1,2 Millionen Euro Kopierkosten für Rotlichtprozess, RP-Online, 24.05.2014
Im Rotlichtprozess vor dem Landgericht um Serienbetrug an Bordellbesuchern der Rethelstraße ist kein Urteil in Sicht – und doch könnte das Verfahren jetzt Rechtsgeschichte schreiben.
Im Streit der Verteidiger um Kopierkosten der Gerichtsakte haben mehrere Anwälte gestern die Aussetzung des Prozesses beantragt. Jetzt soll das Oberlandesgericht (OLG) erstmals klären, ob eine elektronische Akte formell identisch ist mit einer Gerichtsakte. Der Streit dreht sich rechnerisch um 1,2 Millionen Euro.
Bisher haben zehn der 18 Verteidiger von der Staatskasse insgesamt 600 000 Euro für Ausdrucke der elektronisch übermittelten Gerichtsakte gefordert, die 420 000 Seiten zählt. Der Bezirksrevisor, der solche Ausgaben zu prüfen hat, hält den Ausdruck der kompletten Akte aber für “nicht erforderlich”. Einem Anwalt teilte er mit, der Verteidiger hätte die Blätter ja beidseitig bedrucken können, und gewährte ihm nur die Hälfte der Druckkosten.
Dabei hat die für den Prozess zuständige Strafkammer bereits zwei Mal festgestellt, dass der Komplettausdruck der Akte für alle Anwälte erforderlich sei. Der Bezirksrevisor als Vertreter der Staatskasse zog per Beschwerde vor das OLG, das noch nicht entschieden hat.