“Das grenzt an Rechtsbeugung”, Geld an den Staat anstatt für die geschädigten Opfer von Straftaten, 14.11.2002

“Das grenzt an Rechtsbeugung”, manager magazin, 14.11.2002

Schon am ersten Verhandlungstag sorgt der Prozess gegen Ex-CEO Schnabel für Ärger. Nach Auskunft eines Anwalts soll eine sichergestellte Summe von rund zwölf Millionen Euro dem Freistaat Bayern zufallen, obwohl tausende von Anlegern geschädigt wurden.

…Die Bemühungen blieben nicht ohne Erfolg: Bislang konnte in der Schweiz, Deutschland und in den USA eine Gesamtsumme von rund zwölf Millionen Euro sichergestellt werden.

Dieses Geld jedoch soll, wenn es nach dem Willen von Staatsanwalt Peter Noll geht, nicht den geschädigten Anleger zugute kommen, sondern dem Freistaat Bayern zufallen. In der Klageschrift wird dies mit dem Paragraphen 73 des Strafgesetzbuches (StGB) begründet, dessen erster Satz vorschreibt: “Ist eine rechtswidrige Tat begangen worden und hat der Täter oder Teilnehmer für die Tat oder aus ihr etwas erlangt, so ordnet das Gericht dessen Verfall an.”

Für Rechtsanwalt Klaus Rotter, der sich mit verschiedenen Klagen für geschädigte Anleger und einem spektakulären Erfolg gegen Infomatec bundesweit einen Namen machte, ist diese Auslegung des Gesetzes ein “juristisches Unding”.

Rotter: “Der Paragraph 73 StGB kann so nicht interpretiert werden. Schließlich heißt es dort im zweiten Satz des ersten Absatzes zur Anordnung des Verfalls: ‘Dies gilt nicht, soweit dem Verletzten aus der Tat ein Anspruch erwachsen ist, dessen Erfüllung dem Täter oder Teilnehmer den Wert des aus der Tat Erlangten entziehen wurde.’ Und ‘Verletzte’ gibt es bekanntlich zu Hunderten, nämlich diejenigen Anleger, die durch das Gebaren der Schnabels sehr viel Geld verloren haben.” …

 

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