Das Versagen der Nachkriegsjustiz, Akte D, 13.10.2014
Doku. Investigatives über verdrängte Aspekte der NS-Vergangenheit. “Das Versagen der Nachkriegsjustiz”.
Mutmaßliche Massenmörder lebten mehr als ein halbes Jahrhundert unbehelligt unter uns. Selbst bei den Auschwitz-Prozessen (l. Ortstermin 1964) gab es nur wenige Verurteilungen. Die letzten NS-Kriegsverbrecher standen als Greise vor Gericht. Manche verteidigten ihre Taten bis zum Schluss. Wieso kamen die meisten straffrei davon, hatten in der Bundesrepublik sogar wieder hochrangige Posten?
Nach Ende des Kalten Krieges öffneten sich Archive in aller Welt, die u. a. enthüllten, wie eine unheimliche Allianz von Politik und Justiz die Verfolgung von Tätern verhinderte.
Als die NS-Diktatur 1945 endete, hinterließ sie ein schreckliches Erbe: Mehr als 500.000 Deutsche, so schätzen Historiker heute, hatten an den Massenmorden des NS-Regimes mitgewirkt. Zunächst übernahmen die Alliierten die Aufgabe, die Schuldigen zu bestrafen. Bis 1949 wurden 50.000 NS-Täter abgeurteilt. Dann ging die Verfolgung von NS-Verbrechen in die Hände der deutschen Justiz über – und alles wurde anders. Die Geschichte verlief in West- und Ostdeutschland sehr unterschiedlich – und hatte doch ein ähnliches Ergebnis. Im Osten wurden die alten Nazi-Juristen zunächst entlassen, stattdessen Arbeiter und Handwerker zu Volksrichtern ausgebildet. Diese verfolgten die NS-Verbrecher mit Eifer. Doch nach einigen spektakulären Schauprozessen war plötzlich Schluss. Die DDR erklärte sich “nazifrei”.
In der Bundesrepublik wurde den NS-Tätern durch eine ganze Reihe von Amnestiegesetzen der Weg zur Straflosigkeit geebnet. Die Strippen zogen hierbei hochrangige Beamte im Bundesjustizministerium, viele von ihnen selber NS-belastet. Sie taten erfolgreich alles dafür, um eine konsequente Verfolgung von NS-Verbrechern zu verhindern. …