Willkürlicher Entzug der Geschäfts- und Prozessfähigkeit durch Betreung
Entmündigung ist die Perfektion einer NAZI-Methode durch Richter, Ärzte, Betreuer und andere deutsche Verfassungshochverräter in der Bundesrepublik Deutschland!
Die schärfste Waffe von rechtsbeugenden Richtern und juristischen Verfassungshochverrätern zur Absicherung ihrer kriminellen Organisation und ihres staatsgefährdenden Treibens ist die Beseitigung von gesunden Menschen durch die Wegnahme der Geschäfts- und Prozessfähigkeit!
Ein derart Betroffener ist gesellschaftlich und bezüglich seines Selbstbestimmungsrechtes praktisch tot. Er kann sich nicht mehr um seinen Besitz und sein Recht kümmern, keine Schadensersatzansprüche gegen den Staat – aus dem Handeln der kriminellen Juristen! – mehr durchsetzen und sich nicht einmal gerichtlich gegen willkürliche Steuerforderungen verteidigen.
Es wird ihm in der Regel der Führerschein entzogen, um seine Bewegungsfreiheit zu beschränken. Er hat kein aktives und passives Wahlrecht mehr. Er kann seinen Aufenthalt nicht mehr wählen. Er kann jederzeit seiner Freiheit beraubt werden, in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden und für jegliche medizinische Experimente eingesetzt werden.
Der Autor Dr. WENZEL hat sich in vollem Wissen um die besondere Perfidie der langjährigen deutschen Menschenrechtsverletzungen mit tausenden von Opfern dergestalt für sein Recht eingesetzt, dass er den befassten Richtern Urkunden-, Beschluss- und Grundbuchfälschungen mit Urkundsbeweisen vorgeworfen hat und für diese auch in öffentlichen Demonstrationen in Leipzig und vor dem Reichstag Gefängnisstrafen gefordert hat. Nach dem Standes”recht” der Juristen als kriminelle Organisation mussten diese mit allen Mitteln versuchen, ihn dem bürgerlichen Tod zu überantworten. Auch wenn der Autor immer wusste, dass das den rechtsbeugenden Richtern in Deutschland zum Schluss gelingen könnte, ist er aber der Meinung, dass sich sein Einsatz für Deutschland dennoch lohnen wird! Denn tausende von Zugriffen auf diese Internetseiten haben nun ein Problembewusstsein erzeugt, dass den namentlich genannten Rechtsbeugern in Richterrobe über kurz oder lang zum Verhängnis werden wird.
Der Autor hat eine IHK-Sachverständigenausbildung und hat seine Kenntnis einmal auf die so genannte Gutachtertätigkeit von selbsternannten Gefälligkeitsgutachtern mit Arzt- und Psychiater-Titeln angewendet. Er zeigt, mit welchen grundgesetz- und menschenrechtswidrigen Verfahren sich die gegen die auserkorenen Opfer heimlich abstimmenden Richter und Psychiater dazu versteigen, gesunde Menschen für krank erklären zu wollen. Am Beispiel des Richters Dr. BROIHAN vom Landgericht Braunschweig und des Dr. RÜTTEN von der Privatklinik Dr. Kurt FONTHEIM in Liebenburg wird vorgestellt, dass jeder Deutsche in ständiger Gefahr lebt, vom deutschen Staat um seines Besitzes oder seiner Rechtsansprüche willen beseitigt zu werden.
Im Magazin DER SPIEGEL, 50/2003, Seite 187, kann man folgendes lesen:
“Bei der Untersuchung von Betreuungsverfahren in einer Region Südostniedersachsens stellt Prof. Dr. Peter Müller von der Uniklinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Göttingen überraschend (überrascht!) fest, dass sich die Zahl der unfreiwilligen Einweisungen innerhalb von sechs Jahren verdreifacht hat. Die Betroffenen können sich gegen die Zwangsunterbringungen nur selten wehren, denn Einweisungen nach dem so genannten differenzierten Betreuungsrecht gingen “relativ still und von der Öffentlichkeit unbemerkt von statten”, wie Müller erklärt. Einem Patienten wurden beispielsweise zwei Jahre Zwangsaufenthalt in der Psychiatrie auferlegt (von wem?), weil er eine ambulante Medikamententherapie wegen der Nebenwirkungen abgebrochen hatte.” …
Die Internetdokumentation über die Politik der Psychiatrie beginnt mit einem Grußwort von Simon Wiesenthal, international bekannter Nazi-Jäger, 1979:
“Ich begrüße Ihr Vorhaben, über Missbräuche der Psychiatrie und ganz allgemein der Wissenschaft gegen Menschenrechte zu konferieren und dagegen aktiv zu werden von ganzem Herzen…. Gerade in unserer Zeit … ist es wichtig, dass man auf die Zustände hinweist und das Menschenmögliche unternimmt, um die Missstände abzustellen.”
Von Prof. Joachim HELLMER stammt folgender Aufsatz, Zitat Anfang:
“Es gibt eine ausgedehnte Praxis, “Querulanten” und andere unliebsame Personen mit Hilfe der ärztlichen Sachverständigen mundtot zu machen. Berühmt-berüchtigt sind zum Beispiel die Zwangspensionierungen von Beamten, die dem Staat – aus berechtigten oder unberechtigten Gründen – unbequem, vielleicht sogar (wegen des behördeninternen Wissens) gefährlich geworden sind. Gehen diese gegen ihre Entlassung gerichtlich vor, was ihr gutes Recht ist, rettet sich der Staat vor einer Nachprüfung seiner Entscheidung nicht selten durch Einschaltung eines ärztlichen Gutachters, der entweder Dienstunfähigkeit attestiert oder gar Querulantenwahn diagnostiziert wobei schon Aberkennung der Prozessfähigkeit genügt um den Beamten unschädlich zu machen. Es muss ihm dann ein Pfleger (nach heutigem Recht ein Betreuer) bestellt werden der von sich aus entscheidet ob die Klage erhoben oder nicht weiter verfolgt wird.
Vielleicht widerspricht schon das leicht zerbrechliche Institut der Prozessfähigkeit dem Grundsatz von der Würde des Menschen und der Gleichheit aller vor dem Gesetz. Das eigentliche Übel liegt aber in der Unkontrollierbarkeit und jedem Missbrauch zugänglichen Aussage des Sachverständigen. Hier werden unter dem Anschein objektiver Tatsachen oft reine Meinungen geäußert, die zudem noch in der Regel höchst umstritten und beliebig manipulierbar sind. Am gefährlichsten ist die immer wieder auftauchende Bezeichnung “Querulant” (oft in Verbindung mit “progressivem Wahn” oder “Psychopathie”, um dem Meinungsurteil einen wissenschaftlichen Anstrich zu verleihen).
Querulanz ist weder eine Geisteskrankheit noch ein die Geschäfts-, Prozess- oder Zurechnungsfähigkeit berührender Zustand, sondern die hartnäckige Kritik und furchtloser Widerspruch gegen irgendwelche Zu- oder Missstände, meistens besonders intelligenter und sensibler Menschen, gewiss oft überzogen und eskalierend bis zum Exzess. “Querulant” war z.B. Michael KOHLHAAS, “Querulanten” waren aber auch LUTHER, VOLTAIRE, GALILEI und Giordano BRUNO, Fritz REUTER, Heinrich MANN. “Querulanten” sind Martin NIEMÖLLER, SACHAROW und SOLCHENIZYN. Wenn es keine Querulanten gäbe, wäre die Welt ärmer. Das weiß auch unser Staat, der Querulantentum allgemein gewähren lässt, vor allem aber die vielen kleinen, Behörden und Justiz arg belästigenden Querulanten. Nur wenn gegen den Staat selber geklagt wird, wenn seine eigenen Entscheidungen, seine eigene Praxis überprüft werden sollen, dann ist seine Liberalität, sein Rechtsstaatsverständnis zu Ende, dann entpuppt er sich plötzlich als legitimer Nachfolger jenes preußischen Staates, in dem Querulantentum unter Strafe stand (Preußische Gerichtsordnung von 1795).
Der Begriff “Querulanz” sollte aus dem Vokabular der Sachverständigen ein für alle Male gestrichen werden. Wo dieser Begriff in einem Gutachten vorkommt, sollte man gleich wissen, dass gegen den Beurteilten nichts Fundiertes vorzubringen ist, dass kein wirklich krankhafter Befund vorliegt, geschweige denn eine Geisteskrankheit, sondern eine gesunde, aber unbequeme Person zum Schweigen gebracht, statt Freiheits- oder Geldstrafe eine “Äußerungsstrafe” verhängt werden soll.