in Deutsche Richterzeitung DRiZ 2007, 77

“Die deutsche Justiz ist korrumpiert bis ins Mark.”.
Prof. em. Dr. Otmar Wassermann

“…Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richterlinnen im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Mißtrauen und Ablehnung.
W. Neskovic – Richter am BGH

SENDUNG VOM DIENSTAG, 17. MAI 2005, 23.00 UHR, Rolf Bossi (81)
Die deutschen Strafgerichte sind so ungerecht, dass man die Urteile auch auswürfeln könnte,” sagt Rolf Bossi, Deutschlands bekanntester Strafverteidiger.
Justizirrtümer seien demnach “sozialstaatlich sanktionierte Kunstfehler.

“Ich gebe eines zu: die Parteistellung der Staatsanwaltschaft ist durch unsere Prozeßordnung besonders verdunkelt worden. Durch die Aufstellung des Legalitätsprinzips, durch die dem Staatsanwalt auferlegte Verpflichtung in gleicher Weise Entlastungs- wie Belastungsmomente zu prüfen, könnte ein bloßer Civiljurist – schön nicht – ein bloßer Civiljurist, zu der Annahme verleitet werden, als wäre die Staatsanwaltschaft nicht Partei, sondern die objektivste Behörde der Welt. Ein Blick in das Gesetz reicht aber aus, um diese Entgleisung als solche zu erkennen.” – Franz von Liszt, Vortrag vor dem Berliner Anwaltsverein am 23. März 1901

Weider (StV 82,545,552) Das “Schmierentheater” in Strafverfahren (offene Fragen werden der Prozessöffentlichkeit präsentiert, obschon das Ergebnis nach geheimen Absprachen insbesondere für Besserverdienende schon feststeht)

„Was die Justiz betrifft, so sind die Behauptungen von REIWALD auch keineswegs neu, schon WITTELS, Die Welt ohne Zuchthaus, Stuttgart 1928, redete vom Richter, ‘der seinen Sadismus in geordneten Bahnen auslebt’, und STAUB/ALEXANDER, Der Verbrecher und seine Richter, Wien 1929 (Ndr. Unter dem Titel Psychoanalyse und Justiz, Frankfurt 1974 mit einer Einleitung von T. MOSER), unterstrichen die Funktion der Justiz, die delegierten privaten Rachegelüste im Staatsauftrag zu befriedigen.”
Dieter Simon in „Die Unabhängigkeit des Richters”, 1975, Seite 161f

„Die Bundesrepublik wird vom gesetzgebenden Rechtsstaat, den das Grundgesetz gebietet, zum – oft unberechenbaren – Richterstaat.“ Sie wären verpflichtet, sich Gedanken darüber zu machen, wie die „Reise in den Richterstaat“ aufgehalten bzw. beendet werden kann.
Professor Dr. Bernd Rüthers,  FAZ vom 15.4.2002

“….Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland…. verkündet….Der Rechtsstaat des Grundgesetzes vertraute die Rechtsprechung einem Richterstand an, der 12 lange Jahre bereit gewesen war, seinen Teil zum Machtmißbrauch unter dem Deckmantel der Rechtsanwendung beizutragen. Er vertraute auf die demokratische Gesinnung von Richtern, deren Beiträge zu antidemokratischem Denken und Handeln unstreitig und deren fehlende Neigung zur Selbstkritik so gerichtsnotorisch war wie ihre Unfähigkeit, ihr Denken neu auszurichten und die Demokratie für mehr zu halten als die Staatsform, die aufgrund der Zeitläufe nun einmal da war….
Senatsrat Dr. Hans Wrobel, 1989

„Im Hinblick auf das unerlässliche Vertrauen der Bürger ihn die Rechtsordnung als Ganzes ist deshalb das Justizunrecht die wohl zerstörerischte Form des Unrechts überhaupt…“ (Er spricht auch von Richterkumpanei).
Rolf Bossi, Rechtsanwalt in seinem Buch Halbgötter in Schwarz

“…Der Aufstieg in einer Hierarchie ist von dem “Wohlwollen” derjenigen abhängig, die diesen Weg schon gegangen sind und jetzt Spitzenpositionen in der Pyramide einnehmen. Was liegt für den Aufstiegsmotivierten näher, als sich die inhaltlichen Positionen der schon Aufgestiegenen zu eigen zu machen und sich so deren Wohlwollen zu erkaufen?…”
Udo Hochschild, Richter am Amtsgericht (Tübingen), 1985

“Wer von uns hat nicht von einer Gesellschaft geträumt, in der die Konflikte fair ausgetragen werden, in der die Richter nicht nur an-, sondern auch zuhören, in der die Gerichte nicht nur entscheiden, sondern befrieden und versöhnen, in der das Recht “von Menschen” und “für Menschen” gemacht wird, in der also das Recht so gesprochen wird, daß es den Menschen hilft zu leben?” Horst Häuser, Richter am Verwaltungsgericht (Wiesbaden)

” … Die Mutter der Wahrheit und der Gerechtigkeit ist die Zeit. Die notwendige Zeit für die Fallbearbeitung wird den Richterinnen und Richtern nicht gewährt, weil sowohl Verwaltung als auch Gesetzgebung systematisch darauf abzielen, die Qualität richterlicher Arbeit unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen. Dies, obwohl die Justizhaushalte die mit Abstand kleinsten Haushalte darstellen. Sie liegen regelmäßig zwischen 1 % und 3 % bei Bund und Ländern. Pro Einwohner ergibt das einen Betrag von etwa fünf Euro. Mehr als eine (schlechte) Pizza ist dem Gesetzgeber die Justiz nicht wert … ” Wolfgang Nescovik, 2010

“Ich halte das Wort von der Staatsanwaltschaft als der objektivsten Behörde der Welt für eine maßlose Übertreibung…”
Professor Dr. Heribert Ostendorf – Generalstaatsanwalt a.D.

„Es gibt faule, alkoholkranke, geisteskranke und Staatsdiener als Richter“
Prof. Dr. jur. Erich Schöndorf, ehem. Ex-Staatsanwalt, Bad Vilbel

„Durch meine langjährige Tätigkeit als Anwalt, weiß ich, welches Justizunrecht unsere deutsche Nachkriegsjustiz ständig produziert!“
Gerhard Baum, Bundesinnenminister 1978-1982

„Ist es nicht erschreckend, zugeben zu müssen, das wir, Richter und Staatsanwälte, objektiv zu einem Werkzeug des Unrechts, ja zu einem Instrument des Terrors gemacht werden ?“
Generalbundesanwalt Max Güde, Ev. Akademie Bad Boll am 19.Okt. 1958

“Der Mythos von der hohen Moral der Richter ist ein Märchen. Dazu stehe ich noch heute.”
Wolfgang Neskovic – Richter am Bundesgerichtshof (LN vom 19./20.12.1999)

“Wer unbedingt den Glauben an die Gerechtigkeit verlieren will, sollte Jurist in Schleswig-Holstein werden.”
Detlef Winter

Zeugnis des ehem. Präsident des AG Braunschweig, Brackhahn, Tenor: “Einzelne erhalten kein Recht, weil sonst intern Köpfe rollen würden” (beschwert unwidersprochen beim AG Braunschweig zu AZ. 3132 Eb 16/95).

Leitsatz des VG Braunschweig, Beschl. v. 13.5.1993 – 1 B 1081/93: “Die gesetzliche Rechtsschutzgarantie gewährt Rechtsschutz durch den Richter, nicht gegen diesen”.

„Justiz hat mit Gerechtigkeit so viel zu tun wie die Landeskirchenverwaltung mit dem lieben GOTT.“ Gerichte bieten rechtskräftige Entscheidungen. Mehr können sie nicht leisten, und mehr sollte von ihnen nicht erwartet werden.“ Richter Herbert Rosendorfer, FAZ, 17. Juni 2010

“Hinzukommt, dass die Besetzung der obersten Bundesgerichte bisweilen zu einer Hinterzimmermauschelei der zuständigen Parteipolitiker verkommen ist.”
Picker/Rüthers, Recht und Freiheit, München 2003

Ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Mahrenholtz: “Der normale Bürger sei zu dumm, um den höheren Gedenken der Richter zu folgen und diese zu begreifen”.

Der verbissene Machtkampf der Parteiobleute um das Machtmonopol der Parteien bei der Richterwahl ist ein weiterer, untrüglicher Beweis dafür, wie sehr die Bundesrepublik bereits von einem Gesetzesstaat zu einem Richterstaat mutiert ist.
… Die derzeitige Praxis der Methodenwahl (“objektive” Methode) wie der Richterwahl (drohende Dominanz parteipolitischer Auswahlkriterien vor fachlicher Eignung) ebenen den Weg zum oligarchischen Richterstaat.
Prof. Dr. Bernd Rüthers

Juristen in der Zwangsjacke erzwungener kastenspezifischer Disziplin
“Zu viele Staatsjuristen befinden sich noch in der Zwangsjacke gruppenpsychologisch erzwungener kastenspezifischer Disziplin. Verschafft ihnen die vom Vizepräsidenten des OLG Schleswig beobachtete ‘manchmal geradezu atemberaubende Befreiung eines Mitarbeiters aus gehorsamer Erstarrung.”
Detlef Winter

Die fünf gefährlichsten getätigten Bedrohungen richterlicher Unabhängigkeit
“Die fünf gefährlichsten Bedrohungen der richterlichen Unabhängigkeit sind der Korpsgeist, der parteipolitische Postenschacher, die ‘Mohrrübe’ der Beförderung, die Rückgrat- und Charakterlosigkeit und der typisch deutsche vorauseilende Gehorsam.”
Detlef Winter

“Man fragt sich langsam, ob der sogenannte Verfassungsschutz in Brandenburg nur noch aus Kriminellen besteht.”
Liane Hesselbarth, Mitglied des Landtages von Brandenburg

“Das Dienstleistungsunternehmen Justiz steht unter Konkursverdacht.”
Stefan Pelny – ehemaliger schleswig-holsteinischer Justiz-Staatssekretär

“Ich wage nach einem langen Berufsleben in der Justiz, wenn ich gefragt werde, den Ausgang eines Prozesses nur noch nachdem im ganzen System angelegten Grundsatz vorauszusagen: Nach der Regel müßte er so entschieden werden; aber nach einer der vielen unbestimmten Ausnahmen und Einschränkungen, die das Recht kennt, kann er auch anders entschieden werden. Das genaue Ergebnis ist schlechthin unberechenbar geworden. Allenfalls kann man mit einiger Sicherheit sagen: Wenn du meinst, du bekommst alles, was dir nach deiner Überzeugungzusteht, irrst du dich. Ein der Entlastung der Gerichte dienlicher Rat könnte bei dieser Lage der Dinge sein: Führe möglichst keinen Prozeß; der außergerichtliche Vergleich oder das Knobeln erledigt den Streit allemal rascher, billiger und im Zweifel ebenso gerecht wie ein Urteil. Das heisst in allem Ernst: Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär.”
Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger. Karlsruhe. In einem Beitrag in der ‘Deutschen Richterzeitung’, 9/1982, S. 325

“Das Saarland ist ein kleines Land. Da hat man es nicht gern, wenn Fehler von Polizei und Staatsanwaltschaft die Bürger verwirren. Da tut keiner dem anderen weh, auch nicht ein Richter dem Staatsanwalt.” (Gisela Friedrichsen, DER SPIEGEL)

“…Mich beunruhigt, dass wir heute also Verfassungsverstösse haben von Leuten, die auf die Verfassung vereidigt sind.”
Gerhart Baum Bundesinnenminister a.D.

Das anwaltliche Standesrecht sei ja ‚nie das gewesen, was es zu sein vorgab’; Es habe so (RA) Eschen, ‚zu keinem Zeitpunkt die Gewähr für die Qualität der Arbeit der Anwaltschaft’ geboten. Weder habe das Standesrecht verhindert, dass die Anwälte ihre Mandanten ‚betrogen oder hintergangen’ noch dass sie deren ‚Interessen verraten’ hätten.
Der Mandant spielt im herkömmlichen anwaltlichen Standesrecht nur eine untergeordnete Rolle. Der angesehene Verwaltungsrechtler Konrad Redeker, 66, findet es ‚charakteristisch, dass die Regeln über das Verhalten des Anwalts gegenüber den Rechtssuchenden keinesfalls an der Spitze stehen, sondern nach denen über das Verhalten gegenüber Gericht und Behörden und gegenüber Kollegen erst an dritter Stelle folgen’.
Der Mandant ist Störenfriede in einer Juristen-Ordnung, in der sich die Anwälte als ‚Organe der Rechtspflege’ eher der staatlichen Obrigkeit zurechnen. Ein derartiges Berufsverständnis bringt es denn auch mit sich, dass Anwälte nicht wie Dienstleister auf ihre Kundschaft zugehen.”
Norbert F. Pötzl in Folge II in DER SPIEGEL Nr. 50/1989, Seiten 130, 134

“Nur Prädikatsjuristen werden in den Staatsdienst übernommen, die schlechteren Absolventen drängen in die Anwaltschaft. Und da die meisten Anwälte mehr an Umsatz und Profit interessiert sind als an Recht und Gerechtigkeit, sind sie für ihre Mandanten tatsächlich ein Risiko.”
Aus der Anzeige in DER SPIEGEL Nr. 15/2001, Seite 236, für die Monographie von Uwe Wesel

“Den Kundigen wie den Unkundigen überrascht die Vielfalt der Sachverhalte, die zu parteiverräterischem Handeln oder doch in seine Nähe rückendem Verhalten genutzt werden. Noch mehr erstaunt die nicht selten geradezu jungfräulich anmutende Unberührtheit der Rechtskenntnis vom Inhalt und den ausgedehnten Grenzen des § 356, das leichtgläubige Vertrauen gestandener Volljuristen in das Urteil von Laien über diffizile Rechtsfragen und die Unbekümmertheit und manchmal Unverfrorenheit, mit der Rechtsanwälte, das Ethos ihrer Berufsbezeichnung außer acht lassend, sich über die Grenzen des § 356 hinwegsetzen zu können gemeint haben.”
Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch, 10. Auflage 1982, § 356 StGB (Parteiverrat), Rdnr. 164

„Seitdem ich an dem Buch arbeitete, das die Stellung der Justiz in der bundesdeutschen Gesellschaft kritisch beleuchtet, ist meine Meinung von der deutschen Justiz nicht mehr so gut wie früher.”
Aus dem Vorwort von „Wer je vor einem Richter steht” von Hermann Marcus,Droste Verlag 1976

„Hilflos steht dem der allein von seiner Unschuld überzeugte Verurteilte gegenüber, machtlos, weil er erfährt, dass auch in den weiteren Instanzen Denkverzicht freiwillig, weil bequem, gängige Übung ist. Richter erinnern in der Bundesrepublik an Befehlshaber, die per Dekret Wahrheit verkünden.
Die Justiz findet für alles eine ihr genehme Antwort. – Das Unbehagen an unserer Demokratie entwickelt sich zu einer Ablehnung der angeblich freiheitlich demokratischen Ordnung’, denn keine politische Organisation, nicht die drei relevanten Bundestagsparteien, auch nicht deren Nachwuchsorganisationen, nicht die Jungsozialisten, nicht die Jungdemokraten, von denen Engagement zu erwarten wäre, setzen eine Änderung des Zustands der Dritten Gewalt in die erste Reihe ihrer Forderungen.”
Aus dem Beitrag „Von Dreyfus bis Brühne” von Ulrich Wickert in „Der mißhandelte Rechtsstaat”, Kiepenheuer und Witsch Verlag 1977

„3. Wer hat Dir eingeredet, dass Du gar einen Anspruch auf Gerechtigkeit habest. Dir steht nur ein Urteil zu.”
Professor Dr. Karl Peters „An einen unschuldig Verurteilten” im Strafverteidiger 10/1988,
Seite 457

„Selbst wenn er (der Richter) grobe und gröbste Fehler begeht, ist er für die Folgen nicht verantwortlich. Dafür sorgt § 839 Abs. 2 S. 1 BGB und die schützende weite Auslegung dieser Vorschrift durch die Judikatur.”
Dr. Egon Schneider „Richter und Anwalt” in ZAP Nr. 1 vom 9.1.1992

„Dass die Rechtsbeugung ein sehr selten begangenes Delikt sei, wird oft behauptet, ist aber leider eine schon nicht mehr fromme Selbsttäuschung; richtig ist, dass sie nur selten strafrechtlich verfolgt und noch seltener rechtskräftig verurteilt wird.
Die Behandlung des § 336 in der Rechtslehre krankt vielfach daran, dass sich die Autoren in allgemeinen Ausführungen zum ,Wesen’ der Rechtsbeugung und ähnlichem ergehen, ohne von den praktischen Fällen Notiz zu nehmen.”
Leipziger Kommentar (zum Strafgesetzbuch), 10. Auflage 1982, § 336 StGB (Rechts-Beugung; jetzt § 339), Rdnr. 3

Aus „Rechtsstaat im Verzug von Ethel Leonore Behrendt, Selbstverlag 1981:
„Diese Vorschrift (§ 336 StGB) entbehrt in der Bundesrepublik Deutschland jeglicher Rechtspraxis. Nicht ein einziger Fall einer Verurteilung eines Juristen wegen Rechtsbeugung erhellt aus den Kommentaren; wo es zur Anklage kam wurde freigesprochen – von Juristen.
Da könnte theoretisch im Einzelfall noch so vieles zusammenkommen an Fakten, die den Vorsatz – Wissen und Wollen – der Verhinderung richtigen Rechtsspruchs tragen: Der Vorwurf der Rechtsbeugung muss kein Jurist fürchten. Was in einem Mordprozess die Indizienkette ,lückenlos’ macht, hätte als Argumentation bei § 336 StGB keine Chance.”

RA Dr. Egon Schneider in „ZAP-Report: Justizspiegel, Kritische Justizberichte, 2. erweiterte Auflage 1999, Seite 4f:
„Täglich tausendfaches Verfahrensunrecht! – Ferner: Wann werden gemäß der zwingenden Vorschrift des § 273 Abs. 1 ZPO prozeßfördernde Hinweise so früh gegeben, ,dass sich die Parteien rechtzeitig und vollständig erklären können.
Ebenso verhält es sich etwa bei der Befolgung des § 278 Abs. 1 ZPO, wonach das Gericht zu Beginn der Verhandlung in den Sach- und Streitstand einführen muss und ihn mit den Parteien erörtern soll. Wann geschieht das? Und in welchem zahlenmäßigen Verhältnis stehen die Fälle, in denen korrekt verfahren wird, zu jenen, in denen das nicht geschieht?”

Der verstorbene Rechtspolitiker Dr. Adolf Arndt zur Beachtung grundgesetzlicher Vorschriften durch Richter in Betrifft JUSTIZ 2002, Seite 331:
„Unsere Richter achten das Grundgesetz so sehr, dass sie es nur an hohen Festtagen anwenden.”

RA Dr. Egon Schneider in der Zeitschrift für die Anwaltspraxis 1994, Seite 155:
„Die deutsche Elendsjustiz nimmt immer schärfere Konturen an. Der Niedergang der Rechtsprechung ist flächendeckend. Was mich persönlich am meisten erschüttert, ist der Mangel an Berufsethik und an fachlicher Scham.”

Renate Jaeger, früher Richterin am Bundesverfassungsgerichts, jetzt am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, in Neue Justiz 1995, Seite 562f:
„Vielleicht wird man unabhängig, wenn man zuvor der Justiz als Rechtsanwalt ausgesetzt war. Vielleicht fördert es die innere Unabhängigkeit sogar, wenn Richter nur auf Zeit gewählt werden.”

Der Hamburger Richter und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen, F.J. Mehmel, beklagt in der FAZ vom 27.5.1997 u.a.:
„Das Ansehen der Justiz ist noch nie so schlecht gewesen wie heute. Ihr Erscheinungsbild leidet unter langen Verfahrensdauern mit teilweise existenzbedrohenden Folgen, Binnenorientierung statt Zuwendung hin zum Bürger und obrigkeitsstaatlichem Auftreten von Geschäftsstellen und Richtern. Zu kritisieren ist der richterliche Arbeitseinsatz und die bestehenden Hierarchien, die fehlende Verantwortlichkeit für das eigene Arbeitsergebnis, die mit fehlender Kontrolle verbunden ist.
Unter Richtern besteht die Tendenz, sich der Bewertung der Justiz durch ihre Adressaten und die sonst an der Rechtsfindung Beteiligten abzukapseln.”

Wolfgang Zeidler, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, in der Festschrift „Zeitgeist und Rechtsprechung” für Hans Joachim Faller 1984, Seite 145f:
„In den konkreten Fragen ihres individuellen Lebensschicksals von meist existentieller Bedeutung begegnen die Menschen einer von der gnadenlosen Härte abstrakter Ideologien geprägten Rechtsordnung. So werden sie in ihrem ureigensten Privatbereich zum Spielball und Opfer des jeweils staatlich verordneten ,Zeitgeistes’. Seine Flüchtigkeit hüllt sich in den trügerischen Mantel der Wahrheit mit Absolutheitsanspruch.”

Heinrich Senfft in „Richter und andere Bürger”, 1988, Seiten 53ff:
„Der Vorsitzende ist Herr des Protokolls, der Zeuge erst in zweiter Linie. Selten diktiert der Richter etwas ins Protokoll, das der Zeuge gar nicht gesagt hat, oft aber, was er so nicht gesagt hat. Die feinen, aber immer deutlichen Nuancen lassen erkennen, wie dieser Satz des Zeugen später im Urteil auftauchen wird: Er wird passen. Überhaupt hat man den Eindruck, dass die ganze Beweisaufnahme mehr dazu dient, die Meinung des Richters zu bestätigen als die Wahrheit zu ermitteln, weil der Richter ohnehin auf ein bestimmtes Ergebnis fixiert ist. Und da sie ohnehin nicht in sozialen Rollen, sondern in juristischen zu denken gelernt haben, lindern ihre Urteile nicht soziale Konflikte, sondern schaffen bloß Ordnung mit Hilfe staatlicher Herrschaftsgewalt.
1970 hat der Arbeitskreis für Rechtssoziologie eine Umfrage veranstaltet, um das Verhältnis der Bevölkerung der Bundesrepublik zur Rechtspflege zu ermitteln. 74 Prozent der Bevölkerung waren davon überzeugt, ‘dass es leichter ist, einen Prozess zu gewinnen, wenn man viel Geld hat.’ Diese Meinung kann nur richtig sein, denn zwei Drittel der Angehörigen der Oberschicht stimmten dem zu. 42 Prozent der Befragten sagten auf die Frage: ‘Glauben Sie, dass vor Gericht der einfache Mann nicht so gut behandelt wird wie die besseren Leute?’ Ja, das glaubten sie in der Tat; von denen, die schon einen Zivilprozess geführt hatten, waren sogar 50 Prozent dieser Meinung.”

Richard Schmid in „Letzter Unwille”, 1984, Seite 14:
„Was an dem Urteil (des Bundesverfassungsgerichts) mich besonders enttäuschte und auch in späteren Entscheidungen auftaucht, ist das raisonnement (die Überlegung), wonach nicht jede Verfassungsverletzung, sondern nur solche von grundsätzlicher Bedeutung, zur Aufhebung einer verfassungswidrigen Entscheidung eines Gerichts führen könne.
Was sich hier zeigt oder anbahnt, ist nichts anderes als die Abwendung von dem im Einzelfall betroffenen Menschen, der doch die Zentralfigur des Grundgesetzes ist, zugunsten eines allgemein staatlichen oder gar rechtswissenschaftlichen Interesses.”

Der englische Historiker Hugh Thomas schreibt in „Die Eroberung von Mexiko – Cortes und Montezuma”, Fischer-TB 2000, Seite 43f:
„Strenge Richter, die den Vorsitz in regelmäßig einberufenen Gerichtsverhandlungen führten, verhängten gerechte, wenn auch harte Strafen. … Adelige wurden vom Gesetz nicht privilegiert. Vielmehr sollten sie in der Regel strenger bestraft werden als Angehörige des gemeinen Volkes. … Richterliche Nachlässigkeit wurde streng bestraft. … Auch der gute und der schlechte Richter wurden streng auseinandergehalten: Letzterer wurde beschrieben (im Codex Florentino) als ‘jemand, der Begünstigungen verteilt, der Menschen hasst, ungerechte Verfügungen erlässt, Bestechungen annimmt, falsche Urteile spricht und Gefälligkeiten erweist.'”
Offenbar hatten die Azteken vor fast 500 Jahren, trotz ihrer sonst teilweise grausamen Sitten, eine Rechtsprechung, die fortschrittlicher und gerechter war als z.B. die Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland. Offensichtlich scheuten sich die Azteken auch nicht, die Richter so zu beurteilen, wie sie tatsächlich sind, nämlich nicht als durch und durch edel, gerecht und unbestechlich.

florierende juristisch geldbringende “Beleidigungsindustrie”:
“Die Übergröße Zahl dieser Beleidigungsprozesse (Jahr 1927) hatte es mit Nichtigkeiten zu tun – Schimpfreden und Tratsch und Klatsch, deren forensische Behandlung eigentlich unter der Würde der Justiz lag.” Erich Schwinge “Ehrenschutz heute” (1987).
Laut Reichskriminalstatistik beschäftigten sich die Gerichte Deutschlands im Jahre 1927 mit 50.000 Fällen von “Beleidigung”. Im Jahre 2005 waren es beinahe 180.000, mit steigender Tendenz. In England beschäftigte sich die dortige Justiz 2005 mit 1 Fall von “Beleidigung”. Entsprechend sind etwa 1400 Wohnungsdurchsuchungen und DNA-Tests erfolgt, die zur Verfolgung von “Beleidigungen” durchgeführt wurden (‘DER SPIEGEL’).
“Strafgesetze gegen Beleidigung und Diffamierung werden häufig als nötige Abwehr gegen angeblichen Missbrauch der Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Sie sind aber mit OSCE Normen nicht konform und deren Anwendung bildet einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung.”KSZE (Kommittee für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) 24. Mai 2002

“Anklageschrift, §§ 200 StPO, Nr. 110-114 RiStBV
Vorsicht: Die StA  ist  eine  …  ja, Behörde. Und  jede macht es anders, also sollte man sich mal genau kundig machen, wie es denn im eigenen Land/Freistaat geht. Alle Schemata sind Bullshit.
http://www.jurawelt.com/download/referendarswelt/skripten/stpo.pdf

“Rechtsprechung als Lotteriespiel, Im Asylverfahren sollen möglichst wenige gewinnen”
http://www.stachel.de/98.12/12HOFMAN.html

Bundesverfassungsgericht noch ein Gericht?, Rolf Lamprecht in NJW 2000, 3543 “Karlsruher Lotterie”

Aus dem Gespäch mit Mandanten und insbesondere auch im Gespräch mit Beschuldigten, die am Anfang jedes Verfahrens jedesmal der Auffassung sind wie sie es wahrscheilich auch aus dem Fernsehen oder aus traktierten Mustern erkennen, das sie völlig objektiv behandelt werden, wenn sie vor Gericht stehen und das auch schon die Ermittlungen objektiv stattfinden. Es gibt dann aber, und da kann ich sagen in fast jedem der Verfahren egal wie es nachher ausgeht aber auch im Wege dieses Verfahrens die Erfahrung für diese betreffenden Personen, die Anfangs diese Auffassung vertraten, das sie diese Meinung revidieren müssen.
Er drängt vielleicht seinen Anwalt bestimmte seiner Meinung nach entlastende Informationen den Ermittlungsbehörden sofort mitzuteilen, weil er sich nicht vorstellen kann in welch erschreckendem Ausmaß das was zwischen Rechtsanwalt und Staatsanwalt abläuft Ähnlichkeiten mit einem Pokerspiel hat.
http://www.beschwerdezentrum.de/ifdm/hohmann_interview.htm

Focus Nr. 30, 21.07.2008, Seite 54 “Es ist egal, ob ich Recht habe. Der Jurist Christoph Arnold erklärt den täglichen Betrug vor Gericht und wie Rechtsirrtümer Anwälte reich machen.”
“Ich wäre sicherlich ein schlechter Anwalt, würde ich nicht in jedem Fall versuchen, mein Recht zu bekommen. Dabei spielt es heutzutage kaum noch ein Rolle, ob ich tatsächlich im Recht bin. …Das Recht ist eine dehnbare Formel, ein abstrakter Begriff, der mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat. Im Prozess geht es um das, was ich beweisen kann und was nicht. Da wird gelogen, dass sich die Balken biegen.
Rechtsirrtümer als Arbeitsbeschaffungsmassnahme.

Focus Nr. 30, 21.07.2008, Seite 86 Leserbrief Dr. Behne (Tagebuch: Zu langsam für Gerechtigkeit).
Seitdem ich Zeuge war, wie ein Anwalt seinem potenten Klienten sagte: Besorgen Sie sich doch einen schwurfesten Zeugen, seitdem ich mehrhfach erlebte, wie verwerflich kriminiell die Anwaltschaft sein kann, nehme ich an, dass Jurastudenten systematisch gelehrt wird, wie man mit Winkelzügen und Deutung von Paragrafen das Recht verdrehen und missbrauchen kann.

Prof. Dr. Torsten Tristan Straub schreibt am 6. Oktober 2001 in der Süddeutschen Zeitung:
“Der deutsche Jurist ist das Produkt einer Ausbildung, die ihn so gesinnungstüchtig macht, dass er jedwedem Regime dienen kann und deshalb auch dessen Wechsel übersteht.”

Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 2. April 2008:
”Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Ich … habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’.
Prof. Dr. Ing. Hans-Joachim Selenz, früher einmal Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG:
Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben.[…]
Besser kann man den Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen.[…] Explizit kriminelles Justizhandeln gibt es zuhauf.[…] Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt. http://www.hans-joachim-selenz.de/kommentare/2008/justizsumpfdeutschland.html

Über den Niedergang des deutschen Rechtsstaat – Dr. Egon Schneider – ehemals Vorsitzender Richter am OLG Köln
Haben wir noch einen unbeschädigten Rechtsstaat? Können die Bürger und Anwälte als ihre legitimierten Helfer noch darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber immer die Gerechtigkeit anstrebt und die Gerichte stets bemüht sind, die Gesetze zum Schutz der Bürger fehlerfrei anzuwenden?
Die Antwort auf diese Frage lässt sich nicht durch die üblichen abstrakten Beteuerungen finden. Nur die forensischen Erfahrungen sind aussagekräftig.[…]
Und hier liegt vieles im argen, sosehr, dass oft die Rechtsstaatlichkeit auf der Strecke bleibt.
Wer nicht praktizierender Anwalt ist, macht sich keine Vorstellung über den alltäglichen Kampf ums Verfahrensrecht. Unentwegt wird im Zivilprozess – auf den sich die folgende Darstellung beschränkt – von den Gerichten fahrlässig bis vorsätzlich gegen zwingende einfachrechtliche Vorschriften und gegen die Grundrechte verstoßen. Vielfach müssen die Parteien das wehrlos hinnehmen.
Berichte über grobe und gröbste Verstöße gegen das Verfahrensrecht werden aus Justizkreisen damit abgeblockt, es handele sich um Einzelfälle. Um diese unwahre Beschönigung zu widerlegen, habe ich seit 1992 als Herausgeber der Zeitschrift für die Anwaltpraxis (ZAP) den ZAP-Report: Justizspiegel eingeführt und die Leser um Mitarbeit durch Einsendungen gebeten. Deren Reaktion war überwältigend! Anwälte aus ganz Deutschland haben über ihre bedrückenden Erlebnisse berichtet und berichten immer noch darüber. Fast alle äußerten sich frustriert und verbittert, weil sie Rechtsverletzungen wehrlos hinnehmen mussten.

Illegal erhobene Beweise dürfen vor deutschen Gerichten verwendet werden, Polizisten und Ermittlungsbeamte lügen vor Gericht, die ach so gepriesene ‘richterliche Unabhängigkeit’ wird zu einer Farce, weil Richter sich oft als verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft fühlen und gebärden.
http://www.justizirrtum.de/index_forum.htm

BRD Mafia, ‘Der Deutschland Clan’
“…und bin eigentlich entsetzt darüber als das was ich erfahre. Man könnte ja mal sagen es muß ja einmal Schluß sein es ist nichts mehr zu toppen aber das Sachsen Beispiel ist wieder ein Beispiel das das was in kriminellen Strukturen vorhanden ist doch noch zu toppen ist.”, Die Justiz als der Hort der Gerechtigkeit und des Rechtes, ich glaub das ist mittlerweile eine Illussion geworden.”, “Es gibt die Richterin, die kokst gerne… Da verschwinden die Akten einfach”. Jürgen Roth
http://www.youtube.com/watch?v=qolxo2WAKWE

“Der jetzige Zustand in der Justiz beschützt den Schuldigen, hilft aber nicht dem Unschuldigen”
John-Dylan Haynes, Current Biology 17/07 S. 323

Viele Richter und Staatsanwälte, die während der NS-Herrschaft Unrecht sprachen, fanden den Weg zurück in die Justiz. LG – Präs. Crome selbst sagt: „Es sei auch heute noch möglich, dass Juristen ihr Handwerkszeug einer Unrechtsprechung  zur Verfügung stellen können.“ Quelle „Weser Kurier“ 11.03.1999 nachzulesen in „German history“.Deutsche Richter von Medien beeinflusst, Strafverteidiger stellen vernichtendes Urteil aus
http://www.pressetext.ch/pte.mc?pte=060104002

Zitat: “Wenn der Beruf seinen Mann nicht mehr ernährt und seine Frau schon gar nicht, dann bricht sich der Existenzdruck dort Bahn, wo er gerade will: bei der Kollegialität, bei der Werbung, beim Kampf um den lukrativen Mandanten, bei der Gebührenehrlichkeit, bei der Beratung über den Erfolg von Klage und Rechtsmittel, bei der vorbehaltlosen Identifizierung mit dem Willen des Mandanten.” Amtsrichter Klaus Burckhardt in der Deutschen Richterzeitung 1988, S. 186

Sein Berufsethos bringt einen Richter beinahe vor Gericht
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/829234

„Barrelt/Ehlert sind in einer Untersuchung zu dem Ergebnis gekommen, dass mehr als die Hälfte der von ihnen befragten Richter eingeräumt hat, wegen ihrer Arbeitsbelastung nicht sorgfältig genug zu arbeiten“. Zöller/Schneider ZPO 18 Auflg. 1993 §536 Rdn 3.

„Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist.“
Dr. Egon Schneider <http://www.justizirrtum.de/schneider.htm>, ehem. Richter am OLG, in ‘Zeitschrift für anwaltliche Praxis’ 6/1999 vom 24.3.1999, S. 266)

„Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter machen mir Angst.“
Prof. Diether Huhn in: ‘Richter in Deutschland’, 1982, zitiert nach: ‘Diether Huhn in memoriam’ von Prof. Dr. Eckhart Gustavus, Berlin, NJW 2000, Heft 1, S. 5

“Die Gerichte neigen dazu, sich Sachkunde beizulegen, wo sie ihnen fehlt und fehlen muß. Das hat den Vorteil der Beweisersparnis, den Nachteil der Verfälschung des Sachverhaltes, einen Nachteil, den die Revisionsinstanz nicht ausgleichen kann.”
Baumbach/Hefermehl Wettbewerbsrecht 22 Auflg. UWG Einl. Rdn. 476

Sendung vom 16.12.2004, Ambulante Zwangsbehandlung in Bremen
“Zwangseinweisungen werden seit Jahrzehnten regelmässig unter Missachtung geltenden Rechts vorgenommen. Diese Praxis soll nun Gesetz werden.”
http://www.freedom-of-thought.de/radiosendung/archiv/s0412/index.html

Justiz Irrtum! NDR Samstag 25.12.2004
Prof. Dr. Bernhard Servatius: “Steckel war ein Richter, der aus dem Bauch heraus urteilt. In der ersten Stunde riß er sich zusammen bis er nicht mehr abgelehnt werden konnte und war dann nur noch auf Vorurteile aus.”
Dr. jur. h.c. Gerhard Strate: Der einundzwanzigste Tag des Mariotti-Prozesses: http://www.strate.net/d/publikationen/buchholz-1.html

Vorsitzender Richter am BGH Gerd Nobbe, Festvortrag: “Der Bundesgerichtshof – Innenansichten zur Struktur, Funktion und Bedeutung”
“Ein gewisses Problem liegt aus der Sicht des Bundesgerichtshofs auch darin, daß die Oberlandesgerichte von der bestehenden Möglichkeit, Revisionen zuzulassen, nur sehr zurückhaltend Gebrauch machen. In der Praxis erfolgt eine Zulassung vor allem dann, wenn der entsprechende OLG-Senat glaubt, die Rechtsfragen richtig entschieden und ein auch handwerklich gutes Urteil gemacht zu haben, das seiner Meinung nach ein paar Streicheleinheiten durch den Bundesgerichtshof verdient hätte. In wirklich zweifelhaften Fragen von grundsätzlicher Bedeutung unterbleibt die Zulassung dagegen manchmal. Im Hintergrund steht hier die Furcht, der Bundesgerichtshof werde das Urteil möglicherweise aufheben und die Sache vielleicht sogar zurückverweisen. Der damit bei Kollegen und Anwälten möglicherweise verbundene Ansehensverlust und die Aussicht, sich noch einmal mit der Sache befassen zu müssen, wirken abschreckend.”
http://www.justizskandale.de/1/festvortrag_bgh_richter.pdf

Die Justiz ist in Deutschland die Hure der Fürsten, Georg Büchner, Der Hessische Landbote

Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat. Friedrich Dürrenmatt (1921-1990)

Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen. Harold Pinter, Literaturnobelpreisträger 2005

Erben der Firma Freisler, Henryk M. Broder über deutsche Gerichte

Wir glauben euch nicht mehr und eurer Waage – Das Ding hängt schief! Das sehn wir alle Tage. Die Binde der Justitia – welch ein Bruch! Steht auf! Und dies sei euer Urteilsspruch: Sehn wir euch an, packt uns ein tiefes Graun – Wir haben zu euch Richtern kein Vertraun! Kurt Tucholsky, Spottlied “Zu einigen dieser Prozesse”

Justiz, Extremer Beigeschmack
Hohe Honorare bei der Betreuung Hilfsbedürftiger blieben für Anwälte folgenlos
“Unbehelligt Rechtsanwältin Johanna W. kassierte 2001 vom Land ein Honorar von 1,1 Millionen Mark”…”Selbst Juristenkollegen argwöhnen, dass sich ein “kleines Kartell” in der Nische des Betreuungsrechts eingerichtet habe. Zum Empfängerkreis auffällig üppiger Honorare zählen u.a. noch der Bergisch-Gladbacher Lothar K. sowie die Kölner Anwältinnen Edith W. und Gela E. Deren Ehemann Erich E. ist Richter am Kölner Amtsgericht, das mit derzeit 10000…

Braunbuch, Verstärkte Renazifizierung unter Kiesinger, Nazi-Juristen – Stützen der Justiz
http://www.braunbuch.de/8-05.shtml

3. Die Unabhängigkeit der Richter als Pfeiler des Rechtsstaates dient in aller erster Linie dem Bürger und soll ihm Schutz vor Manipulation und Willkür garantieren.
Tatsächlich ist es genau umgekehrt; in der Rechtspraxis verhindert die Berufung auf die richterlicher Unabhängigkeit, daß der Bürger sich gegen richterliche Manipulation und Willkür effektiv zur Wehr setzen kann.

4. Ist es nicht furchteinflößend, wenn der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Zeidler die Richterschaft gewarnt hat, langfristig eine Art “Adelsregime” anzustreben? Er muß offenbar bedrohliche Tendenzen in diese Richtung wahrgenommen haben.

5. Auch Dieterich, seit 1994 Präsident des Bundesarbeitsgerichts, sah sich veranlaßt, die Maßstäbe zurecht zu rücken. Die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit ist keine persönliche Vergünstigung für qualifizierte Amtsträger und weder Standesvorrecht noch Gratifikation. Erst recht seien Richter “keine höheren Wesen”, ihr Hang zur Selbstüberheblichkeit müsse gedämpft werden und strenge Kritik an der Justiz sei verständlich, da in einer Demokratie Mißtrauen gegenüber der Staatsgewalt erste Bürgerpflicht sei.

8. Heribert Prantl, Spitzenmann der “Süddeutschen Zeitung”, stellte in Anlehnung an den ehemaligen BGH-Präsidenten Professor Gerd Pfeiffer fest, daß der Hinweis auf die richterliche Unabhängigkeit nicht selten als Ausrede für geistige Unbeweglichkeit, zur Bemäntelung von Borniertheit, zur Kaschierung von Voreingenommenheit und zur Tarnung von Faulheit diene. Der Vorsitzende des deutschen Richterbundes Rainer Voss wollte die prinzipielle Richtigkeit dieser Feststellung nicht bestreiten!

10. Die von der Richterschaft lancierte Suggestion, die Berufsgenossen seien eine “geschlossene Gesellschaft der Heiligen”, ist nach der Auffassung des ausgewiesenen Fachmanns Wolfgang Neskovic (neunte Zivilsenat BGH) nicht nur ein Märchen, sondern schlicht dummes Zeug, da er in langjähriger Betrachtung von Richtern, insbesondere bei Karrieredrängeleien, mehr moralische Fragwürdigkeiten als in der Politik erlebt habe.

12. Kein Bereich der öffentlichen Verwaltung ist nicht von dem Krebsgeschwür der Ämterpatronage zersetzt. Parteizugehörigkeit verschafft in der BRD größere Privilegien, als sie früher in vorkonstitutioneller Zeit der Adel hatte, weil nach der Reichskammergerichtsordnung von 1555 lediglich vier von fünfundzwanzig Richtern adelig sein mußten und der Klerus sich mit einem katholisch-evangelischen Proporz beim Vorsitz der beiden Senate zufrieden gab!

13. Die Einsicht, daß es Infamien gibt, die nicht justitiabel sind, fällt keinem leicht; um so mehr, wenn es um bis zur Verachtung betriebene Exzesse bei den Auskungeleien der Bundesrichter geht.

14. Wer die Sozialisation der Richter kennt, weiß, daß Innovation ein Fremdwort bleiben wird. Zu ihrem Psychogramm gehört, daß sie den Ehrgeiz, Klassenprimus zu sein, im Berufsleben nicht abgelegt haben. Jeder, der unbedingt Karriere machen will, wird sich lieber physisch und psychisch verschleißen, als mit seinen Kollegen an einem Strang zu ziehen.

15. Als der Richter am Bundesgerichtshof Dr. Wiebel die jahrzehntelange verfassungswidrig praktizierte Geschäftsverteilung bei überbesetzten Senaten kritisierte, wurde er von vielen seiner Kollegen am höchsten deutschen ordentlichen Gericht mit einer Fülle emotionaler Reaktionen bedacht, die man nur als Mobbing bezeichnen konnte. Er hatte sowohl gegen die Kleiderordnung, als auch gegen die Hackordnung verstoßen. Solche gruppendynamischen Prozesse sind psychologisch längst aufgeklärt. Die Ächtung des Außenseiters wird vorrangig in Gruppen festgestellt, die von der unverrückbaren Selbstverständlichkeit der von ihnen vorgenommenen Bestimmungen am festesten überzeugt sind und die solche Überzeugung am lautesten proklamieren müssen, um ihren inneren Halt nicht zu verlieren (Professor P. R. Hofstätter).

19. Nazimörder hatten es gut; auch beim Bundesgerichtshof. Einer bekam für jeden Mord weniger als drei Stunden Gefängnis. Auf RAF-Täter wurde da ganz anders eingedroschen. Fünf Karriererichter haben eine Qualifikation im Sinne glänzender Examina, blütenreiner Personalakten und heftiger Protektion; was ihr Sensorium für Gerechtigkeit anbelangt, sind sie allesamt miserable Richter. Eine angeblich demokratische und rechtsstaatliche Qualifikationsauslese filtert Richter heraus, die das Glasperlenspiel der Jurisprudenz perfekt beherrschen, denen aber das Gefühl für das rechte Maß und insbesondere für die Prinzipien des Rechts fehlt. Es wiederholt sich die historische Tatsache, daß die tatsächliche Qualifikation die Pervertierung des Rechts nicht verhindert, sondern offenbar fördert.
Das ist der Fluch der bösen Tat. Die Nachkriegsjustiz, vor allem der Bundesgerichtshof (BGH), hatte ja die ‚Kollegen‘ aus der Hitler-Zeit, die nach einer mittlerweile gebräuchlichen Metapher ‚den Dolch unter der Robe trugen‘, ungeschoren davonkommen lassen. Mit dieser Kumpanei muß die Dritte Gewalt noch lange leben.
Dem Volksgerichtshof wurden vom BGH noch bis in die siebziger Jahre alle Richterprivilegien – Richter können für ihre Urteile nicht belangt werden – einer ordentlichen Spruchinstanz zugute gehalten. Keiner der 106 Berufsrichter, keiner der 179 Staatsanwälte der Mordinstanz ist wegen Rechtsbeugung verurteilt worden.
Die doppelte Perverson – die der NS-Justiz, aber auch der Mangel an Einsicht beim BGH – zeigte sich in der Unfähigkeit, den Mord an Dietrich Bonhoeffer zu sühnen. Der evangelische Theologe war am 9. April 1945 gehängt worden; die SS-Standrichter Otto Thorbeck und Walter Huppenkothen hatten ihn verurteilt.
Nach blamablen Prozessen in den unteren Instanzen wurde Thorbeck 1956 vom BGH freigesprochen, die Strafe für Huppenkothen auf sechs Jahre reduziert. Die Begründung ist ein Dokument der Rechtsgeschichte: ‚In einem Kampf um Sein oder Nichtsein‘, so der BGH seinerzeit, seien ‚bei allen Völkern von jeher strenge Gesetze zum Staatsschutz erlassen worden‘. Einem Richter könne ‚angesichts seiner Unterworfenheit unter die damaligen Gesetze‘ kein Vorwurf daraus gemacht werden, wenn er ‚glaubte‘, Widerstandskämpfer ‚zum Tode verurteilen zu müssen‘.
Wären diese höchstrichterlichen Absonderungen noch Recht, müßte jeder DDR-Jurist freigesprochen werden.“

20. Viele Richter sind entweder verlogen oder schizophren, weil sie sowohl den Anpassungsdruck des hierarchischen Systems als auch die eigene Anpassung leugnen. Sie begreifen sich als Teil eines übergeordneten Ganzen und auch als Vollstrecker eines übergeordneten Willens. Diese Überangepaßtheit empfinden sie nicht als schmerzliche Deformation ihrer Persönlichkeit, sondern ihr subalternes Verhalten wird zur staatstragenden Gesinnung hochstilisiert und als wertvolle Charaktereigenschaft erlebt.

21. Bevor es die Seilschaften in der Ex-DDR gab, gab es ganz andere. Zuerst die NSDAP-Nachfolge-Seilschaften und heute kann keiner ernsthaft in Abrede stellen, daß “alte Herren” nicht immer wieder ‘mal für den Nachwuchs ihrer Burschenschaft sorgen und der Rotarier dem Club-Mitglied in die Steigbügel hilft.

23. Alles in allem:
Der deutsche “Justizladen” ist wenig vertrauenserweckend und jeder Bürger würde um ein Geschäft, das so schmuddelig und abstoßend wirkt wie manches deutsche Gericht, einen riesigen Bogen machen und – wenn er könnte und darum wüßte – bei der Konkurrenz kaufen.

Richter am BGH Wolfgang Neskovic: ZAPHeft 14/1990, S. 625.
„Der Tiefschlaf richterlicher Selbstzufriedenheit wird selten gestört. Kritik von Prozeßparteien, RAen und Politikern prallt an einem Wall gut organisierter und funktionierender Selbstimmunisierungsmechanismen ab. Die Kritik von RAen und Prozeßparteien wird regelmäßig als einseitig zurückgewiesen … Es ist ein Phänomen unserer Mediendemokratie, daß ein Berufsstand, der über eine so zentrale politische, soziale und wirtschaftliche Macht verfügt wie die Richterschaft, sich so erfolgreich dem Prüfstand öffentlicher Kritik entzogen hat. … Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Nur noch 30 % der Bevölkerung haben volles Vertrauen zur Justiz. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter(innen) im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Mißtrauen und Ablehnung. … Das Fortbildungsinteresse von Richtern ist schwach ausgeprägt und nur dann zu fördern, wenn ein .anständiges’ Beiprogramm die Mühseligkeit der Fortbildung versüßt. Insbesondere sozialwissenschaftlichen, psychologischen und kriminologischen Erkenntnissen begegnet die Richterschaft in ihrer überwiegenden Mehrheit mit erschreckender Ignoranz und greift statt dessen lieber auf Alltagsweisheiten und Stammtischwahrheiten zurück. Das berufliche Fortkommen hat einen hohen Stellenwert und prägt im Wege des vorauseilenden Gehorsams die Inhalte der Entscheidungspraxis. Eine hohe Erledigungsziffer gilt im Kollegenkreis immer noch als Nachweis besonderer Befähigung. … Neue Richterinnen und Richter braucht das Land.“

Richter am OLG Karl Friedrich Piorreck: ZAP Heft 24/1990, S. 49.
„Die tatsächliche Steuerungsmacht ermöglicht es der Exekutive, vom Richterbild des GG, das durch die Abkehr vom richterlichen Beamten und beamteten Richter geprägt ist, nach ihrem Gutdünken abzuweichen. Viele Personalentscheidungen lassen Anforderungsprofile erkennen, bei denen Erfahrung und Befähigung als Richter immer weniger, Erfahrung und Befähigung als Beamte immer mehr Gewicht haben. … Die ohnehin viel zu große Steuerungsmacht der Exekutive nimmt bei steigender Geschäftsbelastung der Gerichte und beförderungsungünstiger Alterstruktur der Richter weiter zu. Die Auswirkungen auf das Verhalten der Richter sind verheerend. Sie können sich den vielerorts praktizierten Belohnungssystemen kaum entziehen und passen sich an, damit sie nicht ausgesteuert werden. .Vorauseilender Gehorsam’ nimmt immer mehr zu. Allerdings werden auch die .inneren Kündigungen’ immer häufiger.,”

Richter a.D. Ulrich Vultejus DRiZ 1993, 177 ff., 183.
Sollte sich der von mir vermutete Zusammen­hang bestätigen und sollte es richtig sein, daß die Belastung der Richter erster Instanz mittelbar zu einer abnehmenden Akzeptanz ihrer Entscheidungen führt, so würde die Belastung dieser Richter zu vermehrten Rechtsmitteln und damit zu einer erhöhten Belastung der Rechtsmittelinstanz führen -ein Teufelskreis. Alle Bemühungen des Gesetzgebers, die Justiz dadurch zu entlasten, daß den Richtern vermehrt verkürzte Urteile gestattet werden, wären kontraproduktive Ausgeburten bürokratischer Phantasie.”

„Anwälte und Richter veruntreuen Vermögen“
http://www.winni-the-pooh.de/gesetz/zeitung.htm#veruntreuung

Richter Böhm fühlte sich durch qualifizierte Rechtsberatung durch Nichtanwälte gestört!:
„Im Stuttgarter Fall fühlte sich Richter Böhm offensichtlich durch die hochqualifizierten Schriftsätze verschiedener durch Herrn Hammel unterstützter sozial benachteiligter Menschen in seiner richterlichen und sozialamtlichen Ruhe gestört.“

“Ist gleicher als gleich gleicherer ? Bundeslöschtage, Bundesregierungen, Staatsanwaltschaften 1998-2004. Vorläufiger Kommentar aus bürgerrechtlicher Perspektive: http://www.wissen24.de/vorschau/22801.html): Vorm Gesetz sind offensichtlich nicht alle Bürger/innen gleich. Denn deutsche Berufsrichter/innen sind als deutsche Berufsbeamte, wie zitiert, offenbar GLEICHERER …
http://niehenke.de/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/3009.html
Dass Staatsanwälte in Deutschland “Ermittlungsverweigerer” sein können, wenn die Interessen und das Ansehen politisch einflussreicher oder sonst mächtiger Personen auf dem Spiel stehen, hat Prof. Wilhelm Hennis vor einiger Zeit im Fall der Bonner “Bundeslöschtage” beklagt. Zornig über “offenbar mangelhafte Ermittlungen” in einem Fall von “Staatskriminalität”, der “beispiellos ist in der Geschichte westlicher Verfassungsstaaten” prangerte er in einem Essay für die Hamburger “ZEIT” eine “Untertänige Justiz” an.

Es ist auch schon öfter beklagt worden, die Gerichte spielten sich als Besserwisser auf und bauten Handlungsspielräume der Verwaltung so weit ab, daß es immer wieder zur Aufhebung von Verwaltungsentscheidungen komme, obwohl sich die Verwaltung alle Mühe gegeben habe, die Anforderungen der Rechtsprechung zu berücksichtigen.
http://edvgt.jura.uni-sb.de/BDVR/R96-101.HTM

Der Würzburger Professor für Betriebswirtschaft Ekkehard Wenger beklagte, dass es in der Region Stuttgart kaum einen Handelsrichter gebe, der nicht durch geschäftliche Beziehungen zur Landesbank Baden-Württemberg oder zur BW-Bank befangen sei (FAZ vom 1.6.2004).
Der wohl spektakulärste Fall in Sachen Nebentätigkeiten betraf vor fast 10 Jahren den ehemaligen Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Er hatte, bevor er den Auftrag der IG Metall annahm, der ihm DM 1,3 Millionen einbrachte, bereits vier Nebentätigkeiten: Er war Präsident des Hessischen Staatsgerichtshofes, Mitglied im Verwaltungsrat des Hessischen Rundfunks und Treuhänder einer Bank und einer Versicherung.

Die US-Regierung und insbesondere deren Justizminister John Ashcroft drängen zwar darauf, dass Mzoudi und andere Mitglieder der Gruppe um Atta verurteilt werden. Sie wollen aber nicht, dass das Gericht die Hintergründe der Anschläge vom 11. September aufdeckt und einen genauen Einblick in die Ereignisse erhält, die ihnen vorausgingen. Unterstützt werden sie dabei vom deutschen Innenminister Otto Schily, dem Dienstherr des Bundeskriminalamts (BKA). Ginge es nach Ashcroft und Schily, dann wäre die Justiz nur ein ausführendes Organ an der Leine der Sicherheitsbehörden, eine Marionette, die an den Fäden von Regierung und Geheimdiensten tanzt.
Im ersten Hamburger Terroristenprozess vor einem Jahr hatte das Oberlandesgericht dieses Spiel noch mitgemacht und den ebenfalls marokkanischen Studenten Mounir al-Motassadeq zu 15 Jahren Haft verurteilt, obwohl sich Anklage und Beweislage kaum vom Fall Mzoudi unterschieden.
http://www.wsws.org/de/2004/jan2004/mzou-j29.shtml

Hans Meiser 02/2009, Fernsehsender VOX: “Die Juristen, die haben irgendwie einen direkten Knall!”

Befangenheit:
„Befangenheit an sich: Über den Umgang mit einem prozessualen Grundrecht“ NJW 1993, 2222, Dr. Lamprecht, Karlsruhe
„Schlüssel des Befangenheitsrechts ist der Bürger. … Das Gesetz sieht ihn als Hauptdarsteller, doch die Justiz akzeptiert ihn nicht einmal als Statisten. Ohne Grund denn formal gesehen, sind seine Rechte unbestreitbar.“
„…Entschieden werden müsse ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß hat, an der Unvorgenommenheit des Richters zu zweifeln. Doch von diesem Obersatz, der eine selbstkritische Distanz der Justiz insuinuiert, bleibt im Einzelfall wenig übrig. …Kein Wunder, daß bei manchem aus dem Ideal eine fixe Idee geworden ist. Objektivität gilt als Tugend, Subjektivität als Makel. …Verständlich ist auch, warum sich alle – Richter wie Anwälte – scheuen, einem anderen solches Ungemach zu bereiten. Aus dieser Konstellation erwachsen Begründungen, die wie Textblöcke aus dem Computer aussehen. Einer zitiert den anderen, der konkrete Teil wird mit einem Halbsatz gestreift, dann folgen zumeist nur Versatzstücke. Morgenstern steht Pate: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.“

Die dienstliche Äußerung in Ablehnungsverfahren, RA Dr. Egon Schneider, NJW 2008 Heft 8
Ablehnungsverfahren waren noch vor einigen Jahren selten. Das hat sich geändert. Anwälte sehen sich immer häufiger genötigt, auf diese Weise ihre Mandanten zu schützen.
Die Kontroll und Beschwerdegerichte setzen sich durchgehend über das Gesetz hinweg, indem sie jede, aber auch jede Leerformel als genügende dienstliche Äußerung gelten lassen. Das geht bis zur Gehörsverletzung. Eine dienstliche Äußerung, die sich in dem Satz erschöpft “Ich fühle mich nicht befangen”, brauche dem Ablehnenden nicht bekannt gegeben zu werden. (ZAP-Justizspiegel, Heft 14/2007, S. 765).

Polizei:
Der ehemalige Hamburger Innensenator Harthmut Wrocklage am 12.12.2006 in Marburg
Die Polizei hat die Herrschaft über die Definition von Wirklichkeit.
Rechtskommentar des NS-Juristen Dr. Best, zitiert in Harnischmacher, Robert: „Die Polizei im NS-Staat“, Kriminalistik 7/2006 (S. 469) ++ Erklärung von Angeklagten
„Die Polizei handelt nie rechtlos oder rechtswidrig, soweit sie nach den von den Vorgesetzten – bis zur Obersten Führung – gesetzten Regeln handelt. … Solange die Polizei diesen Willen der Führung vollzieht, handelt sie rechtmäßig.“

Da die Polizeibeamten nur allzu oft als Zeuge vor Gericht erscheinen, ist eine Darstellung dieser quasi berufsmäßigen Zeugen dringend erforderlich.
Leider gehen die Autoren eben nicht auf die Fehlerquellen dieser Zeugen ein, die nur allzuoft in einer Hautpverhandlung zu Tage treten. Obwohl der Zeuge nur seine eigene Erinnerung widergeben soll, treten die Polizeibeamten oft so auf, als ob diese Erinnerung an eine Vernehmung vor längerer Zeit und vor einer Vielzahl anderer Vernehmung noch so präsent wäre, als wäre dies gestern erst erfolgt. Dies wird aber von den Gerichten hingenommen. Daß Polizeibeamte aber eben nicht die unantastbaren Ordnungshüter sind, die streng neutral und ohne eigene Interessen sowohl die Kriminalität bekänpfen und dann auch als Zeuge neutral sind, wird durch immer wieder bekannt gewordene Einzelfälle widerlegt.
http://www.fachbuchkritik.de/html/polizei_als_zeugen.html

Die BundesArbeitsGemeinschaft (BAG) Kritischer Polizistinnen und Polizisten <http://www.kritische-polizisten.de> wurde gegründet, weil einige Polizisten meinten, die Polizei solle kein Knüppel-Klub sein. Sprecher des Vereins wurde Thomas Wüppesahl. Um polizeiliche Arbeit auch vom Standpunkt der Kernkraftwerksgegner kennen zu lernen, trat er den Grünen bei und bekam einen Sitz im Bundestag.
Natürlich hat Wüppesahl die Grünen-Fraktion genauso kritisch beäugt wie seine Polizei-Kollegen und trat auch dort manchem auf die Füße. Die Folge: Der unbequeme Kollege wurde an einen Katzentisch gesetzt – ganz hinten im Bundestag, ohne Telefon – und war bei den nächsten Wahlen nicht mehr dabei. Auch im eigenen Verein wussten nicht alle Wüppesahls Talent zu universeller Kritik zu schätzen. Neue Sprecherin der kritischen Polizisten wurde Bianca Müller.
Aber auch ihr erging es nicht besser: Müller legte sich mit Berlins Polizeipräsidenten Hagen Schaberschinsky an. Ein Kollege hatte sich umgebracht. Müller sah Anhaltspunkte für die Mitschuld eines Vorgesetzten, aber Schaberschinsky verbot Müller, das zu behaupten. Als sie nicht kuschen wollte, begannen Prozesse gegen die BAG, die Schaberschinsky und seine Mannen alle gewannen. Und weil Rechtstreitigkeiten sehr teuer sind, stand die BAG vor der Pleite. Müller habe, so kritisiert Wüppesahl, die BAG ruiniert. So viel zur Wahrheitsfindung bei der Polizei.
Wüppesahl, selbst Kripologe, hat jetzt schon mehr Strafverfahren über sich ergehen lassen müssen als die meisten Berufsverbrecher. Wer sich wundert, warum bei seinem Wohnungseinbruch Polizei und Staatsanwaltschaft nicht ermitteln, kennt jetzt den Grund: Die Beamten haben keine Zeit. Sie sind hinter Wüppesahl her.
http://www.kritische-polizisten.de

Jurastudent Rene Schneider, Monströse Liste polizeilicher Untaten
Ein berühmtes, aber trauriges Beispiel ist die Erschießung des Rentners Friedhelm Beate. Zwei Polizisten ballerten blindlings in das Hotelzimmer, in dem Beate schlafen wollte. Sie hielten ihn aufgrund eines vagen Verdachts für den Mehrfachmörder Dieter Zurwehme.
www.blaulichtmilieu.de

Besonders gefährlich sind Kritiker aus dem Inneren der Organisationen, weil sie Beweismittel besitzen, von denen Außenstehende noch nicht einmal zu träumen wagen. Auch im öffentlichen Dienst gibt es Leute, die nicht stillschweigend zusehen wollen, wenn in ihrer Behörde Unrecht geschieht. Prominentester Edel-Ödie ist Paul van Buitenen, der als Finanzkontrolleur Freundesdienste und wüste Schlampereien in der Europäischen Kommission aufgedeckt hat. Seine Untersuchungen sorgten unter anderem für den Abtritt von Martin Bangemann, Monika Wulff-Mathies und Edith Cresson. Aber van Buitenen hat für seinen Mut teuer bezahlt. Seine Sites www.buitenen.com <http://www.buitenen.com> und home.planet.nl/~hansvb/ <http://home.planet.nl/~hansvb/> sind nicht mehr zugänglich. Er selbst wurde auf einen Idiotenposten versetzt und durfte Glühbirnen zählen.

Mit gestohlener Kreditkarte ins Bordell
Frankreichs Chefankläger predigte Wasser und trank Wein – nun ist er suspendiert
http://www.weser-kurier.de/20041222/btag_2095_32303034313232323030363033.php

Kripochef aus Schaumburg macht in Minden lange Finger: http://www.mt-online.de/minden/t00140107.htm
In einem Mindener Kaufhaus hatte der zwischenzeitlich vom Dienst suspendierte 53-Jährige im Februar vergangenen Jahres ein Paar Handschuhe (Wert: 40 Euro) gestohlen. Aus Büros des Stadthäger Polizeigebäudes ließ er zwei Computer mitgehen, die später bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurden.
Gleich zu Beginn der Verhandlung vor dem Bückeburger Amtsgericht räumte der Angeklagte diese drei Taten gestern ein.
Er selbst sieht sich als Mobbing-Opfer – und das über acht Jahre: “Ich hatte ein extrem schlechtes Verhältnis zu einem Vorgesetzten, erhielt keine eigene Entscheidungsbefugnis mehr und wurde schikaniert.” Im Sommer 2002 will der Beamte endgültig “auf Eis gelegt” worden sein: “Ich bekam eine Dachkammer, hatte überhaupt keine Aufgaben mehr, litt an Depressionen und konnte nachts nicht mehr schlafen.”

Ex-Polizist als Dealer festgenommen http://miklas.bad-hosting.com/article.php/Ex-Polizist_als_Dealer_festgenommen
Berlin (ddp-bln). Nach mehrmonatigen Ermittlungen ist ein 34-Jähriger wegen fortgesetzten gewerblichen Rauschgifthandels in seiner Wohnung in der Danziger Straße in Berlin-Pankow festgenommen worden. Gegen den ehemaligen Polizeibeamten auf Probe, der im Oktober 2001 nach einem Disziplinarverfahren aus der Polizei entlassen worden war, lag bereits ein Haftbefehl vor, wie ein Polizeisprecher sagte.

Ehemalige Polizisten unter Korruptionsverdacht http://miklas.bad-hosting.com/article.php/Ex-Polizisten_unter_Korruptionsverdacht
Ein Bauunternehmer aus Bayern sahnte auf der einen Seite ordentlich ab, im Gegenzug verschönerte er gratis Häuser von Mitarbeitern der Polizeiverwaltung. Davon geht die Staatsanwaltschaft in Verfahren gegen drei frühere Bauleiter des Landespolizeiverwaltungsamtes aus. Von August 1995 bis Juni 2000 sollen sie in krumme Geschäfte mit dem heute 66-jährigen Unternehmer verwickelt gewesen sein. Gestern saßen sie gemeinsam vor dem Landgericht.

Polizist schlägt Kellnerin spitalreif http://miklas.bad-hosting.com/article.php/Polizist-schlaegt-Kellnerin-spitalreif
Weil sie ihm keinen Alkohol mehr ausschenken wollte, brannten bei einem Chicagoer Polizisten die Sicherungen durch. Er prügelte wie von Sinnen auf die zierliche Kellnerin ein. Sein Pech: Die ganze Aktion wurde von einer Überwachungskamera festgehalten.

Kinderpornographie – Ermittlungen gegen Berliner Polizisten http://miklas.bad-hosting.com/article.php/Kinderpornographie-Berliner-Polizisten
Im Zusammenhang mit einem bei der Berliner Staatsanwaltschaft geführten Verfahren wegen des Besitzes von Kinderpornographie durchsuchten Beamte des Berliner Landeskriminalamtes heute früh die Wohnungen von vier Berliner Polizisten in Pankow, Lichtenberg, Reinickendorf und Neukölln. Die dabei gefundenen und beschlagnahmten Computer und Datenträger werden ausgewertet, die Ermittlungen dauern an.

Frankfurter Polizist soll Kinder missbraucht haben http://www.moz.de/index.php/Moz/Article/category/Berlin_Brandenburg/id/178962
Frankfurt (Oder) (dpa) Ein Brandenburger Polizist soll zwei kleine Mädchen sexuell missbraucht haben. “Wir ermitteln wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der sexuellen Nötigung”, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder), Michael Neff, am Samstag der dpa. Der Polizeiobermeister aus der Oderstadt sitze in Untersuchungshaft. Neff bestätigte damit einen Bericht der “Bild”-Zeitung vom selben Tag. Bei den Opfern soll es sich um zwei neun und zwölf Jahre alte Mädchen handeln. Nach Informationen der Zeitung ist der 40-jährige Polizist – ein zweifacher Familienvater – ein langjähriger Bekannter der Familien der Kinder.

Bedingte Haft für eifersüchtigen Polizisten http://miklas.bad-hosting.com/article.php/Bewaehrung-eifersuechtiger-Polizist
Ein 33-jähriger Polizist ist am Montag zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro sowie zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte seinen Nebenbuhler in Hunderten SMS bedroht und mit dem Streifenwagen verfolgt.

Gericht erteilt »Denkzettel« für einen zu harten Einsatz http://www.baden-online.de/art_0_70_1889_kehl
Amtsgericht Kehl erkennt Polizisten der Körperverletzung im Amt schuldig. Zwei Bundespolizeibeamte hat das Amtsgericht Kehl der Körperverletzung im Amt schuldig gesprochen. Richter Rolf-Dieter Sigg folgte mit seinem Urteil, das er gestern nach zwei Verhandlungstagen verkündet hatte, weitgehend der Staatsanwaltschaft.

Justiz prüft Zusammenhang zwischen Polizistenselbstmorden http://www.mvregio.de/6537.html
Der 55-Jährige aus Güstrow, der zur psychologischen Betreuung seiner Kollegen tätig war, hatte sich Ende Juli wenige Tage nach dem Rostocker Beamten getötet. Das bestätigte der Sprecher des Innenministeriums, Bernd Fritsch. Der 51-Jährige hatte sich am 22. Juli mit seiner Dienstwaffe erschossen und in einem Abschiedsbrief einen neun Jahre zurück liegenden Mord gestanden. Er gab an, damals eine 16-jährige Rostockerin getötet zu haben. Diese Angaben zum Motiv seines Selbstmordes werden derzeit von der Staatsanwaltschaft auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft.

…Nicht immer ist die Lage so klar, wie bei den Methoden des Frankfurter Polizeivizepräsidenten, der für sich einen Rechtsstaat in Anspruch nimmt, den er einem Verdächtigen nicht gewähren wollte.
http://www.fachbuchkritik.de/html/schweigerecht.html

Haftung des Staates:
“Aber die Bestimmungen des Staatshaftungsgesetzes gehen weit über die bisher durch § 839 BGB, Artikel 131 WRV und Artikel 34 GG gezogenen Rahmen hinaus. In Zukunft tritt an die Stelle der Überleitung der Haftung eine originäre Haftung des Staates, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob einen Amtsträger ein Verschulden trifft, und der Staat soll nicht nur zum Schadenersatz in Geld, sondern auch zur Beseitigung der durch den fehlerhaften Akt entstandenen Folgen verpflichtet werden.”
http://www.documentarchiv.de/brd/1981/staatshaftungsgesetz_bundespraesident-erkl.html

“Und ein Staatshaftungsgesetz mit dem Ziel, zu verhindern, daß zahlreiche Bürger Tag für Tag entschädigungslos Justizunrecht hinnehmen müssen? Geht nicht, die Kassen sind leer.”
http://www.justizirrtum.de/schneider.htm

Der deutsche Rechtsgrundsatz, dass der Staat nicht für falsche Urteile haften muss, ist mit europäischem Recht vereinbar. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Nach Überzeugung der Richter ist das so genannte richterliche Haftungsprivileg ein Bestandteil der europäischen Rechtsordnung, da es in dem meisten EU-Mitgliedsstaaten anerkannt sei. Az.: 1 U 1554/02

Zitate von Juristen und Politikern über die Justiz in Deutschland: http://www.justizirrtum.de/info/zitate.htm

Man bediene sich keines Juristen für Dinge, die schleunigst und einfach behandelt werden sollen. Juristen kleben am Buchstaben. Juristischer Wille ist oft das Gegenteil von dem, was man im gemeinen Leben Willen nennt.”
Adolph Freiherr von Knigge, 1752-1796, zitiert vom Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, Karl-Friedrich Mayer

“Von den Studierten behaupten die Rechtsgelehrten, allen anderen weit voraus zu sein, und niemand ist auf sich so eingebildet wie sie. In einem Atemzug drechseln sie wer weiß wie viel aus der Luft gegriffene Gesetze zusammen, und indem sie Auslegungen auf Auslegungen und Erläuterungen auf Erläuterungen häufen, erwecken sie den Eindruck, daß von allen Wissenschaften die ihrige die anstrengendste Tätigkeit erfordert!”
Erasmus von Rotterdamm, 1469-1536, zitiert vom Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, Karl-Friedrich Mayer

“Widerstand meint Kampf gegen staatliches Unrecht. Voraussetzung dafür ist, daß der Staat nicht höchster Wert ist, sondern daß Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung gewogen und möglicherweise zu leicht befunden werden können.”
Fritz Bauer, ehemals Generalstaatsanwalt in Frankfurt/Main

“Die Sammlung der Fehlurteile bundesdeutscher Gerichte spiegelt eine Gedankenführung bei Richtern wider, die mit demokratischem Verständnis nichts gemein hat; gleichwohl setzt keine Partei eine Änderung des Zustandes der dritten Gewalt in die erste Reihe ihrer Forderungen.”
Ulrich Wickert

“Ich stimme mit Ihnen überein, daß der Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland systematisch abgebaut wird.”
Bemerkung eines Mitglieds des Deutschen Bundestags und Mitglieds des Rechtsausschusses im Jahre 1997

“Die Deutschen müssen sich fragen, ob die Menschenrechte in unserem Land tatsächlich den Stellenwert haben, der ihnen nach unserer Verfassung und der Überzeugung aller Demokraten gebührt.”
Wolfgang Tierse, Bundestagspräsident

“Wer bei uns in Deutschland etwas aufbauen will, muß die Gerichte meiden. … Ich arbeite noch keine zehn Jahre als Rechtsanwalt, aber daß dieser Rechtsstaat dringend reformbedürftig ist, da bin ich mir sicher.”
Rolf Schaefer, Fachanwalt für Anwaltsrecht, Hannover, in einem Leserbrief an die FAZ, März 1999

“Die heutige politische Justiz judiziert aus dem gleichen gebrochenen Rückgrat heraus, aus dem das Sondergerichtswesen (Hitlers) zu erklären ist.”
Dr. h.c. Max Güde, weiland Generalbundesanwalt

“Die Lösung (der Justizmisere) wird heißen müssen, diejenigen aus dem Rechtswesen zu entfernen, die mit Ablegung ihrer Examina gleichzeitig ihre Menschlichkeit abgelegt und diese eingetauscht haben gegen Dünkel, bierselige Corpsbrüderschaft, Hofschranzentum und eine Ahnungslosigkeit, die ihresgleichen sucht.”
H. Kardel, Ritterkreuzträger

“Ich habe in Schleswig-Holstein, in einem ganzen Bundesland, noch keinen nichtkorrupten Anwalt, Richter oder Staatsanwalt kennengelernt, bis heute!”
Kreisoberinsprektorin Marion Dellnitz, Epenwöhrden

“Ich wage nach einem langen Berufsleben in der Justiz, wenn ich gefragt werde, den Ausgang eines Prozesses nur noch nachdem im ganzen System angelegten Grundsatz vorauszusagen: Nach der Regel müßte er so entschieden werden; aber nach einer der vielen unbestimmten Ausnahmen und Einschränkungen, die das Recht kennt, kann er auch anders entschieden werden. Das genaue Ergebnis ist schlechthin unberechenbar geworden. Allenfalls kann man mit einiger Sicherheit sagen: Wenn du meinst, du bekommst alles, was dir nach deiner Überzeugungzusteht, irrst du dich. Ein der Entlastung der Gerichte dienlicher Rat könnte bei dieser Lage der Dinge sein: Führe möglichst keinen Prozeß; der außergerichtliche Vergleich oder das Knobeln erledigt den Streit allemal rascher, billiger und im Zweifel ebenso gerecht wie ein Urteil. Das heisst in allem Ernst: Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär.”
Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger. Karlsruhe. In einem Beitrag in der “Deutschen Richterzeitung”, 9/1982, S. 325

“‘Justitia’ braucht einen Behindertenausweis. Sie ist schwer beschädigt.”
Bundesarbeitsminister a.D. Norbert Blüm

In den konkreten Fragen ihres individuellen Lebensschicksals von meist existentieller Bedeutung begegnen die Menschen einer von der gnadenlosen Härte abstrakter Ideologien geprägten Rechtsordnung. So werden sie in ihrem ureigensten Privatbereich zum Spielball und Opfer des jeweils staatlich verordneten “Zeitgeistes”. Seine Flüchtigkeit hüllt sich in den trügerisch tarnenden Mantel der Wahrheit mit Absolutheitsanspruch.”
Wolfgang Zeidler Präsident des Bundesverfassungsgerichts (1984)

“Frieden und Gerechtigkeit sind eins. Fehlt aber die Gerechtigkeit, was sind dann die Staaten anderes als Räuberbanden ?”
Augustus Aurelius, 400 n. d. Z.)

„Je korrupter der Staat, desto vielfacher die Gesetze.“
Gaius Cornelius Tacitus ( wörtlich „der Schweigsame“ ), * ca. 55, † nach 115, römischer Historiker, Plotikier ( Senator ), großer Redner

„Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in den Formen des Rechts begeht.“
Platon, 427 – 347 vor Christus

„Recht haben, ist die eine Sache, aber man muß auch immer noch mit der Justiz rechnen.“
Dieter Hildebrandt

“Die Sammlung der Fehlurteile bundesdeutscher Gerichte spiegelt eine Gedankenführung bei Richtern wider, die mit demokratischem Verständnis nichts gemein hat; gleichwohl setzt keine Partei eine Änderung des Zustandes der dritten Gewalt in die erste Reihe ihrer Forderungen.”
Ulrich Wickert / Tagesschau-Sprecher ARD

“In den Abgründen des Unrechts findest du immer die größte Sorgfalt für den Schein des Rechts.”
Johann Heinrich Pestalozzi

„Normal Sterbliche müssen für ihre Fehler büßen; bei Richtern und Ärzten müssen es die anderen büßen.“
George Bernhard Shaw

„Unsere Richter achten das Grundgesetz so sehr, daß sie es nur an hohen Festtagen anwenden.“
SPD-Rechtspolitiker Dr. Adolf Arndt

Denn nicht dazu ist der Richter gesetzt, das Recht zu verschenken, sondern es zu beurteilen; und er hat geschworen, nicht sich gefällig zu erweisen gegen wen es ihm beliebt, sondern Recht zu sprechen nach den Gesetzen.
aus: Platon – Des Sokrates Verteidigung

Die deutsche Elendsjustiz nimmt immer schärfere Konturen an. Der Niedergang der Rechtsprechung ist flächendeckend.
Dr. Egon Schneider, Rechtsanwalt, ehem. Richter am OLG, im Justizspiegel

Das Ansehen der Justiz ist noch nie so schlecht gewesen wie heute. Ihr Erscheinungsbild leidet unter den langen Verfahrendauern mit teilweise existenzbedrohenden Folgen, Binnenorientierung statt Zuwendung hin zum Bürger und obrigkeitsstaatlichem Auftreten von Geschäftsstellen und Richtern.
Dr. Mehmel, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen AsJ in der FAZ

Gerichtsverhandlungen in Deutschland nur Theater? Aber die Kasse stimmt.
“Die ganze Verhandlung war eine Farce, die sich im Theater sicher gut, im Justizalltag jedoch äusserst schlecht macht”.
Stellungnahme der schweizerischen Rechtsanwältin Frau Michèle Oeschger-Courvoisier, die sich eine deutsche Gerichtsverhandlung angesehen hat.

Das Ansehen der Justiz ist wichtiger wie die Verhinderung von Justizfehlern
Der ehemalige Direktor des AG Soltau, Rundt, erklärte in einem Schreiben vom 06.05.1998 “Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten, als das Interesse, der Justiz Fehler nach zu weisen.”

Rechtsbeugung durch Richter und Staatsanwälte:

“Daß die in beiden Fällen praktizierte Automatik ‘Antrag = Beschluß’ dem Verfassungsauftrag der Art. 13II, 104II 1, 92, 97 I GG widerspricht, also verfassungswidrig, als rechtswidrig ist, liegt auf der Hand. Das Verfahren verwirklicht aber auch mindestens den äußeren Tatbestand der Rechtbeugung, wenn es zum Nachteil der Betroffenen von dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren abweicht. … Alles dies ist beschämend, ebenso aber auch, daß hierzulande die Verstöße gegen ‘Gesetz und Recht’ mittels einer Fehlorganisation von denjenigen initiiert werden, die für eine verfassungsmäßige Erfüllung des Justizgewährsanspruchs verantwortlich wären.”
Richterin am AG Christa Ditzen, Berlin. “Neue Juristische Wochenzeitschrift”, 38, S. 2795

Zitate von Bürgern über ihre Erfahrungen mit der Justiz:

Unglaublich ist die Ablehnung einer Anzeige gegen einen Richter und einen Staatsschützer in Kirchhain bzw. Marburg. Dort hatte ein Richter in einer Gerichtspause eine Theatergruppe körperlich attackiert. Als jemand das fotografierte, hat er dieser Person mit deutlich sichtbarer Drohung mit körperlicher Gewalt den Fotoapparat abgenommen (das ist eindeutig Nötigung!) und das ihn belastende Bild gelöscht. Die Staatsanwaltschaft Marburg hat ein Verfahren abgelehnt, weil der Richter in Notwehr handelte. Das Bild hätte ihn ja belasten können … (Unglaublich ist die Ablehnung einer Anzeige gegen einen Richter und einen Staatsschützer in Kirchhain bzw. Marburg. Dort hatte ein Richter in einer Gerichtspause eine Theatergruppe körperlich attackiert. Als jemand das fotografierte, hat er dieser Person mit deutlich sichtbarer Drohung mit körperlicher Gewalt den Fotoapparat abgenommen (das ist eindeutig Nötigung!) und das ihn belastende Bild gelöscht. Die Staatsanwaltschaft Marburg hat ein Verfahren abgelehnt, weil der Richter in Notwehr handelte. Das Bild hätte ihn ja belasten können …  http://www.projektwerkstatt.de/polizeidoku/beispiele/kirchhain_marburg.html

Dr. Kroiss: Am 2.5.05 fand also die “Verhandlung” statt. Kurz gesagt: Das Urteil war bereits fix und fertig geschrieben und lautete “schuldig”. Es lag am Ende – für uns natürlich überraschend (denn ich hatte ja gerade erst zum ersten Mal ausgesagt) – in der endgültigen Fassung vor, die dann verlesen wurde. Während der “Verhandlung” wunderte ich mich noch, warum man mich nicht über alle Punkte befragte. Speziell wurden ein paar Dinge bei der Befragung durch den Richter ausgelassen, die jedoch bereits im vorgedruckten Urteil standen (“könne alles heilen”). Ich wunderte mich auch, warum – nach meiner Beobachtung – die Beisitzer (Richter) zum Beispiel die Aussage des Hausarztes gar nicht kannten. Auch der Richter fand sie nicht in seinen Akten, wo sie zweifellos war, denn wir hatten sie schriftlich vorgelegt. Ich gab ihm eine Kopie, die ich mitgebracht hatte.
Stattdessen wurde ein fertig geschriebenes Urteil verlesen. …
Dass so etwas in einem Rechtsstaat möglich wäre, hätte ich mir allerdings niemals gedacht. Es ist mir wenigstens eine Ehre, dass man mich offenbar zum Kreis derjenigen zählt, die als “gefährlich” genug gelten oder galten, dass sie deswegen attackiert oder gar ruiniert wurden, …“
http://kroisscancercenter.com/aktuell/index.html

Das Protokoll in einer Gerichtsverhandlung ist die vermeintlich legitime Methode für die deutsche Justiz ein Gerichtsverfahren in die politisch-gewünschten Bahnen zu lenken Zu diesem Zweck werden durch Richter bestimme Sachverhalte in Protokollen oftmals herausgelassen. Rechtsanwälte, die eigentlich die Interessen des Mandanten zu vertreten haben, vermeiden es die für den Mandanten wohl möglich entlastenden Sachverhalte in Gerichtsprotokollen eintragen zu lassen, vor dem Hintergrund, daß der Richter nicht für zukünftige Gerichtsverfahren durch allzu penetranten Nachharken vergrault wird. Erst nach Jahren erkennt man als Mandant, welche zum Teil kriminelle Allianz zwischen Rechtsanwälten und Richtern in Deutschland herrscht.
http://www.onlinezeitung24.de/article/274

Mißstände in der Anwaltschaft:

…Als Beispiel nennt sie die 15-jährige, deren Eltern eine vierstellige Anwaltsrechnung bekamen, weil das Mädchen ein Foto ihrer Lieblings-Popgruppe auf ihrer Homepage eingestellt hatte. Es sind Buh-Rufe zu hören, als Zypries ankündigt, dass in so „einfach gelagerten Fällen mit nur unerheblicher Rechtsverletzung“ nicht mehr als 50 bis 100 Euro für Abmahnung und Anwalt anfallen sollen.
Anwaltsschwemme und die drohende Konkurrenz durch Nichtjuristen bei der Rechtsberatung erfordern nach Meinung des DAV eine „Qualitätsoffensive“: Fortbildung, Spezialisierung, Image-Bildung, Marketing, Service,…
http://www.ksta.de/html/artikel/1144673510436.shtml

“Den Kundigen wie den Unkundigen überrascht die Vielfalt der Sachverhalte, die zu parteiverräterischem Handeln oder doch in seine Nähe rückendem Verhalten genutzt werden. Noch mehr erstaunt die nicht selten geradezu jungfräulich anmutende Unberührtheit der Rechtskenntnis vom Inhalt und den ausgedehnten Grenzen des § 356, das leichtgläubige Vertrauen gestandener Volljuristen in das Urteil von Laien über diffizile Rechtsfragen und die Unbekümmertheit und manchmal Unverfrorenheit, mit der Rechtsanwälte, das Ethos ihrer Berufsbezeichnung außer acht lassend, sich über die Grenzen des § 356 hinwegsetzen zu können gemeint haben.”
Leipziger Kommentar -zum Strafgesetzbuch -, 10. Auflage 1982, § 356 StGB, Rechtsbeugung, Rdn. 164

“Nicht zuletzt dank der Juristenschwemme in unserem Land sind die Ehrengerichte der Anwaltschaft mit standesrechtlichen Verfahren zur Zeit hoffnungslos überlastet. die Verstöße gegen die von der Bundesrechtsanwaltskammer verfaßten Standesrichtlinien nehmen weiter zu und werden gröber. Trotz juristischer Ausbildung werden die elementarsten Regeln der Gesellschaft, die selbst Laien kennen, verletzt.”
Leserbrief von Horst Fritzel, Präsident des Ehrengerichtshofes -jetzt Anwaltsgerichtshof- für Rechtsanwälte des Landes Hessen in DER SPIEGEL, 2/1993.

“Nicht jeder Anwalt verdient sich den Luxus durch ehrliche Arbeit. In die Schlagzeilen geraten Juristen, die sich zu Kumpanen und Komplizen von Kriminellen machen oder der Anfechtung nicht widerstehen können, ehrlich mit dem ihnen anvertrauten Geld umzugehen. – Untendurch sind sie hingegen bei vielen Bürgern, die selbst Erfahrungen im Umgang mit Anwälten gesammelt haben. – Der Anwaltsberuf, resümieren die Autoren der Studie, sei ‘mit einem erstaunlich eindeutigen und kritisch bewerteten Image behaftet.’ Derart negativ werde womöglich ‘kein anderer freier Beruf’ gesehen.”
SPIEGEL-Redakteur Norbert F. Pötzl über den Ansehensverlust der westdeutschen Anwälte (I) in DER SPIEGEL, 49/1989, S. 152, 158

“Im übrigen hat Herr Pötzl viele Mißstände im deutschen Anwaltsstand hervorragend recherchiert, die Dinge sind aber noch weitaus schlimmer als von ihm dargestellt.”
Leserbrief vom Rechtsanwalt Peter Herzberg, Esslingen, zu der SPIEGEL-Serie von Norbert F. Pötzl in DER SPIEGEL, 51/1989

Sorgerecht und Kindschaftssachen:
http://www.vaeter-kinder-stiftung.de/vafk_da/seiten/justiz2.htm

„Die Brutalität ( der Gerichte ) zu den Vätern ist grenzenlos.“
Margot von Renesse, Richterin a. D., SPD-Politikerin

“Natürlich haben die Väter auch Rechte wie Pflichten, aber das steht alles nur auf dem Papier”. “Das ist die Ohnmacht eines jeden Familienrichters. Wenn eine Frau nicht will, kann man nichts machen.” Richter Schulz (Amtsgericht München): (Münchener Merkur 15.10.2003).

Die Achtung der Rechte der Kinder ist ein Maßstab für die Kultur einer Gesellschaft Richard von Weizsäcker ( Bundespräsident a. D. ). Richter sind gottbegnadete Artisten.Sie führen permanent das Wort Kindeswohl im Mund und treten es zugleich mit Füßen.
Ein betroffener Vater

“In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, daß gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell mißbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben.”
Zitat von Richter am OLG Harald Schütz, Bamberg, in einem Vortrag am 10.Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag, Anwaltsblatt (AnwBl) 8+9/97, Seite 466-468, 1997

“… Art. 6 II GG heißt, dass ´Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern´ sind. Aus der Verfassung lässt sich also gerade kein Muttervorrang ableiten. … . Die Argumentation des BGH von der naturgegebenen Hauptverantwortung der Mutter, muss daher entschieden zurückgewiesen werden …
Der Gesetzgeber und ihm folgend der BGH verstoßen mit der Hervorhebung der Rechte und Interessen der Mutter aber nicht nur gegen das Elternrecht des Vaters, sondern vor allem gegen das Kindeswohl.”
Dr. Eva Schumann, Universität Leipzig, Juristenfakultät, in: “Familie und Recht”, 2/2002, S. 59-67

“…(der Fall xx) steht bei realistischer Betrachtung exemplarisch für eine unübersehbare, große Anzahl durchaus tragischer Schicksale von Kindern und Jugendlichen, die Opfer der Ignoranz und mangelnden Sensibilität, der subjektiv-ideologischen Borniertheit, des Machtmissbrauchs und der Willkür von Behörden in der Maske der Rechthaberei und Arroganz und der pervertierten Pose einer vorgegebenen Kinderfreundlichkeit wurden. In Wahrheit aber wird diesen Kindern auch heute noch durch verhängnisvolle falsche Sorgerechtsentscheidungen, durch traumatisierende Trennungen und Entwurzelungen im Rahmen notwendiger Interventionen bei schädlicher Fehlerziehung bis hin zur gerichtlich legalisierten Kindesentführung im Zusammenhang mit virulenten Partner- oder Ehekrisen unendliches Leid zugefügt und damit auch der Boden für eine Vielzahl seelischer und sozialer Fehlentwicklungen bereitet.” ( S.117, 118 )
Siegfried Bäuerle/Hans-Martin Pawlowski (Hg.), Nomos-Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, 1996, 122 S., 36 DM.

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