Ex-Rechtsanwalt verurteilt, weil er Mandantengelder veruntreute, Der Westen, 04.02.2010
Weil er als Rechtsanwalt mehrfach Mandantengelder veruntreut hatte, ist am Donnerstag ein 62-jähriger Wattenscheider zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Mandantengelder müssen für Rechtsanwälte heilig sein, unantastbar. Weil er dieses Tabu mehrfach gebrochen hatte, ist am Donnerstag ein Ex-Rechtsanwalt aus Wattenscheid vom Schöffengericht zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Der 62-jährige Familienvater hatte bis vor kurzem eine alteingesessene Kanzlei. Vor einigen Jahren geriet er in wirtschaftliche Schieflage. Da gab er sich der Versuchung hin, sich an Geldern zu vergreifen, die Mandanten gehörten. Ende 2008 ging es um fast 9000 €, die eine gegnerische Haftpflichtversicherung wegen eines Unfallschadens nach Aufforderung an ihn überwiesen hatte – zu treuen Händen. Dieses Geld verbrauchte der Anwalt für sich selbst.
Einen zweiten Sündenfall leistete sich der Volljurist Ende 2007. Damals hatte – wieder wegen eines Autounfalls – eine Versicherung 10 931 € an ihn überwiesen. Die Überweisung hatte zwar nur irrtümlich den Umweg über ihn als Anwalt genommen, ohne Aufforderung. Trotzdem behielt er das Geld einfach für sich. „Das gehört sich nicht, erst recht nicht als Rechtsanwalt”, sagte Richter Dr. Karl-Heinz Bösken.
Der Angeklagte erschien vor Gericht mit einem Lodenmantel, der biedere Seriosität ausstrahlte. Allerdings war er einschlägig vorbestraft. 2005 war er ebenfalls wegen Veruntreuung von Mandantengeld zu acht Monaten Haft auf Bewährung verdonnert worden.
Seine Anwaltzulassung hat er vor kurzem abgegeben. Sonst hätte er auch keine Bewährung mehr erhalten, wie Dr. Bösken sagte. Schließlich war er „Bewährungsversager”. Bösken mahnte, dass er als Anwalt ebenso wie er selbst als Richter „ein Organ der Rechtspflege” sei. „Wir haben eine Vorbildfunktion, der Sie leider nicht nachgekommen sind.” …