Mit Entscheidungen vom 24.05. und 8.6.2021 hat der 4. Senat des Bundesgerichtshof die (Teil)verurteilung des Markus König bestätigt. Auf die bewiesenen Morddrohungen von Seiten der Staatsmacht gegen den Verurteilten und die bewiesenen Fälschungen von Akteninhalten zu seinen Lasten geht der Senat um die Landauer Senatsvorsitzende nicht ein.
Entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verweigerte man 2 Jahre dem Beschuldigten uneingeschränkten Zugang zur Akte und nunmehr auch eine Begründung der Entscheidung. Das Urteil aus Landau hatte 2019 viele Auffälligkeiten gezeigt wie nicht beachtete Absetzungsfrist, unbeschiedene Besetzungsrügen und mehr. Als sich die Vorsitzende des Senats weigerte, Angaben zu ihrer persönlichen Freundschaft mit der in die Aktenfälschungen verwickelten Oberstaatsanwältin zu machen, wurde diese am 30.11.2020 um 19.03 Uhr wegen Befangenheit abgelehnt. Trotzdem versah sie weiter ihren Dienst und beeinflusste die Senatssitzungen ebenso wie die Entscheidung.
Michael Langhans, Aktivist, meint hierzu: „Eine solche weitreichende Entfernung von Recht und Gesetz sucht in Deutschland 2021 seines gleichen. Von einem ordentlichen Verfahren kann, wenn kein einziges Argument geprüft und besprochen wird, nicht mehr gesprochen werden. Solche Entscheidungen führen dazu, dass Menschen den Glauben in Recht und Gesetz verloren haben.“
Fristgerecht wurde Verfassungsbeschwerde und Menschenrechtsbeschwerde erhoben. 2019 hatte sich das Bundesverfassungsgericht geweigert, das sich abzeichnende Unrecht abzustellen.