STRAFJUSTIZ, Ohne moralische Skrupel, Der Spiegel, 16.07.2012
Von Friedrichsen, Gisela
Ein Justizopfer kämpfte zehn Jahre lang um seine Rehabilitierung. Doch es gab für den Mann keinen Weg zurück ins Leben. Er blieb stigmatisiert.
Horst Arnold ist tot, gestorben an Herzversagen im Alter von nur 53 Jahren. Am Freitag wurde er in seinem Heimatort Wald-Michelbach im Odenwald begraben. Es war ihm nicht vergönnt, sich von dem zu erholen, was die Justiz ihm zehn Jahre zuvor angetan und was sie ihm zehn Jahre lang verweigert hatte.
Sein Fall geriet in die Schlagzeilen, weil er als Musterbeispiel gilt für die Vernichtung eines Mannes, der zu Unrecht einer Vergewaltigung beschuldigt wird. Er ist ein weiterer Beleg für die Unwilligkeit der Justiz, Fehler zuzugeben und den Schaden schnellstmöglich zu beseitigen. Und er ist ein Beispiel für die Ohnmacht des Einzelnen, wenn er sich ohne eigenes Verschulden in der Rolle des Bittstellers wiederfindet.
Arnold war angestellter Studienrat für Biologie und Sport an der Georg-August-Zinn-Schule in Reichelsheim im Odenwald, als eine Kollegin 2001 behauptete, er habe sie während einer Schulpause anal vergewaltigt (SPIEGEL 33/2011). Er wurde fristlos entlassen, es kam zum Prozess vor dem Landgericht Darmstadt. Dessen 12. Strafkammer mit dem Vorsitzenden Christoph Trapp verhängte nach fünf Verhandlungstagen am 24. Juni 2002 eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und wies den Angeklagten zunächst in die Psychiatrie in Hadamar ein. Der Gutachter Lothar Staud, berüchtigt für seine wie am Fließband produzierten Expertisen, hatte sich zu der Prognose verstiegen, von Arnold seien “auch in Zukunft ähnliche rechtswidrige Taten” zu erwarten, falls er Alkohol trinke.
Arnold verbüßte die Strafe bis zum letzten Tag, er wurde von der Justiz als charakterlich defizitär diskriminiert, da er sich nicht geständig zeigte. In einem Beschluss der Strafvollstreckungskammer hieß es Ende 2004: “Zudem neigte er dazu, oft die Wahrheit zu seinem persönlichen Vorteil zu verdrehen. Bei der Auseinandersetzung mit seiner Einweisungsdelinquenz bestritt er, die Tat begangen zu haben. Die Auseinandersetzung mit diesem Thema bewegte sich deshalb in einem Spannungsfeld zwischen der Frage, inwieweit er ohne moralische Skrupel log oder zum Selbstwerterhalt auf die Ausblendung seiner Straftat angewiesen war.”
Der Leiter der Justizvollzugsanstalt Darmstadt schrieb ein Jahr später: “Zudem wurde im Ergebnis über die Prüfung von Vollzugslockerungen keine Eignung festgestellt. Auf eine Auseinandersetzung mit dem der Vollstreckung zugrunde liegenden Delikt lässt sich Herr Arnold nicht ein. Er leugnet die Straftat wie bisher.” Arnold erhielt also nicht einmal jene Vollzugslockerungen, die Ersttätern gewährt werden, die wegen weit schwerwiegenderer Straftaten verurteilt wurden.
Rund zehn Wochen vor der vollständigen Verbüßung der Freiheitsstrafe stellte das Landgericht Darmstadt fest: “Eine reelle Chance, dass der Verurteilte im Fall einer Aussetzung der Reststrafe nicht wieder straffällig wird, vermag das Gericht nicht zu erkennen.” Der Haftzeit folgten drei Jahre strenger Führungsaufsicht.
Wer glaubt, dass der Lehrer im Lauf der Zeit den jahrelangen Alptraum hätte überwinden können, täuscht sich. Arnold hatte alles verloren. Sein Haus, sein Hab und Gut waren verkauft. Er musste wieder zu seinen alten Eltern ziehen – für einen 47 Jahre alten Mann damals eine beschämende Erfahrung. Er lebte die längste Zeit von Hartz IV. Bis zum Tod. Von Rehabilitierung keine Rede. …