Der Zivilcouragierte wird mit 1000 EUR bestraft, denn Gerhard Schröder: “Zivilcourage ist nicht umsonst zu haben!”
und daher muß man, wenn man Zivilcourage gegenüber dem Staat tätigt 1000 EUR an den Staat zahlen.
…Damit nicht der Eindruck entsteht, die gesamte deutsche Polizei sei vermummt, gewalttätig und bewaffnet noch ein erfreulicheres Beispiel: 1993 hat der Polizeibeamte Roland Schlosser den Flüchtling Alves da Costa aus dem Gefängnis im Südpfälzischem Landau befreit. Er war mit zwei anderen Männern in einer neun Quadratmeter großen Zelle mit Holzpritsche untergebracht. Aus Personalmangel verwehrte die Gefängnisleitung ihnen den Hofgang, so dass sie sich praktisch in Isolationshaft befanden. Schlosser setzte sich ohne Erfolg für eine Verlegung in ein anderes Gefängnis ein, doch dies ging nicht. Also befreite er da Costa, und brachte ihn bei einem Freund unter. Eine Woche später wurde da Costa das Bleiberecht zuerkannt.
Obwohl da Costa freigelassen worden wäre, wurde dieser Akt zivilen Ungehorsams hart bestraft: 2000 DM Geldstrafe, Aberkennung der Sondervergütung nach 25 Dienstjahren und schlechte Beurteilungen der Vorgesetzten. Durch sein zivil-couragiertes Handeln stoppte Schlosser die drei Menschen widerrechtlich zugefügte Gewalt. Dafür musste er ein Gesetz brechen, das zu Unrecht angewandt worden war, zu Unrecht bestand und später widerrufen wurde. Die Richter sahen in der Tat aber nicht einen Ausdruck von zivilen Ungehorsam, sondern Ungehorsam gegen bestehende Gesetze. “Zivilcourage ist nicht umsonst zu haben!” sagte der damalige Ministerpräsident Gerhard Schröder zu Rechtfertigung.
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