LG Erfurt verurteilt Bußgeldrichter Bewährungsstrafe wegen Rechtsbeugung, 26.06.2015

Das Landgericht (LG) Erfurt sah es am Freitag als erwiesen an, dass der Richter die Unvertretbarkeit seiner Entscheidung billigend in Kauf genommen hatte. Die Schwere der Rechtsverstöße sei ihm auch bewusst gewesen, begründete Richter Markus von Hagen das Urteil. Entgegen deutlichen Hinweisen des Oberlandesgerichts habe er in bemerkenswerter Weise seine Praxis fortgesetzt und Verkehrssünder wegen fehlender Akten freigesprochen.

Mit dem Urteil folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Ein Gutachter hatte zuvor Zweifel an der Schuldfähigkeit des Richters geäußert. Er habe unter einer affektiven Störung infolge von jahrelangem Bluthochdruck und zunehmender Überlastung gelitten.

Der 60-Jährige hatte zwischen 2005 und 2011 zahlreiche Verkehrssünder freigesprochen. Hintergrund waren unvollständige Akten, in denen Messprotokolle oder Eichscheine für Messgeräte fehlten. Der Prozess war neu aufgerollt worden, nachdem der Bundesgerichtshof einen vorangegangenen Freispruch aufgehoben hatte.

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