mdr exakt 12.12.2012 20:15 Uhr, Die Story, Unschuldig veruteilt, In den Fängen der Justiz
Experten schätzen, dass 10% der Häftlinge in deutschen Gefängnissen unschuldig einsitzen.
In Deutschland gibt es jedes Jahr rund 800000 Gerichtsverfahren. In rund 20 % aller Fälle kommt es zu fehlerhaften oder Fehlurteilen.
Wieder behauptet ein Verurteilter: “Ich bin Unschuldig”
Helmut Marquart, Lebenslänglich für einen Mord, den er nicht begangen haben will.
Der heute 76 jährige hört auf seinen in Strafverfahrenen unerfahrenen Anwalt und sagt nichts. Später gibt der Anwalt schriftlich zu, dass Herr Marquart ihm lange vor dem Prozess vom auffinden und anfassen der Leiche berichtet hat und er gibt zu, dass er seinem Mandanten den falschen Rat gegeben hat die Wahrheit zu verschweigen. Helmut Marquart bekommt lebenslänglich.
Seelsorger glauben seine Version und gründen den Verein Gerechtigkeit für Helmut Marquart.
Das Gericht hat eindeutig festgestellt, dass Herr Marqaurt kein Mordmotiv hatte. Es gibt aber in der Verwandschaft von dem Toten Menschen die Nutzen daraus gezogen haben nämlich das Grundstück usw. geerbt haben.
Der Forensiker Benicke würde gerne alle Spuren und Indizien gerne noch einmal untersuchen um Gewissheit zu haben.
…Also ist zu diesem Zeitpunkt immer noch unklar ob der Fall Marquartd ein Justizirrtum ist.
In München beschäftigt sich Rechtsanwalt und Strafrechtler Dr. Andreas Geipel seit langem mit Strafprozessen und mit tatsächlichen Fehlurteilen.
Sein Ergebnis rund 20% aller Urteile sind Fehlerhaft oder schlicht falsch.
Wenn Sie in Deutschland ein bereits Rechtkräftig abgeschlossenes Verfahren wiederaufnehmen lassen wollen, dann ist das fast unmöglich, dann müssen Sie ganz hieb und Stichfeste Beweise bringen, die schon die Unschuld beweisen.
Gerichte und Staatsanwaltschaft erheben Beweise gezielt um nicht den Angeklagten zu entlasten, sondern bevorzugt um ihn zu belasten. Dazu werden auch Gutachter benötigt oder zu Rate gezogen und von bestimmten Gutachter weiss man schon im Vorfeld was sie sagen werden.
Auch der erfahrene Anwalt weiss manchmal schon wie der Fall ausgeht, wenn er nur die Person des Gutachters kennt. Das führt dann auch zu vielen Fehlurteilen. Wenn man einen anderen Gutachter genommen hätte wäre es genau anders ausgegangen.
Monika de Montgazon wurde Jahrelang im Gefängnis schikaniert, weil diese nicht zugegeben hat was sie nicht gemacht hat. Erst wenn Sie es zugegeben hätte, hätte diese Vergünstigungen erhalten wie Arbeit oder Bibliotheksbesuche.
Das Gericht hat entschieden, dass sie hätte für einen Gutachter nur 84 EUR/Stunde ausgeben dürfen und nicht 110 EUR/Stunde.
Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg: Wenn sie im Gefängnis sind, dann haben sie doch nicht die Möglichkeit Honorarvereinbarungen mit ihrem Gutachter zu führen, denn dann sind Sie froh, wenn Sie überhaupt einen Gutachter finden, der sich ihrem Schiksal annimmt und wenn dann hinterher das Gericht sagt, da hätten Sie aber noch etwas knausiger verhandeln können, dass ist einfach weltfremd.
Wie kann es sein, dass ein Tag eingesperrt sein nur 11 EUR Wert ist?
Wenn man schauen will wie gering die Haftentschädigung ist, dann muss man nach Vergleichfällen schauen.
Für einen verlorenen Urlaubstag gibt es gemäss dem OLG Frankfurt 72 EUR.
Wenn ein Kaufhausdetektiv jemanden zu Unrecht für eine Stunde in eine Besenkammer sperrt, dann bekommen Sie 250 EUR von den Gerichten zugesprochen.
Wieviele Fehlurteile es tatsächlich in Deutschland gibt ist nur schwer herauszufinden, denn die Länder geben ungerne Zahlen heraus und 3 Bundesländer geben gar keine Zahlen heraus.
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, Oberstaatsanwalt Klaus Tewes:
So dass mit dem Fall Marquart jetzt 22 Richter und davon 20 Berufsrichter beschäftigt waren. Das sich ein Richter irrt kann durchaus vorkommen, wenn auch selten aber das sich 22 Richter irren ist in höchstem Masse unwahrscheinlich.
Sagt die Masse der Richter tatsächlich etwas aus über die Klasse der Entscheidungen?:
Unter Richtern herrscht ein ganz besonders starker Chorgeist. Das heisst der eine Richter attestiert dem anderen Richter ungern, dass er einen so gravierenden Fehler gemacht hat, dass deswegen ein Mensch jahrelang unschuldig im Gefängnis gesessen hat.
Helmut Marquartd hat alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Gnadengesuche hat der Ministerpräsident bislang abgelehnt und zuständig fühlt sich ohnehin keine der juristischen Instanzen mehr.
Eine Generalkritik am System ist, dass es keine zweite Tatsacheninstanz bei gravierenden Taten gibt. Bei kleinen Delikten gibt es eine zweite Tatsacheninstanz. So etwas ist unmöglich.
Häufig so urteilen Experten handelt die Justiz nicht nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten.
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Auch die Aussage von Oberstaatsanwalt Klaus Tewes im Fall Marquartd gehört zum juristischen Standesdünkel und zum juristischen Chor- und Korpsgeist.
Die Tatsache aufgrund der Anwalt seine Erklärung abgegeben hat einen Fehler gemacht zu haben ist nie von auch nur einem der 22 Richter neu untersucht worden.
Bezüglich des Anscheins den der Oberstaatsanwalt Klaus Tewes damit erzeugen will, ist seine Aussage also schlichtweg gelogen.
Damit will er die Justiz wieder in ein schönes Licht rücken auf dem Rücken eines sehr wahrscheinlich Unschuldigen, der keinerlei Chance erhält dieses nach einer erneuten Überprüfung nachzuweisen. Was eben auch mit der Aussage unbedingt verhindert werden soll.
Die Skrupellosigkeit und Gewissenlosigkeit solcher Juristen kann man sich also gar nicht vorstellen. Nur um keine Fehler zugeben zu müssen und sich als elitäre fehlerlose Übermenschen feiern zu können lassen diese Menschen über Jahre unschuldig im Gefängnis sitzen und tun alles damit diese auch dort bleiben.
Das noch ganz abgesehen von den vielen anderen Strafen, denen diese Unschuldigen Menschen auferlegen.
Da wird sich auch erst an den Bestrafungen Unschuldiger im Ansehen der Person befriedigt und hinterher befriedigt man sich noch einmal, wenn der Bestrafte versucht eine Wiederaufnahme zu erreichen, die abgewiesen wird.
Richter und Staatsanwälte schränken den Wiederaufnahmeparagrafen so zum Nachteil von Verurteilten ein, dass eine Wiederaufnahme praktisch unmöglich wird.
Richter und Staatsanwälte schränken den Rechtsbeugungsparagrafen zu ihrem Vorteil so ein, dass eine Verurteilung wegen von diesen begangenen Rechtsbeugungen praktisch unmöglich wird.
Richter schränken den Befangenheitsparagrafen so ein, dass nach Möglichkeit niemals ein Richter befangen sein kann.
Der Richter ist (zusammen mit der Staatsanwaltschaft) Herrscher über das Protokoll und der Bürger wird in jeder Beweismöglichkeit über Vorgänge von Prozessen eingeschränkt zB. auch durch Personenkontrollen, damit möglichst kein Bürger mehr zur öffentlichen Kontolle einen Gerichtssaal betritt.
Eine Dienstaufsicht findet gänzlich nicht statt und selbst schwerste Dienstvergehen werden vollkommen selbstverständlich abgeblockt ohne überhaupt auf die Beanstandungen einzugehen.
Richter haben keine Zeit ihre Entscheidungen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen.
Wer als Bürger will in einer solchen staatlichen Willkürjustiz noch an stetes Recht und Gerechtigkeit glauben?