Tote im Dessauer Polizeigewahrsam: Und weg sind die Akten, taz, 12.02.2018
Im Dessauer Polizeigewahrsam starben drei Menschen. In einem Fall sind alle Akten verschwunden – eventuell im Zusammenhang zum Fall Jalloh.
Die Justiz in Sachsen-Anhalt hat die Ermittlungsakten zu einem Todesfall im Dessauer Polizeigewahrsam gelöscht. Wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtet, sind wichtige Papiere vernichtet worden. Dies habe das Innenministerium bestätigt.
Nach Angaben der Zeitung erklärte das Innenministerium in Magdeburg: „Zum Todesfall des Hans-Jürgen Rose sind keine polizeilichen Erkenntnisse mehr vorhanden. Es liegen keine Unterlagen – weder in schriftlicher noch in digitaler Form – vor.“ Rose ist einer von insgesamt drei Menschen, die zwischen 1997 und 2005 im Dessauer Polizeigewahrsam starben.
…Weitere Ermittlungen im Fall der beiden anderen Toten sind nun kaum mehr möglich. Dabei ist davon auszugehen, dass dieselben Beamten, die mit Jalloh zu tun hatten, auch Hans Jürgen Rose und den Obdachlosen Mario Bichtermann in Gewahrsam genommen hatten.
…Zwar wurde seinerzeit wegen des Todes von Bichtermann ermittelt, dies blieb jedoch ohne Erfolg: Das strafrechtliche Verfahren gegen zwei Polizeibeamte sei eingestellt, so das Innenministerium nun gegenüber der MZ. Dabei ging es um den Verdacht der fahrlässigen Tötung von Mario Bichtermann. …
Bereits vor ca. einem Jahr berichtete mir Richter Plath aus Cuxhaven, er verstarb 2019, das es die Aufgabe des StaA Dr. Lahmann, dieser ist Staatsanwalt bei der StaA Stade, die Aufgabe habe, alle Verfahren welche gegen Beamte beantragt werden, zu bearbeiten. Das heißt, er bearbeitet nicht, sondern verweist auf den privaten Klageweg. § 152 Abs. 2, § 170 Abs.2STPO. Das wurde mir heute noch einmal von der StaA Drücker der StaA Stade ebenfalls mitgeteilt. Wenn es solche Art von StaA an jeder StaA gibt, dann muss es ja eine Unzahl von Taten innerhalb der Behörden geben. Denn sonst würde man dafür ja nicht extra StaA abstellen, welche Strafanträge gegen Beamte “bearbeiten”, besser nicht bearbeiten. Ist das so? Kennen Sie an anderen Staatsanwaltschaften ebenfalls diese “Torwarte”?
Ich habe zwar keine entsprechenden Informationen aber es ist ohne weiteres vorstellbar.
Es gibt etwa 5 Millionen staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren jährlich in Deutschland und über 1 Millionen Zivilverfahren.
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Tabellen/gerichtsverfahren.html;jsessionid=9E3E9AA06D0B59BC4EE4D7899200EDB5.internet8732
Dementsprechend dürften die Straftaten von Justizmitarbeitern im Amt zig tausende betragen, besonders deshalb, weil sie ja in der Regel auch nicht weiter verfolgt werden. Und dann kommen ja noch die Menschen hinzu, die glauben oder vermuten, dass es Straftaten gegeben hat.
Vielen Dank für diesen ausführlichen Bericht. Jetzt weiß ich endlich was genau passiert ist.
Liebe Grüße
Winni