Horst Böhm ein rechtsbeugender Leitender Oberstaatsanwalt?
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Regensburg Horst Böhm beugt Recht, zielbewußt verdunkelt er Freiheitsberaubung um dem Opfer weiteren Schaden zuzufügen. Von Rechtswegen ist er angehalten Offizialdelikten, zu denen Freiheitsberaubung gehört, nachzugehen. Beziehungsweise die Sache wegen seiner persönlichen Befangenheit an eine andere Instanz abzugeben.
Horst Böhm weiß es gibt in dem Fall weder ein Strafbefehl noch ein anderer von einem Gericht beschiedenen Bescheid/Urteil welcher den Namen des Opfers trägt, auf den sich die Staatsanwaltschaft berufen kann.
Es sind aus reiner Willkür begangene Gewaltverbrechen der Staatsanwaltschaft Regensburg, die zum Ziel haben ihr Opfer zu zerreiben. So kam es bisher zur zweimaligen Freiheitsberaubung – dies in Vernichtungshaft.
Horst Böhm läßt sich ein mit Folter, Mißhandlung, Erniedrigung und Demütigung, nimmt solches Handeln offensichtlich bewußt in Schutz. Was ihm aber nicht genügt. Er griff das Opfer persönlich an. In Würde, Persönlichkeit und körperlichen Unversehrtheit. Lebensbedrohlich. Kaltblütig. Heimtückisch.
Horst Böhm hat als Leitender Oberstaatsanwalt die „Legitimationsgrundlage“ der Staatsgewalt nicht begriffen, wenn doch, wendet er sie nicht an. Diese verlangt die Wahrung der menschlichen Subjektivität und schützt vor Brechung der körperlichen und seelischen Identität und Integrität.
Das Horst Böhm noch im Amt ist und weiter sein Unwesen treiben kann, ist wohl der Gegebenheit verschuldet, daß Justizministerin Beate Merk ebenfalls in das Verbrechen verwickelt ist. Diese aus Seehofers Gnaden noch immer im Kabinett Seehofer sitzt.
Bei der Justiz in der Sache keinerlei Streben nach Rechtsstaatlichkeit sichtbar ist.