Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde etwa die Hälfte der Führungspositionen im Bundesjustizministerium mit früheren NSDAP-Mitgliedern besetzt. Zu diesem Ergebnis kommt eine unabhängige wissenschaftliche Kommission, deren Bericht der heutige Ressortchef Maas in Berlin vorstellte.
Bis 1973 gab es demnach im Ministerium in der Bonner Rosenburg insgesamt 170 Abteilungs-, Unterabteilungs- und Referatsleiter. Davon waren 53 Prozent ehemalige NSDAP-Mitglieder. Jeder fünfte war ein alter SA-Mann und 16 Prozent saßen schon im ehemaligen Reichsministerium der Justiz.
Im Untersuchungszeitraum von 1949/1950 bis 1973 lag die Zahl der ehemaligen NSDAP-Mitglieder deutlich über 50 Prozent und in manchen Abteilungen des Ministeriums zeitweilig sogar über 70 Prozent, wie aus dem Abschlussbericht der Kommission mit dem Titel “Die Akte Rosenburg” weiter hervorgeht.
Weiter heißt es in dem Abschlussbericht, die personelle Kontinuität habe fatale Folgen gehabt – bis heute. Sie habe den demokratischen Neubeginn belastet, behindert und verzögert. Viele Gesetze seien nur oberflächlich “entnazifiziert” worden. Das führe dazu, dass bis heute in den Gesetzen Formulierungen und Ideen zu finden seien, die aus der NS-Zeit stammten.
Darüber hinaus seien in der jungen Bundesrepublik Opfer der Nazis weiter diskriminiert worden, etwa Homosexuelle. Auch habe das Bundesjustizministerium Völkermördern und Kriegsverbrechern geholfen, indem es deren Strafverfolgung systematisch verhinderte.
Bei den Neueinstellungen, so der Bericht über die Zeit der 1950er und 60er Jahre, habe man vor allem auf vermeintlich unpolitische Juristen und die bürokratische Effizienz der “Rechtstechniker” gesetzt. Erfahrungen in der Nazi-Justiz seien offenkundig mehr geschätzt worden als eine konsequente rechtsstaatliche und antifaschistische Haltung.
…Doch die Schatten der Vergangenheit existierten noch immer, wie die Diskussionen um Wiedergutmachung für die Opfer von Zwangsarbeit und NS-Unrechtsjustiz bewiesen.
…Der Leiter der Kommission, der Rechtswissenschaftler Christoph Safferling, sagte der “Süddeutschen Zeitung”, in der Spitze 1957 seien 77 Prozent der leitenden Beamten ehemalige NSDAP-Mitglieder gewesen, “vom Referatsleiter aufwärts”. “Dass die Zahl so hoch sein würde, haben wir nicht erwartet”, so der Jurist.
Nach 1945 hätten nicht nur “alte Kameraden” für die Besetzung von Posten zur Verfügung gestanden, betonte Safferling. Nach Nazi-Gegnern, die aus dem Exil zurückkehrten, habe man nicht aktiv gesucht. Auch hätten jüngere Juristen eingestellt werden können. ….