Offener Brief an Staatsanwältin Reckewell
– 1 Js 9654/07 – Ausgangsverfahren:
falsche Verdächtigung und Verleumdung durch KRAMER, Lieselotte
3133/1E – III/A3 – 2012/7640-III/A Hessisches Justizministerium
Betrifft: Razzien, Bezug: Akteneinsicht
Sehr geehrte Frau Reckewell,
nach so viel Lob, Liebe und Vorschußlorbeeren bei Ihrer Amtseinführung wollen wir nicht zurückstehen und Ihnen auch unsererseits viel Erfolg bei Ihrer Arbeit und dabei Erkenntnisgewinn und Bewußtseinserweiterung wünschen, letzteres insoweit, als wir Ihre auch in der Presse – so in der “Oberhessischen Presse” vom 04.08.2012, dort S. 5 – veröffentlichte Auffassung, daß die Staatsanwaltschaft “die objektivste Behörde der Welt” sei, nicht teilen können, da wir ständig – insbesondere bei der Tätigkeit der Marburger Staatsanwaltschaft – vom Gegenteil belehrt werden. Das kann auch gar nicht anders sein:
Staatsanwälte sind weisungsgebundene Beamte. Sie können jederzeit von der Exekutive angewiesen werden, ob und wie sie Ermittlungen zu führen haben. Ggf. kann ihnen – wenn sie nicht willfährig sind – das Verfahren entzogen werden und einem anderen willfährigen Staatsanwalt übertragen werden. Die deutsche Exekutive kontrolliert sich folglich selbst: ein Skandal unter Verletzung der Gewaltentrennung und somit unter Verletzung grundlegender rechtsstaatlicher Garantien. Es gibt hierzulande keine Ermittlungsrichter wie Falcone in Italien oder Garcon in Spanien. Das sollte sich rasch ändern. Die Bundesländer könnten entsprechende Gesetzesinitiativen einbringen. Wir würden es insoweit begrüßen, wenn Sie entsprechende Bestrebungen unsererseits zur Einführung eines Ermittlungsrichters unterstützten.
Wir erleben seit fast 40 Jahren, daß die Marburger Staatsanwaltschaft einerseits bei ihren Aktionen gegen uns nach dem Motto “erst schießen, dann fragen” verfährt, sich aber andererseits insbesondere bei Kunstfehlern wie der Jagdhund aufführt, den man zur Jagd tragen muß und sich wie die “Hausärztin” der Universitätsklinken gebärdet, die früher zu 100 % im Besitz des Landes Hessen waren. Zwar ist mit dem Verkauf und der Privatisierung der Anteil des Landes Hessen an der Trägerschaft auf jetzt noch 5 % zurückgegangen, aber das Land ist gleichwohl immer noch Träger. Da traf und trifft es sich immer noch gut, daß das Land Hessen über eine weisungsgebundene Staatsanwaltschaft verfügt, durch welche das Land zugunsten der Institutionen, die vom Land getragen werden oder an denen das Land beteiligt ist – also zugunsten der Exekutive – einerseits unangenehme Sachverhalte niederschlagen kann und andererseits die Möglichkeit hat, kritische Staatsbürger und Dissidenten durch eine willfährige Staatsanwaltschaft zu drangsalieren.
Einige Beispiele:
- Der frühere Chef des Anästhesie-Zentrums der Universitätskliniken Marburgs, Prof. Dr. med. Heinz Oehmig war als Serienstraftäter tätig, indem er unter Unterdrückung indizierter Betäubungsverfahren – u.a. der Lokal- und Leitungsanästhesie – die weitaus lukrativere, aber auch riskantere Vollnarkose praktizierte sowie unfähige aber willfährige Personen wie die Frau Dr. med. Ilsemarie Bauer zur Oberärztin machte, die den Tod mehrerer Patienten verursachte, ohne daß dies strafrechtliche Konsequenzen hatte.
- Der Prof. Oehmig war keineswegs der einzige Serienstraftäter im Klinikum. Prof. Gotzen pflanzte in Hunderten von Fällen nicht zugelassenes Knochenmaterial bei Patienten ein und verursachte teilweise dadurch schwere und schwerste Komplikationen. Angesichts der extrem reaktionär-autoritären Verhältnisse im Klinikum traute sich keiner, ihm entgegenzutreten. Erst durch eine anonyme Anzeige “kam der Stein ins Rollen” und die Sache flog auf. Er wurde bislang teilweise strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen, aber insoweit von der Justiz lediglich “mit Wattebäuschen beworfen”.
- Die o.a. frühere Oberärztin Dr. Ilsemarie Bauer dagegen wurde überhaupt nicht verfolgt. Sie hat u.a. den Tod des Studenten Akin Fagbohoun aus Togo durch eine nicht indizierte und obendrein unsachgemäß durchgeführte Vollnarkose ohne hinreichende postnarkotische Überwachung verursacht. Bei ihm sollten lediglich Halslymphknoten aus rein diagnostischen Gründen entnommen werden. Es handelte sich noch nicht einmal um einen therapeutischen Eingriff. Anstelle einer Lokalanästhesie wurde eine Vollnarkose unter Ausschaltung der Atmung so unsachgemäß durchgeführt, daß am Ende des Eingriffs nochmals die Narkose vertieft werden mußte. Der Patient befand sich damit in höchster Lebensgefahr, weil er seine Zungenmuskulatur noch nicht beherrschen konnte. Gleichwohl wurde er ohne hinreichende Überwachung im Klinikflur abgestellt, wo er ohne jegliche Sicherungsmaßnahmen durch Zurücksinken der Zunge und dadurch bedingtem Verschluß der Atemwege erstickte. Durch einfachste Maßnahmen wie stabile Seitenlage, Einlegen eines Güdel- oder Wendel-Tubus zwecks Anhebung des Zungengrundes hätte der Tod mit Sicherheit verhindert werden können. Die Oberärztin Bauer war seelenruhig zum Mittagessen gegangen, weil ihr dieses wich-tiger war als das Leben des Patienten.
Die “objektivste Behörde der Welt” stellte auf eine Anzeige der Angehörigen des Verfahren unverzüglich ein. Erst auf eine Intervention des Professors des Studenten bequemte sie sich zur Einholung eines medizinischen Sachverständigen-Gutachtens, das “medizinische Märchen” erzählte und den Tod auf das Anlegen des Verbandes am Hals zurückführte. Wenn aber dies die Todesursache gewesen sein sollte, hätte erst recht Anklage erhoben werden müssen, denn dann wäre der Verband so unsachgemäß angelegt worden, daß der Patient dadurch zu Tode gekommen wäre. Gleichwohl stellt die “objektivste Behörde der Welt” das Verfahren erneut ein.Auf meine Intervention unter substantiierter Darlegung des Erstickungstodes mangels hinreichender postnarkotischer Überwachung reagierte die “objektivste Behörde der Welt” formaljuristisch: ich sei nicht Verfahrensbeteiligter und hätte folglich kein Beschwerderecht. Das ist zwar formal richtig, aber die “objektivste Behörde der Welt” ist verpflichtet, allen Straftaten nachzugehen. Anknüpfungspunkte für eine weitere Strafverfolgung gab es genug. Sie waren auch substantiiert und detailliert dargelegt worden. Dienstaufsichtsbeschwerden blieben gleichwohl erfolglos, da auch die Exekutive kein Interesse an der Aufdeckung der Mißstände in ihren Institutionen hatte und hat.Das führte dann dazu, daß die lebensbedrohlichen Mängel im Klinikum nicht behoben wurden. In der Ägide des Nachfolgers von Prof. Oehmig, des Prof. Lennartz, wurden vergleichbare Fehler gemacht und dadurch die Patientin Ulrike Schmidt bei einer Kniespiegelung, die anstelle einer harmlosen Lokalanästhesie in Vollnarkose unter Ausschaltung der Atmung durchgeführt wurde, umgebracht. Bei der Vollnarkose wurde die Speiseröhre mit der Luftröhre verwechselt, der Beatmungsschlauch dadurch in der Speiseröhre plaziert und statt der Lunge der Magen “beatmet”. Die Patientin erstickte.
Trotz des eindeutigen Sachverhaltes zog sich das Strafverfahren jahrlang hin, weil die Ärzte aufgrund der bisherigen Erfahrungen bei Kunstfehlern davon ausgingen, daß die Justiz als “Hausärztin” der Universitätskliniken die Sache schon zu ihren Gunsten richten würde. Im wesentlichen nur auf der Basis einer systematischen Pressearbeit konnte eins der üblichen “Verfahrensbegräbnisse” zugunsten der fehlsam handelnden Ärzte verhindert werden, die schließlich doch in diesem Einzelfall – ausgesprochen milde – strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen wurden, während eine Vielzahl weiterer Kunstfehler strafrechtlich nicht oder nicht nennenswert geahndet wurde.
Wir haben uns mit unserer medizin- und justizkritischen Haltung nicht nur bei uneinsichtigen Ärzten sondern auch bei voreingenommenen Staatsanwälten wie dem Staatsanwalt Dr. Günther und überforderten Provinzrichtern wie dem Amtsrichter Taszis äußerst unbeliebt gemacht, die uns deshalb durch Razzien einzuschüchtern versuchen, wie im vorliegenden Fall, der in der Anlage geschildert wird und weswegen wir uns an den Ministerpräsidenten Bouffier gewandt haben. Die dieser Razzia zugrunde liegenden Vorwürfe waren “von A – Z erstunken und erlogen”. Es war nicht ein Körnchen Wahrheit daran, sondern es handelte sich um Verleumdung und falsche Verdächtigung, wie in der Anlage dargelegt wird.
Längere Zeit zuvor hatte bereits der voreingenommene Staatsanwalt Wölk bei uns ebenfalls eine Razzia durchführen lassen. Wir haben den Kriminalbeamten sofort die Beweismittel vorgelegt, aus denen sich auch hier eindeutig und zweifelsfrei ergab, daß die Anschuldigungen gegen uns “von A – Z erstunken und erlogen” waren, so daß sich die Kriminalbeamten im Rahmen ihres Remonstrationsrechtes bereit fanden, mit uns gemeinsam zu Wölk zu gehen, um den Durchsuchungsbeschluß aufheben zu lassen. Wölk bestand aber gleichwohl gegen den eindeutigen Urkundenbeweis auf der Durchführung dieser Schnüffel- und Einschüchterungsaktion und wurde erst danach durch einen Richter gestoppt, der die Rechtswidrigkeit auch dieser Aktion feststellte und die sofortige Rückgabe der beschlagnahmten Unterlagen anordnete: eine “schallende Ohrfeige” für Wölk.
Dieser Vertreter der “objektivsten Behörde der Welt” hatte auch eine Anklage wegen angeblicher Verletzung der Schweigepflicht konstruiert, die frei erfunden war, jeglicher Grundlage entbehrte und nicht zur Hauptverhandlung zugelassen wurde: wiederum eine “schallende Ohrfeige” für Wölk.
Nach der späteren 2. o.a. Razzia von Staatsanwalt Dr. Günther und Amtsrichter Taszis – siehe Anlage – erklärte mir die “objektivste Behörde der Welt” wahrheitswidrig, daß ich kein Einsichtsrecht in die betreffenden Akten habe, sondern dies nur über einen Anwalt ausüben könne. Das ist falsch. Ich mußte die Staatsanwaltschaft belehren, daß ich gemäß § 147 VII St PO sehr wohl auch ohne Anwalt ein Einsichtsrecht habe, das mir trotz nunmehr 6-maliger Abmahnung nicht gewährt wurde. Ich bitte deshalb letztmalig darum, mir nunmehr binnen 10 Tagen zur erklären, daß mir Einsicht in die Akten gewährt wird und mir dies schriftlich mitzuteilen, da ich ansonsten einen Anwalt einschalten und die dadurch ausgelösten Anwaltskosten der “objektivsten Behörde der Welt” bzw. dem Land Hessen in Rechnung stellen und angesichts der eindeutigen Rechtswidrigkeit des Fehlverhaltens der Staatsanwaltschaft einklagen werde.
Wenn Sie die Staatsanwaltschaft schon zu der “objektivsten Behörde der Welt” erklären, sollte diese doch wohl wenigstens in der Lage sein, sich an zwingende gesetzliche Vorschriften – wie z.B. der Akteneinsicht ohne Rechtsanwalt gem. § 147 VII St PO – zu halten. Wir haben es bisher noch nie erlebt, daß sich die “objektivste Behörde der Welt” selbst bei krassen Fehlentscheidungen bei uns entschuldigt hätte und deren Auf-arbeitung gefördert hätte. Wir würden es deshalb begrüßen, wenn sich dies unter Ihrer Leitung der Marburger Staatsanwaltschaft ändern würde und ich wenigstens gem. zwin-genden gesetzlichen Vorschriften Akteneinsicht erhielte.
Abschließend bitte ich nochmals um Mitteilung, warum mir nach der Razzia von der damaligen Einstellung des Verfahrens am 20.07.2009 nicht bereits damals sondern erst mehr als 2 Jahre später mit Schreiben der StA vom 06.09.2011 Mitteilung gemacht wurde.
Desweiteren bitte ich um Eingangsbestätigung und Mitteilung Ihrer Veranlassungen
Dank im voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Zimmermann,
– Präsident –
Allgemeiner Patienten-Verband e.V.