Persönliche Erfahrungen in einem bereits 6 Jahre dauernden OEG-Verfahren haben uns bisher 4 inkompetente Anwälte aufgezeigt.
1. Anwalt hat Zulassung wegen unterschlagener Mandantengelder verloren,
2. Anwalt war die PKH als “Opferanwalt” wichtiger als die Kenntnis über Adhäsionsverfahren. Noch vor Rechtskraft des Urteils gegen den Täter hatte er seine Kostennote fertig, ohne an Berufung gegen das milde Urteil auch nur zu denken. So wären uns fast 10.000 Euro Schmerzensgeld entgangen, wenn nicht der StA gegen das Urteil Berufung eingelegt hätte.
3. Anwalt hat die Schmerzensgeldraten seines Mandanten monatelang unterschlagen und dem Mandanten gesagt, es wäre nichts eingegangen. RAK mußte klären.
4. Anwalt war sehr engagiert aber leider zu jung und unerfahren, um seinen Mandanten zum Recht zu verhelfen, konnte ihn vor Gericht (OEG-Verfahren) nicht vor unsäglichen, entwürdigenden und unerträglichen Beleidigungen des Richters schützen, weil “er den Richter nicht vestimmen wollte”
5. Anwalt (Kanzleinachfolger von Anwalt 4.) war auch Frischling, konnte Klagabweisung wg. OEG-Rente nicht verhindern, schielte bei Fragen des Richters immer zu mir, bis ich dem Richter (nur als Zuhörerin) sagen mußte, daß die Klage mit Sicherheit nicht zurückgenommen wird und keinesfalls ein weiteres Gutachten nach § 109 SGG (Vorschußforderung vom Kläger: 4.000,00 Euro als ALG II-Empfänger !!!) infrage kommt, sondern nach § 106 SGG gefordert wird.
Klage und weiters Gutachten nach § 106 SGG per Gerichtsbescheid (!) abgelehnt!
Berufung zum LSG habe ich jetzt ohne Anwalt eingelegt. Gutachten nach § 106 ist bereits per Beweisbeschluß in Arbeit.