Bewusste Beleidigung eines Staatsanwaltes als Mittel zu Zweck, Badische Zeitung, 06.08.2015
… Seine Begründung: In einem weiteren, noch nicht rechtskräftigen Verfahren wegen Beleidigung, habe der Staatsanwalt in Absprache mit dem Richter einen, wie er sagte, unanständigen, dreckigen Deal vorgeschlagen, (Einstellung des Verfahrens wegen Beleidigung bei Rücknahme der Berufung in einem Verfahren, in dem der Mann wegen über hundertfachen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz und anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten mit Bewährung verurteilt worden war).