Sie sei fest überzeugt gewesen im Recht zu sein. Deswegen habe sie die Zahlungsaufforderungen auch weiterhin ignoriert.
Der Prozess hat stattgefunden und Frau Hiessmeier hat verloren.
“Das gibt es ja nicht, denn die Prozesskosten werden ja nach dem Streitwert berechnet”.
Aber das steht ja oben “Im Namen der Republik”. Da wird ja keiner was aufschreiben was nicht rechtens ist.
Frau Hiessmeier: “Das weiss ich nicht.”
Das man bei Gericht nichts aufschreibt was nicht rechtens ist darf man sicherlich als Märchen kundtun. Bei Gericht wird man ja auch in gewissen Grenzen davon ausgehen müssen, dass die von den Anwälten geltend gemachten Ausgaben und Auslagen richtig sind.
Man weiss ja auch nicht ob und welche Honorarvereinbargung Frau Hiessmeier bei ihrem eigenen Anwalt unterschrieben hat.
In Österreich scheint es noch weniger Probleme zu geben um auf solche Verfahrenskosten zu kommen wie in Deutschland.
Siehe auch Schadenersatz/Beschädigung des Eigentums:
http://www.rechtsanwaelte.at/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t=1445881415&hash=d2a4462927f5b07cfc9333593bf789ae76e8f004&file=uploads/tx_templavoila/mein_recht_ist_kostbar.pdf
Bei 10000 EUR Streitwert = 10500 EUR Prozesskosten und so wie es aussieht ohne dass es ungewöhnlich wäre.
Jede Prozesspartei bekommt also 4925 EUR und darf davon etwa 4900 EUR Anwaltskosten und insgesam etwa 5250 EUR Prozesskosten bezahlen.
In Deutschland kommt man abgesehen von Honorarvereibarungen eher auf solche Prozesskosten durch Prozessnebenkosten für Zeugen, Sachverständige usw.
Am Schauplatz, Albtraum Traumhaus, ORF 2, 15.05.2014
httpv://www.youtube.com/watch?v=KB5DfdlP91Y
Das verwundert es nicht, dass sich Anwälte dort riesige Villenpaläste im Wienerwald auch im geschützten Biosphärenpark bauen können:
httpv://www.youtube.com/watch?v=FJJDk0qrKCE
Es heißt ja auch:,, wenn zwei sich Streiten, freut sich der dritte”.!!!:-/