Augsburger Staatsanwalt: „Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen“, 08.09.2008
Leitender Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz ist betroffen. Er spricht von einem „nicht akzeptablen“ Fehlverhalten seiner Behörde. „Ich muss mich bei dem Bürger ausdrücklich und in aller Form entschuldigen“, sagte Nemetz am Montag unserer Zeitung. Der Behördenchef hat eine penible Überprüfung des Vorgangs angekündigt und betont: „Ich will wissen, wer dafür verantwortlich ist.“
…Kein Wunder, dass seine beiden Verteidiger, Marko Müller (Augsburg) und Reinhard Hahn (Biblis) dies als Beleg für eine Vorverurteilung ihres Mandanten sehen. Eigentlich ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft, das Fazit, ob schuldig oder nicht, erst im Prozess nach Beweisaufnahme zu ziehen. Abgesehen davon muss es kein Bürger hinnehmen, als „Arschloch“ tituliert zu werden.
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