Bayern zahlt Millionen für Justiz-Entschädigung, sueddeutsche.de, 02.09.2022
Wer zu Unrecht im Gefängnis saß oder nach einer Festnahme freigesprochen wurde, hat Anspruch auf Geld vom Staat. In Bayern flossen in den vergangenen drei Jahren mehr als drei Millionen Euro. Was das für den Fall Genditzki bedeutet.
Bayern zahlt pro Jahr rund eine Million Euro Entschädigung für Menschen, die beispielsweise zu Unrecht in Haft saßen oder nach einer Untersuchungshaft freigesprochen wurden. Im Jahr 2021 waren es rund 1,4 Millionen Euro, die nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) ausgezahlt wurden, wie das Justizministerium auf Anfrage in München mitteilte.
…Derzeit macht der Fall eines Mannes Schlagzeilen, der wegen des sogenannten Badewannen-Mordes von Rottach-Egern möglicherweise zu Unrecht mehr als 13 Jahre lang im Gefängnis saß.
Manfred Genditzki wurde Mitte August nach 4912 Tagen aus der Haft entlassen, weil es erhebliche Zweifel daran gibt, dass er den Mord, für den er verurteilt wurde, tatsächlich begangen hat. Die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den inzwischen 62-Jährigen wurde angeordnet. Sollte er in diesem Verfahren freigesprochen werden, stehen ihm nach Angaben des Justizministeriums 75 Euro Entschädigung pro Tag zu. Das wären dann insgesamt 368 400 Euro. Bis vor einigen Jahren lag der Satz nur bei 25 Euro pro Tag.