109 Schüsse aus Notwehr?, FOCUS Magazin | Nr. 19 (2015), 02.05.2015
Schwer verletzt überlebt ein Kölner Kaufmann 2011 die chaotische Festnahme durch ein Spezialeinsatzkommando der Polizei. Ein Video von der Aktion legt nahe, dass die Elitecops vollkommen unkontrolliert auf den Mann geschossen haben. Die Staatsanwaltschaft rollt den Fall auf.
Skandal bei den Spezialeinheiten der nordrhein-westfälischen Polizei: Wie ein Justizsprecher dem FOCUS bestätigte, untersucht die Staatsanwaltschaft Aachen einen Einsatz eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) vom 19. Juni 2011 auf dem Kölner Großmarkt. „Die Ermittlungen dauern an“, sagte Staatsanwalt Jost Schützeberg, „der Tatvorwurf lautet versuchter Totschlag.“
Am Abend des 19. Juni 2011 sollte ein SEK-Team einen Gemüsehändler festnehmen. Seine Frau, die von ihm getrennt lebte, hatte den Geschäftsmann wegen einer angeblichen Morddrohung bei der Kölner Polizei angezeigt. Der Einsatz endete in einem Fiasko.
Kaum war der Ehemann in sein Auto eingestiegen, erging der Befehl zu einem so genannten „Notzugriff“. Den Ermittlungen zufolge feuerten die Beamten dabei 109 Schüsse auf das Auto des Verdächtigen ab. Schwerverletzt gelang es dem Händler mit dem Wagen zunächst zu flüchten. Ein paar hundert Meter weiter wurde er schließlich gestoppt.
Die Polizei Köln stellte den Schusseinsatz der SEK-Einheit seinerzeit als Notwehr dar. Demnach habe der Gemüsehändler als erster geschossen. Dabei stützte sich die Kölner Polizei vor allem auf die Aussagen der eingesetzten SEK-Schützen. Diese Version ist nach FOCUS-Informationen nicht mehr haltbar. Ein Video einer Überwachungskamera am Großmarkt, das den Einsatz aufzeichnete, widerspricht massiv den Aussagen der Beamten.
Dasselbe gilt für ein Schmauchspurgutachten, das die damalige Mordkommission der Kölner Polizei anforderte. Dies legt nahe, dass die SEK-Beamten vorschnell das Feuer eröffnet haben. „Der SEK-Zugriff ist damals aus dem Ruder gelaufen“, erläutert der Anwalt des Kaufmanns, Gottfried Reims – „in dem Fall haben die Einsatzkräfte massiv gelogen.
Sein Mandant wurde wegen versuchten Totschlags 2012 angeklagt. Ein Prozess fand bis heute nicht statt. Vielmehr hob die Staatsanwaltschaft den Haftbefehl gegen den angeklagten Großhändler auf. Sein Anwalt glaubt, auch den Grund zu kennen: „Da will keiner heran, der Fall ist zu heikel.“ Reims will in der Causa das Land NRW auf Schadenersatz in sechsstelliger Höhe verklagen.
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