Eine 40-Jährige hat sich seit April diesen Jahres in vermutlich mehr als 30 Verfahren als Rechtsanwältin betätigt. Von einem niedergelassenen Rechtsanwalt hatte sie entsprechende Vollmachten erhalten. Jetzt hat sich herausgestellt, dass die Frau keine abgeschlossene Juraausbildung vorweisen kann.
Nach Verdachtsmomenten gegen die Frau aus dem Odenwald wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg Durchsuchungsbeschlüsse für die Frau und den Rechtsanwalt aus dem Kreis Miltenberg erlassen. Diese wurden am Donnerstag vollzogen. An den Durchsuchungen nahmen Staatsanwälte und Beamte der KPI Aschaffenburg teil. Nach den bisherigen Erkenntnissen hatte die Frau unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bei einem Rechtsanwalt erreichen können, dass er ihr Vollmachten für die Vertretung von Mandanten vor Gericht ausgestellt hatte. Die Frau hat zwar nachweislich ein Jurastudium begonnen, aber dieses nicht zum Abschluss gebracht.
Die Gerichte hatten diese Vollmachten regelmäßig geprüft und keine Auffälligkeiten festgestellt. Warum der Rechtsanwalt die Frau allerdings bevollmächtigte, ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen der Kripo und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg.