Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung gegen alkoholkranke Ex-Landgerichtsrichterin, 12.04.2007
Düsseldorf (RP) Wegen ihrer Rechtsauffassung soll eine ehemalige Richterin des Landgerichts zur Verantwortung gezogen werden – obwohl sie längst im Ruhestand ist. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gestern bestätigte, liegt gegen die nun 62-jährige Juristin eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung vor. Ein Abschluss der Ermittlungen ist nicht in Sicht.
Die Juristin war Ende 2006 mehrfach wegen Unregelmäßigkeiten aufgefallen. So war sie damals mitten in einer Verhandlung von der Justizverwaltung abgelöst worden, weil sie einen Prozess leitete, obwohl sie wegen Alkoholkrankheit bereits als dienstunfähig galt. Kurz zuvor war bekannt geworden, dass sie als Vorsitzende einer Strafkammer für Berufungsverfahren in mindestens 14 Fällen versäumt hatte, ihre Urteile schriftlich innerhalb der vorgeschriebenen Frist von fünf Wochen vorzulegen. Dieser massive Formfehler, führte dazu, dass in sämtlichen dieser Fälle die Verhandlungen wiederholt werden mussten – von anderen Richtern.
Dann hatte die Richterin in einem anderen Berufungsprozess wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis plötzlich einer Zeugin, die gegen ihren angeklagten Lebensgefährten aussagen sollte, ein Aussageverweigerungsrecht zugebilligt – obwohl dieses Recht nur engen Verwandten oder Eheleuten zusteht. Die Staatsanwältin protestierte damals gegen diese Rechtsauffassung. Laut Gesetz hätte die Zeugin aussagen müssen. Dass die Richterin der Zeugin aber die Aussage ersparte, sie damit einer Ehefrau gleichsetzte, rief dann auch einen Zeitungsleser auf den Plan. Auch Klaus Böhm, Vorsitzender des Anwaltvereins Düsseldorf, hatte das Vorgehen der Richterin als „verfassungswidrig“ bezeichnet.
Die Staatsanwaltschaft legte im damaligen Prozess sofort Rechtsmittel gegen die Gleichstellung einer Lebensgefährtin mit einer Ehefrau ein. Demnächst soll der gesamte Führerschein-Fall also von anderen Richtern erneut verhandelt werden, ein Termin dafür steht noch nicht fest. Sicher ist nur, dass die Richterin nach dieser Kette von Auffälligkeiten inzwischen ihre Robe ausgezogen hat und vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurde.