…”Bossi genießt ein Spektakel”, kritisierte die Süddeutsche Zeitung, “die juristische Qualität der Argumentation ist dürftig.” Sie könne “offenkundig nicht die Absicht haben, die Richter zu überzeugen”.
Auch einer der höchsten Richter der Republik fällte ein vernichtendes Urteil über den Staranwalt. Nach Ansicht von Professor Horst Sendler, 64, dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, zeigt Bossis Darbietung, “wie schlimm es selbst bei Vertretern dieses Standes, die zudem gelegentlich spektakulär agie* Holzstich aus dem Jahr 1848. ren, um ihre Rechtskenntnisse bestellt ist, vor allem aber, über welch bekümmerndes Verständnis vom Rechtsstaat sie verfügen”.
Beim Deutschen Anwaltstag, der dieses Jahr in München stattfand, las Sendler den Advokaten die Leviten. “Viele, zu viele Rechtsanwälte”, klagte der Gerichtspräsident, “helfen mit, das Bild des Bürgers von unserem Rechtsstaat einzutrüben.”
Rolf Bossi ist nur einer von mehr als 55 000 Rechtsanwälten, die derzeit in der Bundesrepublik ihren Beruf ausüben. Doch keiner prägt das Anwaltsbild in der Öffentlichkeit stärker als er.
Juristischen Laien erscheint Bossi als Inbegriff des tüchtigen und erfolgreichen Anwalts, der mit vollem Einsatz für seine Mandanten kämpft. Einen wie ihn wünschen sich Klienten, die selbst mit bequemen oder wenig fachkundigen Rechtsbeiständen geschlagen sind, deren größter Eifer im Eintreiben der Honorare besteht. Die Sophienstraße 3 in München, Sitz der Bossi-Kanzlei, gilt nach wie vor als erste Adresse für hoffnungslos erscheinende Fälle.
Rechtskundige hingegen messen Bossis Können nicht an dem Aufsehen, das die von ihm übernommenen Fälle erregen, sondern daran, was er für seine Mandanten erreicht. In der Erfolgsbilanz verblaßt der Hochglanz-Advokat zum mausgrauen Wald-und-Wiesen-Anwalt.
…Als unverschämt empfand ein Frankfurter Amtsrichter, wie ein Anwalt seinen Mandanten zum Prozeß trieb. Zur Begründung, warum sein Klient keine Miete zu zahlen brauche, hatte der Jurist lediglich angeführt, daß dieser “mittellos” sei, und als Beweis den Sozialhilfebescheid eingereicht.
Der Anwalt legte auch noch Berufung ein, und das beim falschen Gericht. Dort setzte der Richter den Termin nur an, weil er sich “so einen Anwalt mal anschauen” wollte.
Als “strafrechtliche Ungeheuerlichkeit” wertete ein Richter in Berlin das Verhalten eines Anwalts. Um eine Haftstrafe nicht antreten zu müssen, hatte ein Mandant eine Kaution von 50 000 Mark bei seinem Verteidiger hinterlegt. Der beglich damit erst mal eigene Schulden und übergab dem Haftrichter statt des Baren einen ungedeckten Scheck. Der verurteilte Klient mußte, um in Freiheit zu bleiben, den Betrag noch einmal aufbringen.
Beim Anwaltstag führte Sendler weitere Beispiele an, die den Berufsstand in Mißkredit bringen:
” Rechtsanwälte waren es wohl und sind es vielleicht ”
” noch immer, die sich vor den Karren von ”
” Schlepperorganisationen für Wirtschaftsflüchtlinge ”
” spannen ließen oder gar dahinterstanden und mit ”
” unseriösen Mitteln deren dunkle Geschäfte unterstützten. ”
” Rechtsanwälte betrieben und betreiben das unwürdige ”
” Hickhack um die Kennzeichenanzeigen und die Haftung der ”
” Halter von Kraftfahrzeugen in dem wohl sicheren Wissen, ”
” daß sie den Betroffenen mit Lügen aus der Patsche helfen, ”
” mit solchen Mitteln die Gerichte an der Nase herumführen ”
” und – schlimmer noch – den Rechtsstaat “vorführen” und ”
” blamieren in einer Weise, wie man sie sonst nur von ”
” Systemverächtern kennt. ”
“Kann ein Bürger”, fragte der Redner, “für einen Rechtsstaat, der so mit sich spielen läßt, und für Rechtsvertreter, die so mit ihm spielen, viel mehr als Naserümpfen oder gar Verachtung übrig haben, auch wenn es ihm im Einzelfall nützt?”
…Zwar gebe es, differenziert Sendler, “unter den Rechtsanwälten hervorragende Vertreter”, aber “leider repräsentieren die, wie ich fürchte, nicht die Masse derer, die jedes Jahr um Tausende zunehmen”.
Bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sind derzeit dreimal so viele Anwälte registriert wie vor 30 Jahren. Allein seit 1975 hat sich ihre Zahl verdoppelt, und die Zuwachskurve geht immer steiler nach oben: Mit etwa 85 000 wird zum Ende des Jahrhunderts gerechnet.
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Eine mächtige Kaste stellen die Anwälte noch immer dar. Im Bundestag sind sie, mit 47 Berufsangehörigen, in Fraktionsstärke vertreten. An den Schaltstellen von Politik, Wirtschaft und Medien sitzen Juristen.
Einflußreich ist vor allem die kleine Schar elitärer Wirtschaftsanwälte, die maßgeblich den Kurs großer Konzerne bestimmen. Als deren Doyen gilt der Düsseldorfer Kurt Wessing, Seniorpartner der Kanzlei Graf von der Goltz, Wessing & Partner – einer der Soziusse ist der FDP-Vorsitzende Otto Graf Lambsdorff. Auf Wessings Rat hören Thyssen, Krupp und Hoesch.
Als Bevollmächtigter des Film-Großhändlers Leo Kirch agiert Joachim Theye aus der Bremer Kanzlei Büsing, Müffelmann & Theye, der auch Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher angehört. Kirchs Mann sitzt, unter anderem, dem Aufsichtsrat des Privatsenders Sat 1 vor.
Im Bewußtsein einer breiten Öffentlichkeit herrschen jedoch andere Leitbilder vor. Einen Namen machen sich Anwälte häufig nicht durch bravouröse juristische Leistungen, sondern in den Klatschspalten von Boulevard- und Bilderblättern.
So einer ist beispielsweise Lutz Libbertz, 49, den sie in München den “Caruso des Gerichtssaals” nennen, weil er so dröhnende Plädoyers hält. Der Schlagersänger Roy Black, 46, der bei einem von ihm verschuldeten Verkehrsunfall voll am Volant erwischt worden war, bekam mit Libbertz’ Hilfe schon nach 13 Monaten seinen Führerschein wieder, was bei einem attestierten Alkoholpegel von 2,58 Promille ungewöhnlich ist.
Wegen solcher Verdienste steht Libbertz auf einer Hitliste der “10 besten Anwälte”, die von der Illustrierten Bunte veröffentlicht wurde. Unter diesen Top ten rangiert auch der Berliner Rechtsanwalt Ülo Salm, 51, der sich, laut Bunte, durch seinen “Lifestyle” auszeichnet: “Jugendstilhaus, Jaguar, junge Frau”.
Nicht jeder Anwalt verdient sich den Luxus durch ehrliche Arbeit. In die Schlagzeilen geraten Juristen, die sich zu Kumpanen und Komplizen von Kriminellen machen oder die der Anfechtung nicht widerstehen können, ehrlich mit dem ihnen anvertrauten Geld umzugehen.
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Der wohl spektakulärste Prozeß dieser Art wurde dem früheren Hamburger Wirtschaftsanwalt Hans-Jürgen Hausmann, 47, gemacht, der 1987 zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Der geltungssüchtige Jurist habe sich, so der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung, “mit den Straftaten einen hohen Lebensstandard von Yachten, Rolls und Rolex sichern” wollen.
Jahrelang hatte Hausmann seine Mandanten um insgesamt anderthalb Millionen Mark geprellt, vor allem Ausländer, sozial Schwache und Behinderte. Er sei, sagte der Richter, “von einer amoralischen Grundhaltung geprägt”.
Gelder, die Hausmann bei Versicherungen erstritten hatte, wanderten schnell aufs eigene Konto. Manche Mandanten erfuhren erst durch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, daß auch sie betrogen worden waren.
So erging es beispielsweise einer jungen Frau, die nach einem Verkehrsunfall teilweise erblindet und deren Gesicht entstellt worden war. Sie hatte sich an den als erfolgreich bekannten Anwalt gewandt, weil die Versicherung nur 40 000 Mark als Entschädigung zahlen wollte. Überglücklich und dankbar lud die Frau ihren Anwalt zum Essen ein, als der weitere 60 000 Mark herausholte und überwies. Allerdings hatte Hausmann ihr verschwiegen, daß er in Wirklichkeit 140 000 Mark erstritten hatte.
Die Anklage umfaßte ursprünglich 88 Fälle – es war, wie die Tageszeitung notierte, “ein Spaziergang durch die Eigentums- und Vermögensdelikte des Strafgesetzbuches”.
…Mit haltlosen Versprechungen treiben Rechtsanwälte ihre Klienten in aussichtslose Prozesse und schreiben hinterher trickreich aufgeblasene Rechnungen.
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Wer als Neuling ins Geschäft kommen will, verteilt seine Visitenkarten bei Partys, auf Vernissagen oder auch beim Kaufmann an der Ecke – “falls Sie mal Ärger haben”. Oder er spannt Vermittler zur Beschaffung von Kundschaft ein, Mietwagenverleiher und Abschleppunternehmer etwa, die Unfallfahrern den “versierten Verkehrsanwalt” empfehlen und wie zufällig auch ein Vollmachtsformular zur Hand haben.
Polizisten und Gefängniswärter betätigen sich als Kontaktleute zu Straftätern. Dem Verteidiger Hamm “fällt bei meinen Besuchen in Haftanstalten auf, wie fraternisierend manche Kollegen mit dem dortigen Personal umgehen”.
Die Schließer werden bisweilen mit einem Hundertmarkschein geschmiert, damit sie Knackis einen Tip geben. Und ihren Mandanten im Knast räumen Anwälte Rabatt ein, wenn sie ihnen unter Zellengenossen und Hofgängern neue Kunden zuführen.
Von Bossi gelernt haben junge Anwälte, wie Akquisition eines Mandats und Verteidigerhonorar vorteilhaft verquickt werden können. Denn guter Rat ist natürlich auch in der Kanzlei Bossi teuer. Doch selbst arme Schlucker wie Degowski, für die das Gericht normalerweise einen karg besoldeten Pflichtverteidiger bestellt, müssen nicht auf prominenten Beistand verzichten.
Schlitzohr Bossi weiß, wie ein Staranwalt trotz Armentarif auf seine Kosten kommt. Der Angeklagte “kapitalisiert seine Persönlichkeitsrechte”, indem er “seine Lebensgeschichte exklusiv verkauft” – ein vielfach praktiziertes Bossi-Geschäft, der Anwalt als Medien-Agent.
Ebenso wie das kaum noch ernst genommene Werbeverbot ist die gesetzliche Gebührenordnung Teil einer trügerischen “Standesmetaphysik”, wie der Anwaltskritiker Schröder findet. Die Robenträger, moniert der Münchner Rechtslehrer, “hängen sich gern ein altruistisches Mäntelchen um”, als wollten sie aus lauter Nächstenliebe dem Recht zum Sieg verhelfen und nicht des Gelderwerbs wegen.
Anwälte werden pauschal für bestimmte Verfahrensabschnitte entlohnt. Die einzige Variable, nach der sich die Honorarsätze bemessen, ist der “Gegenstandswert”.
Der starre Abrechnungsmodus honoriert besondere Anstrengungen des Anwalts nicht. Er kassiert den gleichen Betrag, ob er lange oder kurze Schriftsätze verfaßt, ob er Anträge sorgfältig begründet oder oberflächlich hinschludert, ob er viel oder wenig Zeit aufwendet.
Dem Anwalt kann es sogar gleichgültig sein, ob sein Mandant recht bekommt – sein Geld kriegt er in jedem Fall, unabhängig vom Erfolg seiner Bemühungen: Derjenige, der verliert, muß auch den Anwalt des Gegners bezahlen.
…Anwalt Trott zieht daraus die Erkenntnis, “daß der Normalbürger mit seinem Fall von kleinem Streitwert eben keinen effektiven anwaltlichen Beistand bekommt, weil der nötige zeitliche Aufwand durch die geringe Festgebühr nicht geleistet werden kann”. Er verstehe nun auch “die Abrechnungskünstler unter den Kollegen” und “ebenso den bisweilen schlampigen Arbeitsstil des kleinen Durchschnittsadvokaten”.
In dieses Bild paßt der Fall eines Polizeibeamten aus dem Münsterland, der sich, erfolglos, bei der Anwaltskammer in Hamm beschwerte: Beim ersten Besprechungstermin nötigte ihn der Anwalt, eine Honorarvereinbarung zu unterschreiben, wonach der gerichtlich festgelegte Streitwert von 1500 auf 10 000 Mark angehoben wurde, “sonst können wir das Gespräch gleich wieder beenden”. Der Mandant (“Mir wurde die Pistole auf die Brust gesetzt”) hatte gar keine Wahl, weil die Berufungsfrist ablief.
Für “sittenwidrig” erklärte das Landgericht Gießen das Verhalten eines Verteidigers, der von seinem Mandanten am Tag vor dem Plädoyer ein Sonderhonorar verlangte.
Mit Pflichtverteidigungen, weiß die Hamburger Anwältin Sigrid von Berenberg-Gossler, ist “kein vernünftiges Einkommen zu erzielen”. Für den ersten Prozeßtag am Amtsgericht gibt es, laut Tarif, 320 Mark, am Landgericht 400 Mark, für jeden weiteren Verhandlungstag nur 265 bzw. 310 Mark. “Den Stundenlohn”, so die Juristin, “kann man sich leicht ausrechnen.”
Vor allem Berufsanfänger reißen sich dennoch um Pflichtmandate. Strafverteidiger leben von Laufkundschaft, und Auftritte vor Gericht eröffnen die werbewirksame Chance, in der Zeitung namentlich erwähnt zu werden.
Eine kenntnisreiche Darstellung, wie “manch ein Verteidiger” erst den Mandanten “ausgenommen” hat und sich dann “auch noch erdreistet, zusätzlich bei der Staatskasse abzukassieren”, gab die Freiburger Gefangenenzeitschrift Janus. Der Autor war durch einschlägige Erfahrung ausgewiesen: Er war selbst Anwalt, bevor er wegen Veruntreuung von Mandantengeldern zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Der Jurist, den er mit pikanten Details aufs Korn nahm, war sein Verteidiger im eigenen Verfahren.
Dieser Zunftgenosse, so der Vorwurf, habe durch “gezielte Mundpropaganda”, die in mehreren Vollzugsanstalten “rasch einen Lawineneffekt entwickelte”, Pflichtmandate gesammelt. “Die Aufnahme der Tätigkeit” habe er jedoch “häufig von der Zahlung eines Zusatzhonorars abhängig gemacht”, weil er “mit den Staatsgebühren nicht auf seine Kosten komme”.
Merkwürdige Konditionen handelte ein Berliner Anwalt einem Untersuchungshäftling ab. Für den Fall eines Freispruchs sollten die Erstattungs- und Entschädigungsansprüche des Angeklagten gegen das Land Berlin auf den Anwalt übergehen – ein standeswidriges Erfolgshonorar mit einer obendrein widersinnigen Konsequenz, wie das Ehrengericht feststellte: “Je länger die Haft andauerte, desto höher wäre das Honorar des Verteidigers geworden.” *HINWEIS: Im nächsten Heft Juristenausbildung: “Dressur von Zirkusflöhen” – Berufswahl: Anwalt aus Verlegenheit – Standesrecht: Schutzzaun der Etablierten – Kammern: Vordemokratische Zunftordnung