Wenn Richtern alles egal ist, Handelsblatt von Barbara Moormann, 20.11.2012
Wer sich im Unrecht fühlt, schaut ins Internet. Dort finden klagefreudige zahlreiche Musterurteile zu ähnlich gelagerten Fällen. Auch das Handelsblatt veröffentlicht regelmäßig wichtige Urteile und Fundstellen.
Doch manchmal wägen solche Urteile Klagewillige und Beklagte in falscher Sicherheit.
Denn einige Richter erklären die Rechtsprechung der Kollegen schlicht für falsch. Besonders bitter ist das für Betroffene, wenn das am Amtsgericht geschieht und der enttäuschte Mandant nicht in Berufung gehen kann, weil die Berufungssumme nicht erreicht wurde. Dann muss der Betroffene – wie in einem Fall am Amtsgericht Kempten – das Urteil hinnehmen, obwohl andere Richter einen vergleichbaren Fall ganz anders beurteilt haben (Az: 1 C 866/12).
Der Kemptener Richter hielt der Richter die Urteile von anderen Gerichten für grob falsch und schrieb in sein Urteil, die Kollegen hätten sich in der Sache „noch nie substantiell Gedanken gemacht“.
Die Beklagte muss sich einiges vorwerfen lassen. „Dass ein Vertrag aus Geben und Nehmen besteht scheint ihr (der Beklagten) fremd zu sein. Sie will aus dem Vertragskuchen nur die Rosinen“ heißt es wörtlich in der Entscheidung. Weiter wird der erstaunten Leserin „einseitiges Wunschdenken“ im Urteil bescheinigt.
Müssen die Abgewiesene solche Urteile hinnehmen? Die Beklagte hielt lediglich eine Vertragsklausel für unwirksam, die bereits in mehreren Urteilen als rechtswidrig abgesehen wurde.
Die Deutsche Richterbund konnte nicht weiterhelfen: „Leider können wir in Ihrer Angelegenheit nichts für Sie tun. …
Ähnlich äußerte sich die Neue Richtervereinigung: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zu Ihrem Einzelfall keine Bewertung abgeben möchten. …
Richter sind Menschen. Und daher kommt es leider immer wieder vor, dass ein Richter die an ihn gestellten Anforderungen verfehlt, heißt es seitens der Neuen Richtervereinigung. …
Rechtsanwalt Tilman Sixel, Kanzlei Buss Broelmann Sixel in München, ist vorwiegend mit Fällen aus dem Immobilien- und Erbrecht beschäftigt. Auch er liest hin und wieder Urteile von Amtsgerichten, die ihn nicht unbedingt zufrieden stellen.
Von einer Verfassungsbeschwerde hält der Jurist wenig. Laut Sixel sei sie sinnentleert einerseits wegen der Überlastung des Verfassungsgerichts und andererseits wegen der Verfahrensdauer von mindestens zwei, wenn nicht drei oder vier Jahren.
Er rät zu einer Befangenheitsrüge, zumindest dann, wenn der Rechtssuchende durch einen Richter anlässlich der mündlichen Verhandlung unangemessen angegangen wurde. Sixel: „Diese sollte unter Verweis eines hoffentlich im Zuhörerraum vorhandenen Publikums gestellt und sodann eine Protokollierung beantragt werden“. …
Von einer Dienstaufsichtsbeschwerde rät Sixel eher ab. Diese werde in Juristenkreisen als stets: „form-, frist- und fruchtlos“ eingeschätzt. Das heißt, in den seltensten Fällen führt sie zu einer gewünschten Konsequenz. Sixel: „Die Präsidenten des jeweiligen Amtsgerichts werden sich stets nach außen hin vor ihre Richter stellen und eine solche Dienstaufsichtsbeschwerde wird ohne Konsequenzen bleiben“. …