DIE ZEIT: Herr Schwenn, Sie haben Dieter Gill im Wiederaufnahmeverfahren verteidigt. Ist sein Schicksal ein erschreckender Einzelfall oder, vielleicht noch erschreckender, typisch für Missstände in der deutschen Justiz?
Johann Schwenn: Es ist leider kein Einzelfall. Besonders ist aber: Diesmal hat die Frau, die die Vorwürfe erhoben hatte, dem unschuldigen Verurteilten zu seinem Recht verholfen. Sie hat gesagt: Ich habe gelogen. Das ist mutig und ganz selten.
ZEIT: Warum dauerte es vier Jahre vom Widerruf der Tochter bis zum Freispruch?
Schwenn: Ich konnte die Wiederaufnahme nicht nur auf den Widerruf gründen, denn es war damit zu rechnen, dass die Staatsanwaltschaft versuchen würde, die neue Aussage der Tochter als Lüge darzustellen. So war es dann auch. Deshalb musste ich noch ein Gutachten einholen, das belegt, wie defizitär die aussagepsychologischen Gutachten des ersten Verfahrens waren. Das hat seine Zeit gebraucht.
ZEIT: Im neuen Prozess legte der Rechtspsychologe Günter Köhnken dar, wie schlampig die Sachverständigen gearbeitet hatten. Er sprach von “Gesinnungsdiagnostik”. Wurde das Gericht Opfer dieser Experten?
Schwenn: Aussageanalysen unterliegen sehr genau definierten, schon damals bekannten Standards. Die wurden gröblich verletzt. Das musste auch für das Gericht erkennbar sein, das Herrn Gill verurteilt hatte.
ZEIT: Werden die Gutachterinnen Sigrid Dumke und Jenny Junghanß nun zur Rechenschaft gezogen?
Schwenn: Strafrechtlich müssen Sachverständige nur für vorsätzlich falsche Gutachten einstehen, es sei denn, sie sind vereidigt worden. Das kommt fast nie vor. Aber sie könnten zivilrechtlich belangt werden. Sollte der Staat wegen der Entschädigung für Herrn Gill die Tochter verklagen, könnte sie wiederum Ansprüche gegen die beiden geltend machen. Besser, der Freistaat Bayern ginge gleich gegen diese Sachverständigen vor.
ZEIT: Der Vizepräsident des Memminger Landgerichts hat schon angekündigt, Bayern werde sich das Geld bei der Tochter holen.
Schwenn: Ich finde es bemerkenswert, dass die erste Äußerung von amtlicher Seite eine Art Vergeltungsschlag gegen die Tochter ist. So wollte es ja auch die Staatsanwältin haben. Man könnte meinen, der Tochter würden nicht ihre früheren, sondern ihre heutigen Angaben vorgeworfen. Denn jetzt wird deutlich, wie die bayerische Justiz früher mit Herrn Gill umgegangen ist.
ZEIT: Der Vorsitzende Richter Straßer, der Ihren Mandanten verurteilt hatte, rief ihn jetzt an und bat um ein Treffen. Er sprach von einem Schicksal, das sie verbinde.
Schwenn: Grundsätzlich ist das zu begrüßen. Nur waren die Umstände hier etwas merkwürdig. Der frühere Vorsitzende hat nicht den Verteidiger, also mich, angerufen, sondern Herrn Gill. Und schon am nächsten Tag erschien in der Lokalpresse ein Interview mit dem Richter. Darin behauptet er, der Bundesgerichtshof habe im Revisionsverfahren die rechtsfehlerfreie Arbeit der ersten Instanz bestätigt.
ZEIT: Stimmt das denn nicht?
Schwenn: Nein. Bei einer Revision findet keine umfassende Kontrolle des Verfahrens statt. Es gibt eine klare Verantwortungsteilung zwischen dem Revisionsgericht und dem Gericht der Hauptverhandlung. Dessen Beweiswürdigung respektiert das Revisionsgericht, es sei denn, das Urteil weist Widersprüche, Denkfehler oder Lücken auf. Der frühere Vorsitzende kann sich also nicht aus seiner Verantwortung stehlen. Allerdings geht der Respekt des 1. Strafsenats vor landgerichtlichen Urteilen manchmal etwas weit. Der 5. und der 2. Strafsenat sind wesentlich kritischer. Beide hätten das Urteil wohl aufgehoben.
ZEIT: In Ihrem Plädoyer haben Sie an den bayerischen Ministerpräsidenten appelliert, die Tochter nicht alleine die wirtschaftlichen Folgen des Fehlurteils tragen zu lassen.
Schwenn: Wenn der Eindruck entsteht, dass ein für das Ansehen des Staates schädlicher Racheakt exekutiert werden soll, müssen politisch Verantwortliche eingreifen. Das Abschreckungsszenario, das der Vizepräsident des Landgerichts entfaltet, ist ein fatales Signal an Frauen in ähnlicher Situation, besser weiter zu schweigen.