Fall Mollath: Die OLG-Bamberger Willkürjustiz verweigert sich nach 2 verfassungwidrigen Entscheidungen und ignoriert das BVerfG, 29.03.2014

Fall Gustl Mollath Ein Gericht verweigert sich, sueddeutsche.de, 29.03.2014

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass zwei Beschlüsse im Fall Mollath verfassungswidrig waren – und vom Oberlandesgericht Bamberg eine neue Entscheidung gefordert. Doch dort ignoriert man die Anweisung von oben.

Man hat manches lernen müssen über die bayerische Justiz im Fall des Gustl Mollath. Etwa, dass es möglich ist, dass ein Vorsitzender Richter die Verteidigungsschrift des Angeklagten gar nicht liest, diesen aber trotzdem in die forensische Psychiatrie einweisen lässt. Oder, dass es offenbar vorkommen kann, dass sich in rechtskräftigen Urteilen einer Großen Strafkammer nachweislich Fehler an Fehler reihen.

Auch, wie selbstverständlich sich Richter mitunter auf Sachverständige verlassen und Sachverständige auf Richter. Aber es gibt offenbar immer wieder Neues zu lernen über die Justiz in dieser Causa. Wie nun eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Bamberg zeigt.

Diesmal ist es so: Das Bundesverfassungsgericht hat im August 2013 festgestellt, dass zwei Beschlüsse im Fall Mollath verfassungswidrig waren. Es handelt sich um einen Beschluss des Landgerichts Bayreuth aus dem Jahr 2011. Und eine Bestätigung dieses Beschlusses aus demselben Jahr aus der Feder des OLG Bamberg.

Die höchsten deutschen Richter hatten moniert, dass diese beiden Gerichte ihre Entscheidung, Mollath wegen angeblicher Allgemeingefährlichkeit weiter in der geschlossenen Psychiatrie einzusperren, besser hätten begründen und belegen müssen. Und sie verwiesen die Sache deshalb zurück ans OLG nach Bamberg, “zur erneuten Entscheidung”, wie es aus Karlsruhe hieß.

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Die Entscheidung von damals sei inzwischen “prozessual überholt”

Wohlgemerkt: Die Richter der 2. Kammer des 2. Senats am Bundesverfassungsgericht entschieden dies etwa drei Wochen nach der Freilassung Mollaths. Sie sahen also das OLG Bamberg in der Pflicht, obwohl sich Mollath nach siebeneinhalb Jahren Freiheitsentzug bereits auf freiem Fuß befand.

Man kann sagen, dass sich das OLG Bamberg viel Zeit genommen hat für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Entscheidung. Mehr als sieben Monate brauchte der 1. Strafsenat in Bamberg, um nun zu beschließen: dass es da gar nichts mehr zu beschließen gibt. Die Beschwerde von Gustl Mollath gegen die Entscheidung von 2011, ihn weiter in der forensischen Psychiatrie unterzubringen, wird “für erledigt erklärt”, heißt es wörtlich in dem OLG-Beschluss.

Als Grund dafür führen die Richter aus, dass die Entscheidung des Landgerichts Bayreuth von damals inzwischen “prozessual überholt” und damit “gegenstandslos geworden” sei. Und zwar deshalb, weil das Oberlandesgericht Nürnberg unterdessen die Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet habe. Und Mollath in der Folge dieser Anordnung frei kam.

Das heißt: Ein vom Bundesverfassungsgericht zu einer Entscheidung aufgefordertes bayerisches Gericht teilt den Karlsruher Richtern mit, dass es da keine Entscheidung geben wird. So was ist offenbar möglich. Das Bamberger Gericht entzieht sich damit offenkundig einem Urteil übers eigene Handeln – denn eben jenes OLG Bamberg hatte an der fortdauernden Unterbringung Mollaths mehrmals maßgeblich mitgewirkt.

Mollaths Anwalt Gerhard Strate macht das fassungslos. “Die Richter verweigern sich einer Entscheidung, die ihnen das höchste deutsche Gericht abverlangt hat”, sagt er. Dies sei eine “Missachtung” von Karlsruhe und verstoße erneut gegen das Grundgesetz. Anwalt Strate hat Widerspruch gegen die Entscheidung aus Bamberg eingelegt.

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