Gericht und Gerechtigkeit – Wie fair sind Urteile?, Gerechtigkeit ist unlösbare Aufgabe an Gerichten, Strafverteidiger mit Schauspielunterricht erfolgreicher, 08.12.2012

Gericht und Gerechtigkeit – Wie fair sind Urteile? – Wieland Backes Nachtcafé SWR

httpv://youtu.be/Nv5kZbbLwtM

Als Staatsanwalt braucht man sogar nur einen Hauptschulabschluss und Schauspielunterricht um diese im Gerichtssaal in Strafverfahren zu vertreten:

Falscher Staatsanwalt ohne juristische Kenntnisse mit Hauptschulabschluss vertrat die Staatsanwaltschaft im Gerichtssaal, 26.04.2006

Als Strafverteidiger braucht man wiederum noch nicht einmal Jurist sein und wenn man zudem noch nicht mal Schauspielunterricht hatte, dann macht das auch nichts:

Falscher Anwalt täuscht mehr als 100 Richter und vertrat seine Mandanten auch am höchsten Strafgericht in England, 25.03.1999

Richter Alexander Hold: “Da muss der Verteidiger sofort einen Befangenheitsantrag stellen und dann ist der Prozess geplatzt”.
Wenn er als hochelitärer einer Herrschaftswissenschaft zugehöriger Richter einen solchen Antrag stellt, dann ist das so.
Wenn es ein zur hocheltären Herrschaft zugehöriger Anwalt macht, dann kann es gelegentlich so sein aber wenn es ein Prolet macht, dann ist grundsätzlich sofort gegen den niederen Proleten vorzugehen:

Befangenheit mit zweierlei Maß, Beschwerden von Bürgern über Parteilichkeit in der Justiz haben grundsätzlich keine Chance, Der Spiegel 39/1981, 21.09.1981

Vorstehendes geht zusätzlich noch mit der Gefahr einher, dann als Querulant keine Rechte mehr geltend machen zu können und es kann in schlimmsten Fall zu psychologischen Untersuchung mit der Entrechtung des Angeklagten führen. In seltenen Fällen sogar zur Psychiatrisierung des Anwalts, wenn er keine Ruhe gibt. Und je schlimmer und rechtsverletzender die richterliche Parteilichkeit um so geringer die Erfolgsaussichten und um so wahrscheinlicher das Vorgehen mit psychologischen Untersuchungen etc. gegen den Störer.
Warum das so ist hat Richter Alexander Hold selbst erklärt:

Richter Alexander Hold: “Das menschliche, dass in solchen Dingen, dann leider drinsteckt – aber man erlebt das in der Praxis ja sehr oft, es gibt Verschwörungstheorien, meistens ist überhaupt nichts dran, wo Leute sich was zusammen fantasieren – In dem Moment wo da nämlich so ein persönlicher Angriff drin steckt, wie “gekauft”, denn das ist ja der schlimmste Vorwurf den man einem Polizisten machen kann … aber in dem Moment wo solche Vorwürfe kommen, die machen dann zu.”

Ja, Herr Hold so ist das auch mit den Richterkollegen und besonders noch wenn im Ansehen der niederen Proletenperson ein Bürger als Nichtjurist einen Befangenheitsantrag stellt, weil das bereits eine böse richterlche Beleidigung darstellt:

Das Recht der Parteien auf Richterablehnung bei Besorgnis der Befangenheit wird in der Rechtsprechung leider sehr restriktiv gehandhabt. Ein Ablehnungsantrag gegen den Richter (vielleicht sogar den Vorsitzenden!) gilt als Majestätsbeleidigung und wird gerne auch von Richtern als solcher behandelt

Auch in dem Fall musste der Antragsteller der Befangenheitsanträge 2 mal von Richter Husmann und Richter Eickhoff vom AG-Minden zur psychologischen Untersuchung geschickt werden um ihm einen Betreuer zu bestellen, weil er vollständig unfähig sei bei Gericht rechtlich vorzutragen:

Auch bei mehr als 10 Befangenheitsgründen ist keine Besorgnis der Befangenheit am AG-Minden, LG-Bielefeld und am OLG-Hamm gegeben, 2002

Prof. Dr. Hirsch: “Überall wo Menschen Recht sprechen gibt es Irrtümer und Fehlurteile. Die Fehlurteile rauszufiltern aus der Fülle der Urteile ist ein ganz schwieriges Vorhaben.”

Mit dem ersten Satz hat er mal die Wahrheit gesagt. Bei dem zweiten Satz flunkert er bereits, denn es gibt soooviele Fehlurteile mit Schwachsinn, dessen rausfiltern absolut einfach wäre aber das soll nicht sein.
Mir persönlich ist bisher in allen Verfahren bei denen ich direkt vor einem Richter stand mitgeteilt worden, dass es in der Justiz keine Fehlurteile gibt und wer das glaut ist Geisteskrank und leidet zB. an “abartigen geistigen Krankheiten” (Richter Dr. Eisberg), die es vollständig unmöglich machen das man Rechte bei Gericht geltend machen kann. In der Öffentlichkeit wird diese Justiz aber im Ansehen dessen Recht und Gerechtigkeit mit anderen Äusserung gefeiert:

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD): “Justizskandale gibt es nicht in Deutschland”

Dr. Hans Liedel Hessisches Justizministerium: „Ich halte diese Anschuldigungen für albern. Unsere Richter sind unabhängig und an die Gesetze gebunden. Außerdem will ich erst einmal die vielen Fälle sehen, bei denen Fehlurteile ergangen sind.“

Günter Oettinger (CDU) und Ulrich Goll (FDP) : “In der Justiz gibt es keine Missstände.”

Richter Dr. Jörg Eisberg AG-Minden: “Unkorrektes und ungesetzliches Handeln bei den Staatsanwaltschaften gibt es nicht, weil diese zu korrektem Handeln verpflichtet sind.”

http://blog.justizkacke.de/?page_id=74

Prof. Dr. Hirsch: “…Aber Sie können wahrscheinlich sich darauf verlassen, wenn ein Gericht der Meinung ist, dass hier ein eklatantes Fehlurteil vorliegt, dann wird es auch die Vorschriften über die Wiederaufnahme so anwenden, dass es zu einer Wiederaufnahme kommt.”

Prof. Dr. Hirsch schafft es ja noch nicht einmal seine eigene schwachsinnige Entscheidung zu korrigieren auf die ua., diese schwachsinnige und weitere schwachsinnigen Entscheidungen folgten, weil die Richtigkeit der Entscheidung der vorhergegenden Kollegen stets abzudecken ist:
Richter Dr. Pfab: Es ist “Pflichtwidrig” auch unter Lebensgefahr auf einer Autobahn kein Warndreieck aufzustellen und das Zahlen eines Ordnungsgeldes ist unfallursächlich, 12.03.2014

Eine Autofahrerin, die mit 120km/h statt erlaubter max. 60km/h mit ihrem PKW  gefahren ist und angibt vor einem PKW, der auf der Fahrbahn stand und ihr mit Abblendlicht und Warnblinkanlage über eine Strecke von 600m entgegenleuchtete, die Geschwindigkeit noch auf 80km/h verringern zu können, zu 0% haftet! Die Fahrerin konnte dann nur noch das Lenkrad herumreissen und fuhr in die rechte Leitplanke wobei der dahinter stehende Erstunfallfahrer schwerst verletzt worden ist (fahrlässige Körperverletzung).
Wenn man den Weg ausrechnet, den diese zurückgelegt hat um auf 80km/h abzubremsen, dann wäre diese tatsächlich konkret bei einer Geschwindigkeit von 60km/h vor dem PKW angehalten und dabei braucht man noch nicht einmal berücksichtigen, dass diese den auf der Fahrbahn verunfallt stehenden PKW dann auch zuvor eher wahrgenommen hätte.
Gemäss 2 Richtern am AG-Münster haftete die auffahrende Fahrerin selbstverständlich zu 100% bereits aufgrund eines Anscheinsbeweises (Das diese statt erlaubter max. 60km/h mit 120km/h gefahren ist war dort noch nicht bekannt und das ergab sich aber sogar aus den Akten, die Prof. Dr. Hirsch vorlagen, die man dem Unfallopfer der auffahrenden Fahrerein aber verschwiegen hat.). In Münster war die Entscheidung von Prof. Dr. Hirsch und die anderen Entscheidungen des AG/LG-Coburg nicht bekannt und so sind diese bestimmt befangen gewesen, weil es keine Kollegen zum Abdecken gab.
Das Opfer einer Straftat (60km/h zu schnelles fahren) muss einer Straftäterin zu 100% den Schaden an ihrer Tatwaffe (PKW) ersetzen, den diese bei begehen der Straftat an ihrer Tatwaffe erlitten hat.

In der Praxis kann man sich allerdings tatsächlich aber viel mehr auf das genaue Gegenteil verlassen und nicht auf das was einem in der Öffentlichkeit an Schönheit der Justiz von Juristen vorgeführt wird, denn auch in den Fällen geht es in erster Linie darum, die Richtigkeit der Entscheidung der Kollegen abzudecken, weil Juristen keine Fehler machen:
Forensiker Mark Benecke fordert Glaubhaftigkeitsgutachten, Justiz geht über Leichen um keine Fehler zugeben zu müssen

800000 erledigte Strafverfahren in Deutschland und nur 90 Wiederaufnahmen, Keinerlei Einsicht – Gerichtsroben als menschenverachtende Götter in Schwarz!, 21.12.2012

Eine Entscheidung ist doch schon bei den meisten Richtern von daher tadellos richtig, weil diese ein Richter als Übermensch gemacht hat und Diese daher gar nicht falsch sein kann, denn deswegen hat man ihn doch als Jurist das Staatsexamen verliehen.
Das unterscheidet ja gerade Juristen als Übermenschen im Ansehen der Person von niederen Proleten.

Daher kann es auch fast gar keine Richter geben, die gemäss Prof. Dr. Hirsch der Meinung sind, dass ein eklatantes Fehlurteil vorliegt. Was ist ein “eklatantes Fehlurteil”?

Ist das etwas was es in der Justiz in Deutschland nicht gibt und welches gar nicht vorliegen kann?:
http://blog.justizkacke.de/?page_id=74

Wenn ein eklatantes Fehlurteil vorliegt, dann kommt wieder das menschliche zu tragen welches Richter Hold schon erklärte, denn dann liegt ein schwerer Vorwurf gegen einen hochelitären Juristenkollegen vor und die machen dann alle zu und je eklatanter das Fehlurteil und die (vorsätzlichen) Fehlleistungen der Kollegen sind um so mehr machen dann die hochelitären Kollegen zu. Man kann dann mit seinen Vorwürfen nicht mehr gehört werden zu mal es sich auch nur um Verschwörungstheorien handeln kann.

Das beste Beispiel ist eben Dr. Hirsch selbst, der seinen eigenen rechtlichen krassen Schwachsinn selbst nicht korrigieren kann und das kann interessanterweise auch keiner der folgenden Kollegen, die die vorhergehende Entscheidung jeweils kannten.
Bezüglich des Verkehrsunfalls geht das folgendermassen:
1. Die Versicherung stellt eine Haftung von 0% der auffahrenden Fahrerin fest und eine Mithaftung sei ausgeschlossen.
2. 2 Assessoren bei Prof. Dr. Hirsch stellen das gleichermassen fest.
3. Prof. Dr. Hirsch stellt das ebenfalls fest wobei neuerdings aber auch ein etwas anderes Regulierungsergebnis gegeben sein könnte aber 0% auch vollständig richtig sind.
4. Richterin Leonhardt vom AG-Coburg stellt das gleiche wie Prof. Dr. Hirsch fest und das 0% Haftung richtig sind.
5. Richter Dr. Pfab vom LG-Coburg stellt die Richtigkeit der Entscheidung von Richterin Leonhardt fest.
6. 2 Richter am AG-Münster, die die vorgenannten Entscheidungen nicht kannten stellen vollkommen selbstverständlich 100% Haftung der auffahrenden Fahrerin fest.
7. Richter Glöckner vom AG-Coburg stellt jetzt statt 0% Haftung 33% Haftung der auffahrenden Fahrerin fest und damit wiederum letztlich die Richtigkeit aller vorhergegangen Entscheidungen der Juristenkollegen in Coburg im Endeffekt.
8. Richter Dr. Koch stellt nun die Richtigkeit der Entscheidung von Richter Glöckner fest und das 33% Haftung richtig wären.
9. Richterin ? stellt wiederum die Richtigkeit der vorhergehenden Entscheidungen fest, weil der Kläger zuvor bei allen Richtern in Coburg bereits erfolglos war.  Eine Prüfung des Streitgegenstands hat gar nicht stattgefunden, sondern nur eine Bestätigung der Richtigkeit der vorhergehenden schwachsinnigen rechtlichen Entscheidungen der hochelitären Kollegen. Aufeinmal sind stets 33% Haftung und wieder die stets vorhergehende Entscheidung mit 33% richtig obwohl zuvor 7 Juristen nacheinander eine Haftung von 0% als Richtig angesehen haben. Daran sieht man schon wie bescheuert das ganze ist und von was Richter überzeugt sind und wie man als Bürger einfach nur verarscht wird.

100% Haftung können übrigens in Coburg gar nicht richtig sein, weil ein nichtanwaltlich vertretener Prolet Rechte geltend macht und falsche rechtliche Entscheidungen von hochelitären Richtern beanstandet. Das war am AG-Münster ja nicht so, weil die vorhergehenden Entscheidungen dort alle nicht bekannt waren. Dort musste eine Richterin dem Proleten aber in der mündlichen Verhandlung auch 3 mal erklären, dass er sich in der mündlichen Verhandlung nicht äussern könne, weil er kein Rechtsanwalt sei und das daher alles gar nicht verstehen könne.

Diese Verfahren sind gerade auch geführt worden um zu dokumentieren wie sich die Richter und Juristen nacheinander einfach nur abdecken um die Richtigkeit der Entscheidungen der hochelitären Kollegen abzudecken und wie schwachsinnig es bei der “Überzeugung” von Richter und Juristen vorgeht.
Von den Richtern ist keiner darauf gekommen festzustellen, dass ein “krasses Fehlurteil” vorliegt und zwar selbst nicht einmal nach der Entscheidung von 2 Richtern am AG-Münster, die 100% anders entschieden haben und es war eine völlig klare Sach- und Rechtslage wobei nicht einmal Zeugen etc. vernommen werden mussten, denn es war sozusagen ein klassischer Auffahrunfall mit Anscheinsbeweis bereits aufgrund der Aktenlage.

Das Abdecken der hochelitären Kollegen untereinander und von sich selbst hat also einen wesentlich höheren Stellenwert wie die Schädigung von Bürgern aufgrund von “krassen Fehlurteilen”.
Darauf kann man sich tatsächlich und nicht nur “wahrscheinlich” stets verlassen und alles andere ist die absolute Ausnahme, denn Juristen gehen tatsächlich auch über Leichen um keine Fehler zugeben zu müssen und das macht denen gar nichts aus und dafür feiers sich diese sogar.

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