Abmahnbetrug des Münchener Rechtsanwalts Bernhard S. mit unerbetener Werbung, 16.02.2011
Dem Münchener Rechtsanwalt Bernhard S. wird vorgeworfen, eine Vielzahl von Abmahnungen wegen unerbetener Werbung durch sog. E-Cards (elektronische Grußkarten) im Namen eines der Angeklagten ausgesprochen zu haben, obwohl es sich tatsächlich gar nicht um unaufgeforderte Werbung gehandelt habe. Vielmehr seien die E-Cards angeblich in Kenntnis und mit Billigung sowohl des abmahnenden Angeschuldigten, als von dessen Rechtsanwalt Bernhard S. zuvor unter Falschidentität auf Webseiten der Anbieter angefordert worden, um Bernhard S. die abmahnende Tätigkeit erst zu ermöglichen.
Zudem wird vorgeworfen, dass zum Schein ein Webshop betrieben worden sei, um ein so genanntes konkretes Wettbewerbsverhältnis zu anderen Unternehmen vorzuspiegeln. Damit sollte die Voraussetzung geschaffen werden, um kostenpflichtige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auszusprechen, wobei auch hier wieder Kosten als Schadensersatz gefordert worden seien, die tatsächlich im Verhältnis vom Anwalt zum Mandanten gar nicht geltend gemacht worden sein sollen.