Das Landgericht Dresden hat die Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen. Die 12. Kleine Strafkammer unter Vorsitz von Landgerichtsvizepräsident Martin Schultze-Griebler folgte damit am Montag in dem Berufungsprozess ihrer bereits vor drei Wochen geäußerten vorläufigen Rechtsauffassung, dass sich die Beschuldigten im Rahmen der zulässigen Verdachtsberichterstattung bewegt hätten.
Gegenstand der Anklage waren zwei Artikel im “Spiegel” und bei “Zeit Online”, die sich im Jahr 2008 mit ungeklärten Vorgängen um den sogenannten Sachsensumpf befassten.
Dabei sollen sie in zwei Fragesätzen unter anderem zwei Leipziger Polizisten, die sich mit Korruptionsvorwürfen beschäftigten, illegaler Ermittlungen bezichtigt haben. Beide hatten jedoch gar keine Anzeige erstattet.
Das übernahm erst ihr vorgesetzter Polizeipräsident. In seiner Urteilsbegründung stützte sich der Vorsitzende auf frühere Urteile des Bundesverfassungsgerichtes, zuletzt das sogenannte Friedmann-Urteil 2009.
Für eine Verurteilung müssen danach journalistische Äußerungen eindeutig ehrverletzend sein und nicht mehrdeutig interpretierbar. Außerdem sind sie stets im Kontext zu betrachten. Zum Zeitpunkt des Erscheinens der inkriminierten Artikel seien aber viele Verdachtsmomente noch nicht ausgeräumt gewesen, sagte Schultze-Griebler. Insbesondere die im “Zeit”-Beitrag gestellten Fragen seien zulässig.
“Man hätte dieses Verfahren gar nicht erst beginnen dürfen”, kritisierte Verteidiger Ulf Israel in seinem Plädoyer den Eifer der Staatsanwaltschaft.
Die “wüste Kette von Behauptungen” falle letztlich auf sie zurück und werfe ein schlechtes Licht auf die sächsische Justiz. Anwalt Steffen Soult sagte, er hätte sich eine “lernfähige Staatsanwaltschaft” statt einer solch “verbohrten” gewünscht.
Der Vorsitzende Richter sagte am Schluss der Verhandlung, das von der Staatsanwaltschaft bemühte Strafrecht sei die schärfste Waffe der Justiz und solle die Ultima Ratio bleiben. Staatsanwalt Kohle wollte sich noch nicht zu einer möglichen Revision äußern.
Wer sich mit investigativem Journalismus beschäftige, habe das gleiche Problem wie Kraftfahrer und Ärzte, sagte Schultze-Griebler. “Die stehen immer mit einem Fuß im Gefängnis.” Alles, was da an unangenehmen Wahrheiten geschrieben werde, sei oft eine Beleidigung, “aber hoffentlich keine Verleumdung”.
Er forderte die sächsische Landesregierung auf, das Verständnis der Verantwortlichen in Politik und Justiz von freier Berichterstattung dringend zu korrigieren.
Reporter ohne Grenzen begrüßt den Freispruch der Journalisten. “Wer in Deutschland öffentliche Ämter bekleidet, muss sich Kritik gefallen lassen, Journalisten dürfen deshalb nicht mit dem Strafrecht bedroht werden”, sagte Michael Rediske, Vorstandssprecher von Reporter ohne Grenzen in Berlin. “Das Dresdner Urteil sendet ein wichtiges Signal an andere europäische Länder, in denen Journalisten dagegen kämpfen, wegen Verleumdung im Gefängnis zu landen.”
Die sächsischen Linken begrüßten den Freispruch ebenfalls. Auffällig sei aber, dass die Staatsanwaltschaft bis zuletzt ihre Position “knochenhart” vertreten habe, sagte der Landtagsabgeordnete Klaus Bartl. Seine Fraktion werde die mögliche Einflussnahmen der Staatsregierung auf die Staatsanwaltschaft im Untersuchungsausschuss des Landtages weiter untersuchen.
Auch die sächsischen Grünen kritisierten die Staatsanwaltschaft. Sie sei mit dem Versuch gescheitert, bestimmte Journalisten mit strafrechtlichen Mitteln mundtot zu machen, sagte der Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi. …