Eklatante Missstände im Maßregelvollzug: „Perspektiven schaffen statt Wegsperren“, 22.06.2015
AnwältInnen und Betroffene berichten von zahlreichen Missständen auf der Station 18 der forensisch–psychiatrischen Abteilung der Asklepios Klinik in Ochsenzoll. Unter Anderem soll in mehreren Fällen mit Hilfe von Druck und negativen Sanktionen eine Medikation gegen im Maßregelvollzug Inhaftierte durchgesetzt worden sein. „Eine solche Praxis ist nicht vereinbar mit Artikel 1 und Artikel 2 des Grundgesetzes. Die Würde der Betroffenen und das Recht auf körperliche Unversehrtheit werden auf diese Weise verletzt.“, kritisiert Deniz Celik, gesundheitspolitischer Sprecher der Linksfraktion. „Zusätzlich wurde uns berichtet, dass oftmals überhöhte Dosen an Medikamenten verabreicht und Depotspritzen statt täglicher Medikation gegeben werden“, so Celik weiter.
Durch Antidepressiva, ruhigstellende Mittel und weitere Medikamente, komme es bei mehreren Patienten unter anderem zu Aufschwemmungen, Übergewicht, Erschöpfung, Bluthochdruck und weiteren Erkrankungen. „Uns wurde auch von Fällen berichtet, in denen Inhaftierten, die eine Medikation verweigerten, Lockerungen verwehrt wurden. Andere wurden, wenn sie berechtigte Kritik äußerten oder Anwälte damit beauftragten ihre Interessen wahrzunehmen, eingeschüchtert oder negativ sanktioniert. Derartige Zustände sind unhaltbar“, erklärt Celik.
„Bei der Vorstellung des Berichtes der Aufsichtskommission (Drucksache 21/156) im Gesundheitsausschuss der Bürgerschaft am 18. Juni 2015 wurde aufgrund der Antworten der ExpertInnen auf kritische Fragen deutlich, dass Zwangsmedikation, Zwangsfixierungen, die Unterbringung im Kriseninterventionsraum und weitere repressive Maßnahmen in vielen Fällen offenbar als einzig erfolgversprechender Weg angesehen werden“, sagt Martin Dolzer, justizpolitischer Sprecher der Linksfraktion. Rechtsverbindliche Beschwerdemöglichkeiten gegen derartige Verstöße hätten weder ExpertInnen noch Senatsmitglieder benennen können. Die Strafvollstreckungskammern seien derart überlastet, dass Anträge und Beschwerden aus dem Strafvollzug und Maßregelvollzug kaum oder nicht angemessen, verhandelt würden. „Die Aufsichtskommission wird als wenig hilfreich und als nicht unabhängig wahrgenommen“, so Dolzer weiter. „Anstatt die eklatanten Missstände klar zu benennen, wirken sowohl die Stellungnahme des Senats als auch der Bericht der Aufsichtskommission an Problempunkten stark beschönigend.“