Akademikerball Strafverfahren gegen Josef S., die neue Rechtssprechung: Im Zweifelsfall schuldig – auch ohne Beweise, 23.07.2014

Die neue Rechtssprechung: Im Zweifelsfall schuldig – auch ohne Beweise, 23.07.2014

Am Landesgericht Wien ging gestern der Prozess gegen Josef S. zu Ende. Josef war seit dem 24. Jänner 2014 in Untersuchungshaft. Ihm wurde vorgeworfen einer der Rädelsführer bei der Demo gegen den Akademikerball gewesen zu sein und für die Ausschreitungen im Zuge der Kundgebung mitverantwortlich zu sein.

Das Urteil: 12 Monate – 8 Monate davon auf Bewährung. Die Verteidigung hat sich Bedenkzeit erbeten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Josef wird nun Wien verlassen und mit seiner Familie heim nach Jena fahren.

Für AntifaschistInnen bedeutet der gestrige Tag nichts Gutes. Der Schuldspruch gegen Josef basiert einzig und allein auf der Aussage eines Polizisten, der sich `Under-Cover´ unter die DemonstrantInnen gemischt hatte.

Dieser Polizist ist der einzige von ungefähr 20 ZeugInnen, der Josef bei seinen strafbaren Handlungen beobachtet haben will. Dieser “Zeuge” der Anklage, der alles “zweifelsfrei” und “eindeutig” gesehen haben will, wird nachweislich in mehreren wichtigen Fragen des Irrtums überführt. Damit nicht genug: Beweismittel wurden von der Polizei vernichtet bzw. weggeworfen (Helm, Brandsatz im zerstörten Polizeiauto). Zudem entkräften Zeugenaussagen von Fotografen die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft. Trotz der Tatsache, dass es also viele handfeste Beweise gegeben hat, die Josef entlastet haben, wird er jedoch vom Richter schuldig gesprochen.

Der Staatsanwalt betitelt in seinem Plädoyer die Protestierenden als Terroristen. Der Richter legte noch ein Schäufelchen nach und meinte, die Proteste sind der Grund dafür, dass sich Strache & Co als „neue Juden“ bezeichnen können. Handelt es sich beim Staatsanwalt und beim Richter „nur“ um „schwarze Schafe“ oder gibt es doch eine Linie von der `Operation Spring´ und dem Justizskandal um den `Tierschützer-Prozess´ hin zu einer neuen Rechtssprechung jenseits bis dato geltender rechtssstaatlicher Mindeststandards?

Tatsache ist, dass bereits im Vorfeld die antifaschistische Demonstration gegen den Akademikerball kriminalisiert wurde – nicht verhältnismäßige Platzsperren und ein brutaler Polizeieinsatz sind ebenfalls unbestreitbar. Diese Vorgehensweise beschränkte sich nicht nur auf die Akademikerballveranstaltung, sondern setzte sich bei der Demo gegen die Identitären am 17. Mai und bei den Protesten gegen das „Fest der Freiheit“ fort. Jetzt hat der Staatsanwalt, unter anderem „deutsche Demosöldner“ in der Anklageschrift erwähnt.

Meine Schlussfolgerung: Gestern hat es Josef S. getroffen (der nächste Prozess gegen Hüseiyn steht in Kürze an), gemeint sind jedoch wir Alle! Der § 274 (Landfriedensbuch) muss in dieser Form ersatzlos gestrichen werden, denn dieser Gummiparagrah dient einzig der Kriminalisierung von demokratischem Protest.

Dagmar Schindler (Landesprecherin KPÖ Burgenland)

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Urteil im Akademikerball-Prozess, Äußerst umstrittener Schuldspruch
Nach dem Urteil wird Akademikerball Demonstrant Josef S, gestern nach 6 Monaten Untersuchungshaft auf freien Fuß gesetzt. Seine Mutter ist vom Schuldspruch sichtlich enttäuscht. Die österreichische Justiz habe ihren Sohn von Anfang an für schuldig befunden, sagt sie.

Sachbeweise waren eher Mangelware in diesem umstrittenen Verfahren. Das ist auch dem Richter bewusst. In seiner Urteilsbegründung zum Schuldspruch betont der Richter gestern auch immer wieder, wie glaubwürdig der einzige Belastungszeuge gegen den Studenten, ein Zivilpolizist der zur Beobachtung eingesetzt war gewesen sei. Es gäbe keinen Grund, warum er ihn zu Unrecht beschuldigen sollte, sagt der Richter zum Angeklagten. Dass der Student auf zahlreichen Fotos und Video weder vermummt noch randalierend zu sehen ist, wertet der Richter nicht als entlastend, sondern als beweis, das Josef S mit dem randalierenden Pulk mitgelaufen ist. Dass er weder Journalisten noch anderen Polizisten aufgefallen ist, ist für den Richter logisch, denn diese waren in der Stresssituation auf andere Dinge konzentriert.

Die vom Beamten mit Handy aufgenommenen und von ihm eindeutig dem Angeklagten zugeordneten Anfeuerungsrufe für die mutmaßlichen Komplizen („weiter, weiter, Tempo“), die alle auf ihn gehört hätten, stammen laut Gutachten  nicht von S.

Josef S.: “Da macht es sich die Justiz recht einfach”
derStandard.at:
Wie stehen Sie zu dieser Auslegung?
Josef S.:
Kritisch. Ab wann ist es so, dass man sich von der Demo zurückziehen sollte? Wenn man hinten steht und vorn passiert irgendwas, muss man dann sofort wegrennen? Man begeht ja selbst keine Straftat. Man ist nur in der Masse drin und wird mit angezeigt. Es ist dann halt schon sehr einfach für die Polizei – einfach ein paar rauszugreifen, wo man weiß, die waren halt irgendwie da. Ohne ihnen konkret etwas vorwerfen zu müssen. Da macht es sich dann die Justiz recht einfach. Außerdem: Der Landfriedensbruch wird ja auch nicht immer durchgesetzt. Soweit ich weiß, wurden die 30 rechten Hooligans, die den türkischen Verein im Ernst-Kirchweger-Haus bewaffnet angegriffen haben, nicht wegen Landfriedensbruch angeklagt.

derStandard.at: Welche Bekanntschaften haben Sie im Gefängnis gemacht?
Josef S.:
Viele hatten Migrationshintergrund, das waren klassische Leute, die keine Ausbildung haben, die Probleme haben, die gesellschaftlich nicht akzeptiert sind. Es gab viele mit Drogenproblemen, auch viele, die keine Arbeitserlaubnis haben, weil sie Asylsuchende sind – und die dann mit irgendwelchen kleinen Jobs versuchten, Geld zu akquirieren. Sehr viele nette, freundliche Menschen, die einem auch helfen, wenn man was braucht. Als ich ihnen von mir erzählt habe, dass ein Polizist gegen mich aussagt, haben sie gemeint: Dann brauchst du mindestens sieben eigene Zeugen.

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Streit um rechten Akademikerball: Mit Schmiss auf die Tanzfläche
…Der Akademikerball ist die inoffizielle Nachfolgeveranstaltung des Balls des Wiener Korporationsrings (WKR). Die meisten Mitgliedsverbindungen der WKR gelten als deutschnational bis rechtsextrem, viele sind schlagend und farbentragend. Der neue Name des Balles wurde nach dem “Standard”-Bericht über Straches “Juden”-Entgleisung von 2012 nötig. Danach sollten die rechten Verbindungen eigentlich aus der Hofburg verbannt werden, doch am Ende fand sich eine österreichische Lösung: Der Ball heißt nun anders und darf weiter im Nationalheiligtum Hofburg gefeiert werden. Organisator ist wie eh und je FPÖ-Gemeinderat Udo Guggenbichler.

Auch wenn sich der Name der rechten Party geändert hat: Bislang kamen zum Akademikerball neben Burschenschaftern auch stets Rechtspopulisten aus ganz Europa. Die französische Front-National-Vorsitzende Marine Le Pen, Filip Dewinter vom belgischen Vlaams Belang oder der wegen Volksverhetzung verurteilte NPD-Funktionär Jörg Hähnel gehörten schon zu den Gästen. Vertreter der Schwedendemokraten, der slowakischen Nationalpartei und der italienischen Lega Nord sind regelmäßig auf der FPÖ-Feier zu Gast.

Bei der Veranstaltung der Ball-Gegner am Stephansplatz sollen unter anderem Holocaust-Überlebende sprechen. Der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser hält das Demo-Verbot direkt vor der Hofburg für rechtsstaatlich untragbar, wenn “die halbe Innenstadt zum Sperrbezirk erklärt wird, um eine Kundgebung am Heldenplatz zu untersagen, die in den letzten Jahren dort ohne Zwischenfälle stattgefunden hat”. Es gebe ein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und nicht ein Grundrecht auf demonstrationsfreie Ballbesuche. Als eine der wenigen forderte Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ), die Veranstaltung abzublasen. In Innsbruck hatte man schließlich vor kurzem ein Treffen der rechten “Deutschen Burschenschaft” in der städtischen Messehalle unterbunden. Die Stadt kündigte den Vertrag ihrer Messegesellschaft mit der Burschenschaft und nahm damit eine Vertragsstrafe in Kauf….

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