89-Jährigem in Bayern verrutscht die Badehose: Gerichtsprozess, 09.08.2017

89-Jährigem verrutscht die Badehose: Gerichtsprozess, Jurios, 09.08.2017

Der pensionierte Ingenieur besucht seit über 20 Jahren das Ottobrunner Phönix-Bad. Er ist Witwer und hält sich durch Schwimmen fit. Zum ersten Mal in seinem Leben muss er deswegen jetzt auf der Anklagebank eines Gerichts Platz nehmen. Er soll am 20. Februar 2017 mit heruntergezogener Badehose mit dem Rücken an einer Massagedüse gestanden haben. Eine Frau, die dort gerade einen Unterwasserhandstand machte, zeigte den Rentner wegen „exhibitionistischer Handlungen“ an. Der 89-Jährige soll sich vor ihr entblößt und unsittlich berührt haben. Die Frau gab außerdem an, der Rentner hätte dabei „so einen entspannten Gesichtsausdruck“ gehabt.

…Die Frau hatte zunächst Anzeige bei der Polizei erstattet. Diese zog sie jedoch wieder zurück, als sie von dem hohen Alter des Mannes hörte. Eigentlich wäre der Fall damit eingestellt worden. Doch die Staatsanwaltschaft sah ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung und setzte den Prozess durch.

…Letztendlich beseitigt sein Anwalt nach 30-minütiger Befragung auch noch die letzten Zweifel. „Können Sie noch eine Erektion bekommen?“ Das hatte die Zeugin nämlich behauptet. Der Angeklagte meint daraufhin: „Nein. Das letzte Mal vor fünf oder sechs Jahren.“

Die Amtsrichterin stellte den Prozess schließlich gegen eine Geldauflage ein. Der Senior muss 500 Euro an eine Hilfsorganisation für Frauen zahlen. Die Richterin empfiehlt ihm außerdem, in Zukunft die Badehose komplett anzulassen. Der Senior will auch weiterhin regelmäßig zum Schwimmen gehen. Er macht aber deutlich: „Alle sexuellen Absichten sind bei mir längst vorbei. Ich habe genug Spaß in meinem Leben gehabt und war dreimal verheiratet.“

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Urteile zum Straftatbestand des öffentlichen Ärgernisses:

“Er trug dabei lediglich Schuhe und Strümpfe und hatte sein Geschlechtsteil in einen dehnbaren Damenstrumpf – eine über den Penis gestülpte Nylonsocke, deren Farbe und Transparenz das Amtsgericht offen ließ – gesteckt, der den Penis und auch die Hoden umschloss und bis an die Gegend der Schamhaare bzw. deren Örtlichkeit reichte, wobei diese Örtlichkeit jedoch sichtbar blieb; der Po des Betroffenen war jeweils völlig unbedeckt. Dieses Auftreten hat das Amtsgericht als grob ungehörige Handlungen i.S.d. §118 Abs. 1 OWiG angesehen.” – Belästigung der Allgemeinheit – Oberlandesgericht Karlsruhe – Beschluss vom 28.02.2003
http://www.justizirrtum.info/faelle/richter/niehenke/OLG2.htm

“Der Anblick seines entblößten Gliedes war auch objektiv geeignet, einen anderen in seinem Empfinden nicht unerheblich zu beeinträchtigen, d. h. Abscheu, Ekel, Schock, Schrecken oder Verletzung des Schamgefühls hervorzurufen. … Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom 20. Juli 1999 wird als unbegründet verworfen … .” – Oberlandesgericht Karlsruhe – 2. Senat für Bußgeldsachen – 2 Ss 166/99 – 23 OWI AK 139/99 – Beschluss vom 04.05.2000.
Siehe auch: Der Nacktläufer von Freiburg – www.waldfkk.de

“Er trug dabei lediglich Schuhe und Strümpfe und hatte sein Geschlechtsteil in einen dehnbaren Damenstrumpf – eine über den Penis gestülpte Nylonsocke, deren Farbe und Transparenz das Amtsgericht offen ließ – gesteckt, der den Penis und auch die Hoden umschloss und bis an die Gegend der Schamhaare bzw. deren Örtlichkeit reichte, wobei diese Örtlichkeit jedoch sichtbar blieb; der Po des Betroffenen war jeweils völlig unbedeckt. Dieses Auftreten hat das Amtsgericht als grob ungehörige Handlungen i.S.d. §118 Abs. 1 OWiG angesehen.” – Belästigung der Allgemeinheit – Oberlandesgericht Karlsruhe – Beschluss vom 28.02.2003
http://www.justizirrtum.info/faelle/richter/niehenke/OLG2.htm

Was in München Kunst ist, kann doch in Freiburg nicht verboten sein. 23.06.2012:
Etwa 1700 Menschen haben heute in München nackt für ein Fotoshooting des US-Künstlers Spencer Tunick posiert.”
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/kunstaktion-in-muenchen-nackt-rot-gold-1.1391489


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