„Niemand kann zwei Herren gleichzeitig dienen“ – das ist ein altes Sprichwort. Ein Rechtsanwalt, 40, hat es trotzdem getan und ist deshalb gestern wegen „Parteiverrats“ verurteilt worden. Der Anwalt hatte eine alte, vermögende Frau vertreten und Verträge und Schriftstücke entworfen, in denen es um Zahlungen von mehr als 300000 Euro an einen Augsburger ging, der die Seniorin in ihren letzten Lebensjahren betreut hatte. Als die Kripo nach einer Geldwäsche-Anzeige gegen diesen Pfleger ermittelte, übernahm der Anwalt auch dessen Verteidigung – für die Staatsanwaltschaft ein Fall des sogenannten „Parteiverrats“.
Nach dem Gesetz darf ein Anwalt in derselben Sache nicht beide Parteien unterstützen, ansonsten droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Überdies hatte der Anwalt in einem Prozess gegen den Pfleger im Mai 2010 als Zeuge falsch ausgesagt. Dabei war es um die angebliche Schenkung des Hauses der alten Dame an den Pfleger gegangen. Zur Überschreibung kam es nicht, weil die Polizei den Pfleger wenige Stunden vor dem notariellen Termin verhaftet hatte.