Die Gesetze kommen nicht vom Volk, und sie richten sich auch nicht an das Volk, FAZ 09.02.2013
…Savigny, der dem deutschen Volksgeist das römische Recht ablauschte und dabei die Vergangenheit ganz in den Dienst der Gegenwart stellte, tritt uns hier als beeindruckende Geistesgrösse mit menschlichem Makel entgegen. Als Rechtslehrer entfaltet er eine Anziehungskraft, die ihn weit über Juristenkreise hinaus zum vielbewunderten Wissenschaftler und Starintellektuellen macht; im persönlichen Umgang aber erweist er sich als unahbare “Studiermaschine”, zu leidenschaftlichen Liebe ebenso unfähig wie zur freundschaftlichen Loyalität.
…Bei Savigny wurde das elitär: “Die Entfaltung der historischen Rechtsvernunft wird zur Sache einer Juristenaristokratie, die sämtliche politischen Gestaltungsversuche unter Hinweis auf die höhere Sachkunde der eigenen “Erkenntnis abwehrt”, schreibt Lahusen.
“Savigny ermöglicht der Rechtswissenschaft fast ein ganzes Jahrhundert autonomer Rechtsproduktion”.
Recht wird zur Sache der Eliten, das Abstraktionsprinzip zum nationalen Kulturgut. Ein Paradox: “Ausgerechnet die Lehre vom Volksgeist hat eine Tradition massgeblich initiiert, in der Gesetze nicht vom Volke kommen und sich nicht ans Volk richten.”
Diese undemokratische Tradition sieht Lahusen weiterhin fortgesetzt: “In der wissenschaftlichen Rechtskultur Deutschlands kommunizieren Rechtstechniker mit anderen Rechtstechnikern; das Publikum des Rechts sind die Juristen. Das ist die unweigerliche Nebenfolge einer Jurisprudenz, die die ausschliessliche Zuständigkeit für die Verwaltung von Rechtswissen einer sorgfältig ausgewählten geistigen Elite zuschlägt.”
…Um Wiethölters vielbeschworene “Entzauberung der Rechtswelt” geht es auch bei Lahusen, wenn der Rechtshistoriker mit soziologischer Leidenschaft “die Rechtsvernunft wieder mit der Gesellschaftsvernunft in Einklang bringen will”. Um die Juristen zu resozialisieren, seien ihnen die sogenannten sozialen Folgen ihres Tuns immer wieder vor Augen zu führen. “Der Erwerb von Gesellschaftsfähigkeit bedeutet im Recht eine beständige Rückverunsicherung, welche die Selbstsicherheit und Selbstzufriedenheit des Systems langfristig aufbrechen kann.”
…Denn das geschlossene, auf geordnete Vollständigkeit angelegte System des Rechts war schon zu Savignys Zeiten nur eine Fiktion.
Alles Recht geht vom Volksgeist aus, Die Zeit-online 25.10.2011
Clemens Brentano klagt früh, Savigny schenke ihm häufig nur aus Höflichkeit Gehör; sobald er ihm den Rücken kehre, rumpele »die Studiermaschine wieder im alten Gleis«.