Die Allmacht der Richter, Leserbrief im Leserforum Seite 22 der Frankfurter Rundschau, 26.06.2013
Zum Fall Mollath und zu den Leserbriefen zu diesem Thema v. 20. u. 25. Juni
Auch ich habe entsprechende Erfahrungen machen müssen, wobei es sich nicht um größere Beträge handelt, aber es wirft ein Schlaglicht auf ein nicht zu tolerierendes Rechtssystem, das bereits korrupte Züge aufweist. In einem Mietvertrag mit dem Sohn eines stadtbekannten Herrn „von“ wurden wegen meinerseits bestehender – berechtigter – Be: denken rechtsverbindliche Vereinbarungen getroffen, die sich im Nachhinein als richtig herausstellten, an die sich aber besagter Herr nicht gebunden fühlte. Vor Gericht hat er sein vermeintliches Recht mit den irrsinnigsten Argumenten erzwungen. Trotz Vorlage aller stichhaltiger, nicht widerlegbarer Beweise hatte die Richterin ein Ohr für den Herrn und fällte, ein nicht begreifbares Urteil. Sie hat offensichtlich keines meiner Schreiben gelesen!
Um die Sache aktenkundig werden zu lassen, habe ich den Präsidenten des Gerichts um Überprüfung des Urteils gebeten und eine Absage erhalten mit dem Argument: Die Richter sind nicht weisungsgebunden und in ihrem Urteil frei. Für mich handelt es sich um Rechtsprechung nach Gutsherrenart.
Ich denke, ich bin nicht der Einzige, der mit einem solchen Skandalurteil leben muss, aber es zeigt, wohin sich unsere Rechtsprechung entwickelt, wenn nicht rechtzeitig gegengesteuert wird.
Willi A. Hebgen, Dreieich