Über diese Seite

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“Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.“
Edmund Burke

„Gute Taten, die andere in ihrer Bosheit bloßstellen, werden von diesen in ehrlichster Überzeugung als Bosheit aufgefaßt.“ Leo Tolstoi

In Bearbeitung:

Diese Internetseite wurde geschaffen, weil viele Juristen und auch Politiker behaupten, dass es in der Justiz gar keine Fehler geben würde und weil diese von vielen dergleichen und von Opportunisten am Unrecht ununterbrochen vollständig verleugnet werden, weil es gerade diejenigen sind, die von den justiziellen Missständen und Verbrechen am meisten profitieren oder am meisten profitieren wollen.
Auf Englisch heißt solch ein Verhalten: Rejection and Denial. – Zurückweisung und Abstreiten der Tatsachen.
Derartiges Verhalten gilt in der Psychologie als ein Anzeichen für besonders schwer heilbare psychische Erkrankungen. Die Wahrnehmung und Anerkennung von Fehlern und von Fehlverhalten als solches ist nämlich Voraussetzung und im Wesentlichen die einzige Möglichkeit, deren Behebung zu erreichen. …”

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD): “Justizskandale gibt es nicht in Deutschland”

Dr. Hans Liedel Hessisches Justizministerium: „Ich halte diese Anschuldigungen für albern. Unsere Richter sind unabhängig und an die Gesetze gebunden. Außerdem will ich erst einmal die vielen Fälle sehen, bei denen Fehlurteile ergangen sind.“

Günter Oettinger (CDU) und Ulrich Goll (FDP) : “In der Justiz gibt es keine Missstände”

Richter Dr. Jörg Eisberg AG-Minden: Unkorrektes und ungesetzliches Handeln bei den Staatsanwaltschaften gibt es nicht, weil diese zu korrektem Handeln verpflichtet sind.

Hier soll gezeigt werden, dass es doch eine riesige Menge übelster Mißstände in Justiz und Politik zu verbessern gibt.

Der deutsche Rechtsstaat mit uns Bürgern (Staatsjuristen heute zu 80%: “niedere minderwertige Proleten”) zustehenden Grund- und Menschenrechten:
Der neuzeitliche Begriff des Rechtsstaates ist Ende des 18. Jahrhunderts aufgekommen. Er ist als „Kampfruf des freiheitlich Bürgertums gegen den obrigkeitlichen Fürstenstaat“ entstanden und wurde zunächst als Gegenbegriff zum absolutistischen Polizeitstaat begriffen. Die Grundidee lag darin, dass ein solcher Staat seine Aufgabe in der Sicherheit von Freiheit und Eigentum der Bürger findet, dass sein Ziel die Förderung des Wohls des Individuums ist und eben dieses seinen Charakter als „gemeines Wesen“ ausmacht (res publica). Dabei sollte eine gerechte Staatsordnung durch eine Verfassung, insbesondere durch die Anerkennung von Menschenrechten und Gewaltenteilung, durch allgemein gültige Gesetze, die in einem förmlichen Verfahren zustande gekommen sind, erreicht werden.
Davon kann in Deutschland kaum noch die Rede sein. Der deutsche Staat hat sich zu einem totalitären Juristen- und Lobyistenstaat und einem oligarchischen Richterstaat entwickelt. Das Wohl der Richter folgend von Juristen und folgend von Lobbyisten steht über jedem Gesetz, jedem Recht und jeder Gerechtigkeit.

Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates. Nicht der Bürger steht im Gehorsamsverhältnis der Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte missachtet! Dr. Gustav Heinemann Bundespräsident 1969-74

“Den Grundrechten kommt insoweit eine Vergewisserungsfunktion zu, die geeignet ist, Untertanengeist und obrigkeisstaatliche Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft – auf sie pocht und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt (befugt, ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen.” (Prof. Dr. Ipsen, Staatsrecht II, 10. Auflg., Rn. 61+65).

“Außer Frage steht, daß sich die Justiz der Kritik wegen ihrer Urteile stellen muß. Auch scharfer Protest und überzogene Kritik sind durch die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit gedeckt.” (Präsident des Oberlandesgerichts a. D. Rudolf Wassermann, in: NJW 1998, 730, 731)

In § 34 der französischen Verfassung von 1793 steht: Um Unterdrückung der gesamten Gesellschaft handelt es sich, wenn auch nur ein einziges ihrer Mitglieder unterdrückt wird….

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Überaus lobenswertes Vorwort zu diesen Seiten von Präsident Richter a.D. Gero Debusmann, Präsident Richter a.D. Rudolf von der Beeck vom OLG-Hamm und Richter Hans-Dieter Dodt vom LG-Bielefeld:

Durch diese Seiten werden die Richter im OLG-Bezirk Hamm bzw. die dazugehörigen Juristen und deren Vollstrecker gemäß dem Präsidenten Richter Gero Debusmann vom OLG-Hamm an verbrecherischen Taten wie Rechtsbeugung, Willkür, Protokollfälschungen (Urkundenfälschungen), Lügen, Meineiden, Grundrechts- u. Menschenrechtsverletzungen, Verspotten von Bürgern, Betrug, Bedrohung, Erpressung, Nötigung und Treiben von Menschen in den Tod (Totschlag bzw. Mord) usw. beeinträchtigt oder gehindert und das darf nicht sein, weil dem Richter die Willkür (Gero Debusmann: “ordnungsgemäße Wahrnehmung von Aufgaben”) um seine Person willen verliehen worden ist und man sich dafür als besonders elitäre Person feiern möchte und auch von den meisten Kollegen wie auch von dem Landesjustizministerium (besonders Roswitha Müller Piepenkötter (NRW, CDU) und vom Oberbürgermeister Hamm Thomas Hunsteger-Petermann (CDU) gefeiert wird (Rede von Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann):

Der Präsident des OLG Hamm Gero Debusmann am 06.05.2008:
…mir ist zur Kenntnis gelangt, dass sie seit einiger Zeit bei der lnternic.net die Domain [ Diese Internetseiten] für sich registriert haben und sich dort in unsachlicher und zum Teil verleumderischer und beleidigender Weise zu Vorgängen in der Justiz des Oberlandesgerichts Hamm, des Landes Nordrhein-Westfalen, aber auch der gesamten Justiz äußern. … Indem dort von Ihnen eingestellte derart unsachliche, verleumderische und beleidigende Darstellungen der Justiz des gesamten Landes NRW, aber insbesondere auch des Oberlandesgerichtsbezirks Hamm vorgefunden werden, wird das Ansehen der Justiz in höchstem Maße gefährdet und sie wird in der ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben beeinträchtigt. …Mit dem Inhalt ihrer Internetseite verstoßen sie gegen Vorschriften des Strafgesetzbuches. Die unsachlichen Äußerungen und Darstellungen sind verleumderisch, beleidigend und ehrenrührig. … Mit freundlichen Grüßen Gero Debusmann

Mehere Strafanträge von Richter Gero Debusmann gegen mehr als 30 Personen, die sich auf diesen Seiten seiner Meinung nach beleidigend, ehrenrührig und verleumderisch äußern und damit die Justiz, bei den von ihm sogenannten “ordnungsgemäßen Aufgaben” von Urkundenfälschung (Protokollfälschung), Rechtsbeugung usw. usw., beeinträchtigen wurden von der Staatsanwaltschaft Bielefeld bereits eingestellt. zB. am 12.10.2008 Aktenzeichen 61 Js 860/08, am 29.10.2008 Az. 43 Js 2222/08 und am 18.11.2008 Az. 26 Js 555/08 usw. usw..
Desweiteren wurden nun 4 weitere Strafanträge wegen angeblicher beleidigender Äußerungen auf dieser Seite am 31.07.2009 eingestellt (AG-Minden 13 Cs-43 Js 883/08-547/08). Somit war mehr als die letzten 5 Jahre kein Strafverfahren oder Unterlassungsverfahren bezüglich dieser Seiten erfolgreich obwohl die Staatsanwaltschaft und viele Richter diese Seiten unbedingt mit allen Mitteln verhindern wollen und man viele opportunistische Gefolgsleute hat, die von der Macht und Gewalt profitieren wollen und sich bei dieser und den Kollegen korrupterweise dadurch profilieren wollen und sich auch profilieren.
Dass es auf diesen Seiten eine beleidigende oder verleumderische Äußerung gibt konnte also innerhalb von über 5 Jahren bis heute nicht nachgewiesen werden. Dabei dürften mehr als 100 Äußerungen auf diesen Seiten, die angeblich einen beleidigenden oder verleumderischen Inhalt haben innerhalb von Strafantragsverfahren untersucht worden sein.

Zur Zeit liegt allerdings wieder ein Strafantrag aus dem Juni 2009 wegen Beleidigung bezüglich dieser Seiten vom Amtsgerichtsdirektor Hans-Jörg Depke aus Minden vor. Anstatt, dass er jemals ein einzigen Wort gegen die Rechtsbeugungen, Protokollfälschungen und anderen Verbrechen seiner Kollegen gesagt hat mit denen er am Amtsgericht Minden zusammenarbeitet, die an “seinem” Gericht getätigt werden, werden die verbrecherischen Kollegen dadurch durch ihn unterstützt und in ihrem rechtbeugerischen Verhalten bestätigt. Desweiteren soll verhindert werden, dass die Bürger darüber informiert werden, damit diese sich nicht im geringsten davor schützen können und auch nicht einmal davor gewarnt sind, weil man am Bürger möglichst viel Geld verdienen und sich nach Möglichkeit auch noch an Macht- und Gewalt an diesem bereichern will.
Desweiteren erfolgte die Beschuldigung, dass der Betreiber dieser Seite im Internet beleidigende Inhalte über Richter Depke verbreiten würde. Ich habe im Juni/Juli 2009 über 5 Suchmaschinen bemüht und konnte nur einen Inhalt über eine Äußerung bezüglich eines Artikels im Mindener Tageblatt über Richter Depke (außer die des AG-Minden selbst) finden, die auch heute noch vorhanden sind. Welche angeblichen beleidigenden Inhalte das sein sollen ist auch der Staatsanwaltschaft unbekannt. Gegen sogenanntes niederes Proletenvolk geht die Staatsanwaltschaft gerne mit an den Haaren herbeigezogenen willkürlichen Unterstellungen vor. Während im umgekehrten Fall, wenn es sich um beweisbare Verbrechen insbesondere auch von Juristen, Staatsanwälten und Richtern am AG-Minden oder im Landgerichtsbezirk Bielefeld handelt, es sich letztlich bei strafbarem handeln um einen Verbotsirrtum von Volljuristen handelt, soweit nicht Beweismittel unterschlagen werden etc.
Eine der geistig schwachsinnigsten und geistig dämlichsten Behauptungen um mit krimineller Energie Strafvereitelung für die Kollegen zu betreiben war die von Staatsanwältin Sandra Veit StA Bielefeld (62 Js 273/03, Schreiben vom 13.08.2003) und Oberstaatsanwältin Dr. Barbara Vogelsang GStA Hamm (2 Zs 2277/03, Schreiben vom 01.09.2003), dass wahrheitsgemäße Zeugenaussagen von Richtern, die aus Befangenheitsverfahren stammen, die abgelehnt worden sind, nicht verwertbar sind mit der zusätzlichen Folge, dass der Richter entsprechend auch nicht noch einmal wahrheitsgemäß neu aussagen muß und alle anderen Beweismittel nicht mehr zu berücksichtigen sind. Es ist aber nicht so, dass diese Staatsanwältinnen als Volljuristen, die einen solchen rechtlichen Schwachsinn von sich geben bzw. wegen dem äußern unverständlichen rechtlichen Schwachsinns gemäß Richter Thomas Helmkamp vom LG-Bielefeld (jetzt LG-Münster) oder Richter Husmann/Eickhoff vom AG-Minden zu einer psycholgischen Untersuchung geschickt werden müssen, so wie man dieses mit sogenannten niederen Proletenmenschen macht, weil bei diesen bereits rein im Ansehen der Person zu unterstellen ist, dass diese nur rechtlichen Schwachsinn bei Gericht vortragen können.
Dass ist auch der richtige Weg für Sandra Veit Oberstaatsanwältin zu werden, weil genau das gegenüber sogenannten niederem und minderwertigen Proletenvolk zur Belohnung, Belobigung und Beförderung führt wie man auch an Richter Dr. Martin Fleuß CDU (ehemals VG-Düsseldorf) sieht.

Wenn das äußern der Wahrheit eine strafbare Beleidigung wäre, dann wäre es nicht mehr möglich die Wahrheit zu sagen. Gleiches kennen wir aus dem Dritten Reich unter der Regierung und aus dem Rechtsstaat (sozialer materieller Rechtsstaat) Richter Adolf Hitlers (In das Richteramt erhoben mit Beschluß des Großdeutschen Reichtages vom 26.04.1942 als “oberster Gerichtsherr”).
Ein vierzehnjähriger wurde am Volksgerichtshof zum Tode verurteilt, weil er etwas gegen das dritte Reich gesagt hat (Das_Urteil_von_Nürnberg16 00:08 Min.). Diese Vorgehensweise ging damals über das Gesetz hinnaus, denn das Gesetz sah damals eine Todesstrafe für minderjährige nicht vor und auch der oberste Gerichtsherr und höchste deutsche Richter Adolf Hitler hatte keine entsprechenden Vorgaben gemacht. (Dem Volksgerichtshof wurden vom BGH noch bis in die siebziger Jahre alle Richterprivilegien – Richter können für ihre Urteile nicht belangt werden – einer ordentlichen Spruchinstanz zugute gehalten. Keiner der 106 Berufsrichter, keiner der 179 Staatsanwälte der Mordinstanz ist wegen Rechtsbeugung verurteilt worden).
Die Blutrichter vom Volksgerichtshof etc. haben übrigens wenn überhaupt max. 5 Jahre im Gefängnis verbracht aber für andere Verbrechen wie zB. Mord (Für Mord gab es auch schon mal 3 Stunden Gefängnis) unter Beibehaltung seiner kompletten Richterehren aber auch seiner vollständigen Pension. 1928 gründeten die Juristen, den ersten nazionalsozialistischen Verein, den Bund nazionalsozialistischer Juristen BNSDJ).

Für das Abdecken von Richter- und Juristenkollegen, die Rechtsbeugung und andere eigentlich sogar strafbare Handlungen begehen und dabei Menschen im Ansehen der Person das Leben ruinieren und zerstören, verlangen die Richter Lob und eine besonders ehrenvolle Behandlung, die diese dafür selbst von höchster Stelle auch erhalten wie zB. vom Landesjustizministerium, dass über die Beförderung von Richtern bestimmt: Da an den Zuständen nichts geändert wird kann man sich also darauf verlassen, dass Rechtsbeugung, Protokollfälschungen uvam. und die Entscheidungen in Ansehen der Person (Willkür) in diesem Gerichtsbezirk handeln nach Recht und Gesetz darstellt, eine Qualität auf die man sich stets verlassen kann und dass genau das auch die ordnungsgemäße Aufgabe von Richtern/Juristen ist, so jedenfalls Gero Debusmann, viele andere Richter an diesen Gerichten und auch die Landesjustizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter: “Eine lobenswerte Aufgabe im Dienste der gesamten Menschheit”, weil eigenes kriminelles Handeln und das der elitären Kollegen nicht verfolgt wird.

Vizepräsident Hans-Dieter Dodt vom LG-Bielefeld: Gemäß dem Vizepräsidenten Dodt des LG Bielefeld stellt die Geltendmachung der auf dieser Seite bezüglich Richter Heinrich Burckhard Husmann geltend gemachten Befangenheitsgründe eine schwere richterliche Beleidigung dar und diese können daher allesamt nicht berücksichtigt werden.

Das warf 2 Fragen an Richter Dodt auf:
1. Wenn die Geltendmachung eines Befangenheitsantrages aufgrund entsprechender Vorfälle durch das Dokumentieren dieser bereits eine schwere Beleidigung darstellt, was für eine schwere richterliche Selbstbeleidigung und was für schwer e richterliche Vergehen müssen die dokumentierten Vorfälle als richterlich selbst getätigte Handlungen dann erst darstellen?
2. Es ist immer und stets von Richtern festgestellt worden, das die dokumentierten und geltend gemachten Befangenheitsgründe nicht im geringsten zu beanstanden sind, sondern vollkommen gesetzlich korrektes und rechtich einwandfreies richterliches Vorgehen darstellen (auch vom Präsidenten des LG Bielefeld Jürgens und OLG Hamm von der Beeck). Wie kann das Beschreiben oder veröffentlichen eines solchen überaus korrekten Vorgehens eine Beleidigung darstellen?
Auf diese Fragen gab es niemals eine Antwort.

Der ehemalige Präsident des OLG Hamm Rudolf von der Beeck:
Der Präsident des OLG Hamm von der Beeck bestätigt die “vollkommen korrekten Entscheidungen” des Präsidenten des LG Bielefeld Jürgens, dass die auf dieser Seite aufgeführten gerichtlichen Vorfälle im OLG-Bezirk Hamm über die ich mich beschwert habe alles einwandfreies und nicht im geringsten zu beanstandendes richterliches Verhalten darstellen und bedroht mich damit, mich wegen Beleidigung anzuzeigen, weil ich genau das vorstehende von ihm erklärte hier veröffentliche.
Das warf auch hier die Frage an den Präsidenten des OLG Hamm von der Beeck auf warum ich das vollkommen korrekte richterliche Vorgehen, das er selbst feststellt, hier nicht veröffentlichen darf und es eine Beleidigung darstellt?
Darauf gab es keine Antwort.

“Psychologie und Lebenserfahrung besagen, daß mit dem Ansteigen der fachlichen Inkompetenz die Fähigkeit und Bereitschaft abnimmt, sich selbst zu erkennen.” Dr. Egon Schneider, Nestor des deutschen Zivilprozeßrechts

“Die Verantwortung für Gewalttaten liegt bei denen, die sie verüben.” Salman Rushdie, In Good Faith, 1990

AG-Minden, Richter: Heinrich Burckhard Husmann, Daniel Wacker, Horst Eickhoff
LG-Bielefeld, Richter: Jochen Gaide, Jochen Geue, Angela Brinkmann, Uhlhorn, Susanne Kluge, Hans-Dieter Dodt, Hans Jürgen Donath, Thomas Helmkamp (jetzt LG-Münster), Wolfgang Wortmann, Harald Jander, Wolfgang Drees, Dr. Zimmermann, Schröder, Althoff, Claus-Rudolf Grünhoff, Eva-Maria Schulten, Kropp, Bernd Kahre, Doris Mertel, Dr. Werner Scheck, Heinz Gassmann, Wolfgang-Heinrich Vincke
OLG-Hamm, Richter: Gero Debusmann, Rudolf von der Beeck, Dr. Nowatius, Klaus-Dieter Gottwald, Günter Vinke

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