Krimineller Rechtsanwalt erhält am LG-Mosbach Bewährungsstrafe für die Veruntreuung von Mandantengeldern, 03.09.2009
Eigentlich sollte der 56-jährige Rechtsanwalt das Geld seines Mandanten treu verwalten, doch er bestritt damit seine laufenden Ausgaben: Auf 60 000 Euro beläuft sich der Schaden, der so von Frühjahr 2006 bis Februar 2008 entstand.
Nun bekam der Anwalt die Quittung für sein Verhalten. Von einer Strafkammer des Landgerichts Mosbach wurde er wegen Untreue in 97 Fällen heute zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Zusätzlich muss der Mann 1800 Euro Geldstrafe zahlen, teilte die Justiz mit.