Gemäss §17 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) werden Beschwerden, die Beleidigungen oder grobe Beschimpfungen beinhalten entgegen der Grundrechte und Menschenrechte der Bürger nicht bearbeitet.
Was eine grobe Beschimpfung ist oder eine Beleidigung wird nicht nach strafrechtlichen Grundsätzen ermittelt, sondern rein Willkürlich so, dass man das stets zur Beschwerdeabweisung als Begründung verwendet.
Selbst, wenn es Beleidigungen oder grobe Beschimpfungen tatsächlich geben sollte darf es dennoch nicht zur Nichtbearbeitung von Beschwerden und dem eventuellen Entzug aller Grund- und Menschenrechte als Sonderstraftatbestand führen, der auch noch willkürlich durch die Ämter ausgeübt und vollstreckt werden darf.
Entsprechend erfolgen die Beschwerdeabweisungen Willkürlich und unter Missachtung der Grund- und Menschenrechte als eine Art Sonderstraftatbestand:
Das Beschwerderecht aus Artikel 17 GG und Artikel 19 Abs. 4 GG ist gemäss Artikel 1 Abs. 3 GG unmittelbar geltendes Recht, dass nicht eingeschränkt werden kann.
Die Meinungsfreiheit gemäss Artikel 5 Abs. 1 GG kann gemäss Artikel 5 Abs. 2 GG in Verbindung mit Artikel 19 Abs. 1 GG nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden und nicht durch eine Landesverordnung.
Die Landesverordnung verstösst auch gegen das Zitiergebot des Artikel 19 Abs. 1 GG und gegen die Bindung an die verfassungsmässige Ordnung gemäß Artikel 20 Abs. 3 GG und Artikel 28 Abs. 1 GG. Ausserdem verstösst die Klausel gegen Artikel 10 EMRK und Artikel 11, 41, 53 und 54 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2010/C 83/02).
Hitlers Eliten nach 1945 – Freispruch in eigener Sache, ARD-SR
Kritische Äusserungen gegen den Staat gelten als Heimtücke (ein Sonderstraftatbestand).
Das von der CDU/CSU regierte Land Bayern und die entsprechend genannten Juristen bekennen sich damit nicht zur demokratischen Grundordnung.
Helmut Kohl am 13.2.1967 der damalige Vorsitzende der CDU-Fraktion im rheinlandpfälzischen Landtag (DER SPIEGEL 34 / 2001 / 52 ):
“Wenn jemand eine Dissertation über das innere Gefüge der Partei” schriebe, könnte “er klar nachweisen, dass die CDU keine demokratische Partei ist.”
Angela Merkel (CDU) sagte in einer Grundsatzrede am 17. Juni 2005 auf dem Festakt zum 50. Jahrestag der Gründung der CDU in Berlin:
“Deutschland hat keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft für alle Ewigkeit.”
Seit Jahren fordern prominente Vertreter der CDU/CSU die Wiedereinführung der Todesstrafe für politische Taten:
Der Vizepräsident des Bundestages Jaeger (CSU) verlangte dies bereits 1957 (Frau und Politik, Bonn, 15. Dezember 1957), und kein geringerer als der seinerzeitige Justizminister Schärfer (CSU) wollte die Todesstrafe für „Landesverrat“ 1958 einführen. (Neue Ruhr-Zeitung, Essen, 14. Juni 1958)
—————–
Die folgende Beschwerde wird nun seit etwa 6 Monaten von Richter Dr. Friedrich Krauß und von Landesjustizministerin Beate Merk nicht bearbeitet, weil diese angeblich Beleidigungen enthält.
Der Präsident des OLG Bamberg hat die Beschwerde nach vielfacher Zusendung wenigstens bearbeitet und diese zur Bearbeitung an den Präsidenten des LG Coburg weitergeleitet. Der Präsident des LG Coburg ist aber weiterhin bockig. Auf der Gerichtshomepage des Präsidenten des OLG-Bamberg heisst es wie folgt:
Über die Aufgaben, Zuständigkeiten und Dienstleistungen sowohl des Oberlandesgerichts als auch der Gerichte des hiesigen Bezirkes soll diese Homepage informieren und somit zu dem angestrebten Ziel einer bürgerfreundlichen und bürgernahen Justiz beitragen.
Auf der Internetseite des Landesjustizministeriums wird von Dr. Beate Merk (CSU) folgendes kundgetan:
Justiz soll nicht abschrecken. Sicherheit und Gerechtigkeit sind unser Anliegen.
Verbraucherschutz schafft Lebensqualität. Im Mittelpunkt steht der mündige Verbraucher mit seinen berechtigten Ansprüchen und Erwartungen.
Das Landgericht Coburg mit dem Präsidenten Dr. Friedrich Krauss ist der Innovationsstandort der bayrischen Justiz:
“In seiner Rede hob Ministerialdirektor Klotz die Bedeutung des Justizstandorts Coburg als Innovationsstandort der bayerischen Justiz hervor:“
Gemäss Hermann Gröhe ist der Einsatz für Menschenrechte ein Kernanliegen der CSU/CDU:
Vor 64 Jahren haben die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Dies war ein historischer Meilenstein. Denn zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit verständigten sich die damaligen Mitgliedsstaaten der UNO darauf, grundlegende Rechte aller Menschen als universelle Menschenrechte zu achten. Diese gelten über alle politischen, religiösen und kulturellen Grenzen hinweg.
In der folgenden Beschwerde wurde die Begründung bereits weggelassen, da diese sicherlich mehere angebliche Beleidigungen enthält:
Landesjustizministerium Bayern, Dr. Beate Merk, 089 5597-2322
OLG Bamberg , Der Präsident Peter Werndl, 0951 833-1240
Landgericht Coburg, Der Präsident Dr. Friedrich Krauß, 09561/878-1900
xxxxxx, den 28.12.2012
Untätigkeitsbeschwerde Nr. 13, 14, 15 in derselben Sache, 11 C 999/10 AG-Coburg
Kläger: xxxxx
Beklagte: yyyyyy
vertreten durch:
Richter Dr. Christian Pfab, LG-Coburg
Richterin Leonhardt, AG-Coburg
Ombudsmann der Versicherungen Prof. Dr. Günter Hirsch
Referent Kleemeyer (Ombudsmann der Versicherungen)
Referentin Witter (Ombudsmann der Versicherungen)
Rechtsanwalt Frank Zeitner
ua.
————–
Es sind jedoch noch immer einige Beleidigungen vorhanden:
1. Der Beschwerdeführer ist sogenannter niederer juristischer Prolet. Dh. es stellt für eine hochelitäre Herrschaftsrasse bereits eine Beleidigung dar, wenn sich ein Prolet direkt (ohne Anwalt, der Rechte geltend machen darf) an diese wendet. Das ist bei vielen Richtern und anderen hochelitären Juristen so.
2. Das Wort “Untätigkeitsbeschwerde” stellt eine weitere Beleidigung dar, denn das bedeutet ja, dass einer Richterin vorgeworfen wird untätig zu sein. Die Dauer der Untätigkeit, die mittlerweile ungefähr 18 Monate beträgt wurde extra nicht erwähnt, weil je länger die Untätigkeit vorhanden ist um so schlimmer das Vergehen und um so grösser die Beleidigung. Hinzu kommt dann noch, dass ein Prolet behauptet, dass hier Untätigkeit vorliegt, welches eine noch schlimmere Beleidigung darstellt.
Friedrich Schmidt, Rechtsanwalt aD., 2010: Die Bürger werden durch die Justiz eingeschüchtert. Wer sich hier als Bürger beschwert und wer hier sagt ich habe Rechte, der beleidigt die Justiz. Diese Justiz sichert einen Unrechtsstaat ab.
3. Das im vorliegenden Fall auch die Richter die Gegenseite als Rechtsvertreter vertreten stellt sicherlich eine weitere Beleidigung dar auch wenn diese das wie vorliegend tatsächlich machen und dann über ihren eigenen Sachvortrag entscheiden.
Das das beweisbar ist, ist noch einmal zusätzlich für die Richter beleidigend und daher wurde die Begründung mit den Beweismitteln mittlerweile auch weggelassen.
Eine Beschwerde ohne den ganzen Beschwerdeinhalt würde natürlich abgewiesen, weil es inhaltlich an einer Beschwerde mangelt. In dem Fall ist aber grundsätzlich keine Beleidigung vorhanden und die Beschwerde kann bearbeitet also mangels Beschwerdeinhalt abgewiesen werden.
Das die Richter ihr eigenes Verhalten bzw. das ihrer Richterkollegen als beleidigend empfinden bedeutet ja vielmehr, dass diese selbst beleidigende Tätigkeiten ausüben und sich selbst beleidigen aber das bedeutet nicht das der Beschwerdeführer jemanden beleidigt.
Bei Richtern und anderen hochelitären Juristen, besonders auch noch mit Dr.-Titel, ist es aber in der Regel so, dass diese für ihr eigenes auch bürgerschädigenste Fehlerverhalten andere sogenannte niedere Bürger verantwortlich machen und diese Bürger daher auch wegen ihrem Fehlverhalten schädigen wollen, damit diese sich nicht mehr über ihre eigenen “Beleidigungen” beschweren und keine diesen zustehende Rechte mehr geltend machen.
Dieses Mundtotmachen von Menschen mit Rechtsbeugung durch Grund- und Menschenrechtsverachtungen, bei denen Richter auch über Leichen gehen, nennen die Richter dann “Rechtspflege”.
In der Praxis auch von Dr. Beate Merk (CSU) wird also tatsächlich so verfahren:
Justiz muss abschreckend und bürgerschädigend sein. Sicherheit und Gerechtigkeit für Juristen sind unser Anliegen.
Unser “Verbraucherschutz” mit der rechtswidrigen Behandlung von Bürgern schafft Arbeit und damit Lebensqualität für uns Juristen.
Im Mittelpunkt aber in der Hierarchie ganz weit weit unten steht der niedere Verbraucher mit seinen berechtigten Ansprüchen und Erwartungen, die von uns mit allen Mitteln abgewehrt werden müssen.
Der Fall Gustl Mollath, Das Erste Report Mainz
Justizministerin Beate Merk (CSU) hat die Öffentlichkeit und den Rechtsausschuss des Landtages mit einer gewollten Falschaussage belogen.
Eine Beschwerde mit Beschwerdeinhalt kann ohnehin aufgrund des juristischen Korps- und Abdeckgeist nicht bearbeitet werden und das noch um so weniger, wenn der Beschwerdeführer ein Nichtjurist ist.
Die ganzen Beleidigungsvorwürfe dienen nur dazu die Nichtbearbeitung irgendwie zu begründen und da macht es den Richtern und Juristen auch nichts, wenn das mit völlig grund- und menschenrechtswidrigen Methoden getätigt wird, denn diese können sich in der Regel auf die Abdeckung aller Juristenkollegen verlassen, die diese dafür sogar noch hoch elitär feiern werden wie zB. die Justizministerin Dr. Beate Merk im Landesjustizministerium Bayern, dass auch für Verbraucherschutz zuständig ist.
Ein Landesjustizministerium kann gar nicht gleichzeitig für Verbraucherschutz zuständig sein, weil sich das wie man stetig auch im Fall Mollath uvam. sieht ausschliesst.
Auf der Internetseite “gustl-for-help.de“ erklärt sich der Richter i.R. Rudolf Heindl zu ”organisierter forensischer Kriminalität” in Bayern :
„Die Spitzenstellungen in der Justiz sind an denjenigen Stellen, an denen die CSU eine korrupte Justiz braucht, nur noch für diejenigen Richter und Staatsanwälte erreichbar, die in ihrer Berufstätigkeit unter Beweis gestellt haben, dass sie für die Polit- und Wirtschaftskriminalität brauchbar sind.
(Anm.:
Die Prüfung findet folgendermassen statt: Nicht notwendige Verwaltungserfahrung von Richtern um bei Beförderungen sachfremde politische Interessen der Executive zur Geltung zu bringen, 10.2006
Volksgerichtshof:
Als Richter wurde nur berufen, wer als zuverlässig im nationalsozialistischen Sinne galt.).
Strafrichter werden vom Justizministerium nach ihrer „Erfolgsstatistik” beurteilt.
Als beruflicher Erfolg gilt die Verurteilung, als berufliche Schande gilt der Freispruch. Von der Prüfung und Beurteilung eines zur Anklage gebrachten Sachverhaltes durch einen unabhängigen Richter kann also keine Rede mehr sein. Beruflicher Erfolg im Sinne einer Beförderung hängt davon ab, dass der Richter von einer Persönlichkeit des Rechts, die dem Menschenrecht auf ein faires Gerichtsverfahren (Art. 6 EMRK) verpflichtet ist, zu einem Funktionär der Organisierten Forensischen Kriminalität mutiert.”
Es wird von hier aus angezweifelt, dass die Justiz in Bayern inzwischen auf dem Boden der Bayrischen Landesverfassung oder dem Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland funktioniert.
———————
Schreiben vom Bundesministerium der Justiz als Vertreter der Bundesregierung vom 08.01.2013 von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger/Dr. Bauer.
Die Bundesregierung hat also nichts mit von Ländern erlassenen Grundrechts und Menschenrechtswidrigen Vorschriften zu tun, die auch praktiziert werden und es interessiert diese auch nicht obwohl das gemäss Bundesrecht nicht erlaubt ist und Bundesrecht Landesrecht bricht (Artikel 31GG , Artikel 20 Abs. 3/4 GG):
“…für Ihr Schreiben vom 2. Januar 2013 danke ich. Sie kritisieren § 17 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern. Die Entscheidung über die Fortgeltung dieser von der Bayerischen Staatsregierung erlassenen Vorschrift ist nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes nicht Sache des Bundesjustizministeriums.”
Damit sollte jedem nun klar werden, dass die Bundesrepublik Deutschland ihren Bürgern die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte nicht garantiert, sondern er garantiert den grund- und menschenrechtsverachtenden herrschenden Menschen in der Obrigkeit einen Schutz ihres rechtswidrigen Handelns.
Dieses Vorgehen entspricht auch einem materiellen Rechtsstaat wie es diesen durch Juristen im Dritten Reich gegeben hat und der Obrigkeitshörigkeit der Juristen wie es diese damals ebenfalls gegeben hat anstatt einem formalen freiheitlich demokratischen Rechtsstaat wie wir diesen heute haben sollten.
Es sollte jedem nun klar werden in welche Richtung der “Motor der Rechtspolitik als Hüter des Rechtsstaats” und “der Innovationsstandort der bayrischen Justiz” mit dem “Einsatz für Menschenrechte als Kernanliegen” in einer “bürgernahen und bürgerfreundlichen Justiz” arbeitet.
Das Bundesjustizministerium erklärt ihre Unterstützung von grund- und menschenrechtswidrigen Tätigkeiten der rechtssprechenden und ausführenden Gewalt in der BRD am 08.01.2013 selbstherrlich auf ihrer Homepage in Selbstbeweihräucherung so:
Das Bundesjustizministerium: Hüter des Rechtsstaats – Motor der Rechtspolitik
Das Recht ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des Bundesministeriums der Justiz ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Arbeit des Ministeriums.
Die Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland obliegt den gesetzgebenden Körperschaften, also dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat. Das Bundesministerium der Justiz wirkt hieran mit, indem es neue Gesetze ebenso wie Gesetzesänderungen oder Gesetzesaufhebungen vorbereitet. Das Bundesjustizministerium ist vor allem für die „klassischen“ Bereiche des Rechts zuständig. Die verschiedenen Gebiete finden sich auch in der organisatorischen Aufteilung des Ministeriums in sechs Fachabteilungen wieder. Auf den Seiten dieser Fachabteilungen können Sie sich einen tieferen Einblick in die fachlichen Aufgaben und die Arbeit unseres Ministeriums verschaffen.
Darüber hinaus ist das Bundesministerium der Justiz die zentrale Stelle innerhalb der Bundesregierung, die Gesetz- und Verordnungsentwürfe aus allen Bundesressorts in rechtlicher und förmlicher Hinsicht überprüft und die Bundesministerien bei der Vorbereitung ihrer Rechtsetzungsvorhaben berät.