Gutachter an Familiengerichten Da ist schlechter Rat teuer, Frankfurter Allgemeine, 12.11.2012
Michelle ist zwei, als ihr Vater Peter Becker* merkt, dass sie schlecht hört. Der Arzt diagnostiziert eine „mittelgradige Innenohrschwerhörigkeit“ – wenn man hinter ihr steht und sie ruft, hört sie es nicht. Sie bekommt ein Hörgerät, erleidet einen Hörsturz. Die Ehe der Eltern tröpfelt nur noch vor sich hin, nach der Scheidung kämpfen sie um die Kinder und darum, wer sich um Michelles Hörversorgung kümmern darf. Eine vom Gericht bestellte „psychologische Gutachterin“ – von der Ausbildung her ist sie Diplom-Pädagogin – schreibt, Michelle und ihr jüngerer Bruder sollten bei der Mutter leben.
Der Vater hat den Eindruck, die Gutachterin möge ihn nicht, und erkundigt sich bei Michelles Ärzten und anderen Experten, die von dieser Gutachterin befragt worden sind, ob sie wirklich all das gesagt hätten, was die Frau im Gutachten geschrieben hat. Die Ärzte und Experten teilen ihm schriftlich mit, dass sie die fraglichen Äußerungen nie gemacht haben. Da sind die Kinder vom Gericht aber schon der Mutter zugesprochen worden.
Becker, von Beruf Journalist, lässt nicht locker. Er legt viele Beweise dafür vor, dass das Gutachten fehlerhaft ist, und so lehnt die nächste Instanz, das Oberlandesgericht München, das Gutachten im Nachhinein ab. Es schreibt, die Gutachterin habe „Informationen einseitig zu Lasten des Antragstellers“ gewertet und sei dadurch „zu sachlich nicht begründeten Wertungen die Person des Antragstellers betreffend“ gekommen. Es folgert, dass „bei vernünftiger Betrachtung eines unbeteiligten Dritten die Befürchtung besteht, die Sachverständige stehe dem Antragsteller nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenüber“. Michelle aber wohnt weiter bei der Mutter, denn da ist sie aufgrund der auf dem Gutachten basierenden Gerichtsentscheidung nun mal gelandet, und der Vater darf sich nicht um ihre Hörversorgung kümmern.
Das Gericht gibt ein neues Gutachten in Auftrag, diesmal bei der „Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie“ (GWG). Die GWG ist eine private Firma, die den Gerichten Gutachter vermittelt. Nach zwei Jahren liegt endlich das Gutachten für die Beckers vor: Empfohlen wird, die Kinder bei der Mutter zu lassen, der Kontinuität wegen; dass die Mutter sich nach Auffassung des Vaters nicht gut um die schwerhörige Michelle kümmert, spielt der neue Gutachter herunter.
Ein von Becker beauftragter und bezahlter Zweitgutachter schreibt indessen: „Dieses Ergebnis erstaunt sehr, wenn man das Verhalten der Mutter kritisch beleuchtet, die die bewährte Hörversorgung grundlos abbrach, die Fahrten nach München als Ausflüge bezeichnete und eine Verschlechterung des Hörvermögens (die ja auch tatsächlich eintrat) billigend in Kauf nahm. Dass der Kindsvater zwei Gerichtsverhandlungen anstrengen musste, bis die Kindsmutter endlich tätig wurde und dem Kind die notwendige Behandlung zuteil werden ließ, spricht doch sehr deutlich gegen eine Eignung der Mutter auf diesem Gebiet.“
2008 erleidet Michelle, die nun ein Teenager ist und zuvor die anhaltend schlechte Einstellung ihrer Hörgeräte in zahlreichen Mails an alle Verantwortlichen dokumentiert hat, einen zweiten Hörsturz. Im Hochfrequenzbereich ist die Taubheitsgrenze erreicht. Auf einen Eilantrag Beckers hin bekommt dieser 2009 schließlich die Zuständigkeit für die Hörversorgung zugesprochen, laut Gericht aber nur, weil Michelle es so will. Becker wechselt den Hörakustiker, kauft neue Hörgeräte, lässt die Anpassung von einer Spezialistin vornehmen. Er sagt: „Dass Michelle heute fast taub ist, liegt für mich vor allem an dem parteiischen ersten Gutachten. Wenn es das nicht gegeben hätte, hätte ich mich von Anfang an um Michelles Hörversorgung kümmern können, und dann hätte sie ihren zweiten Hörsturz nicht bekommen.“
Dass Gutachten in Familienprozessen voreingenommen oder aus anderen Gründen fehlerhaft sind, ist kein Einzelfall. Wer sich falsch behandelt fühlt, der kann sich im Prinzip noch glücklich schätzen, wenn das Gericht erkennt, dass ein Gutachten nicht den Ansprüchen genügt. Einer noch nicht veröffentlichten Studie der Universität Tübingen zufolge, für die der Biometriker Hans-Peter Dürr 543 Eltern befragt hat, wurde in 16 Prozent der Fälle „nachweislich“ ein Falschgutachten erstellt.
Verwunderlich ist das nicht: Eine Mindestqualifikation für Gutachter ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Gabriele Bapst-Sick, Vorstand des Bundesverbands Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter, kennt viele psychologische Sachverständige, die nie Psychologie studiert haben und dennoch bei Gericht tätig sind: „Es fehlt ihnen an Sachverstand und an Wissen, wie man Gutachten erstellt.“ Zwar müssen psychologische Sachverständige laut gängiger Rechtsprechung ein übergeordnetes Fachwissen haben, worunter man eigentlich ein abgeschlossenes Psychologiestudium verstehen sollte. Doch bei Gutachtern am Familiengericht wird ein solches oder überhaupt irgendein Studium nicht verlangt, auch keine Aus- oder Weiterbildung in der Begutachtung.
Tatsächlich kommen Soziologen, Pädagogen, Psychiater als psychologische Sachverständige zum Einsatz, ja sogar Pastoren oder Heilpraktiker. Eine Heilpraktikerin und Altenpflegerin aus Nordrhein-Westfalen etwa, die nie studiert hat und dieser Zeitung namentlich bekannt ist, ist dort als psychologische Sachverständige in Familienkonflikten an verschiedenen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten tätig. Niemand hindert sie daran, obwohl es entsprechende schriftliche Anfragen gibt: nicht der Landrat, nicht die Psychotherapeutenkammer – und kein Gericht. Im Gegenteil: Gerade erst hat wieder ein Gericht aufgrund eines von dieser Heilpraktiker-Gutachterin geschriebenen Gutachtens einem Vater die Kinder weggenommen und sie in eine Pflegefamilie gesteckt.
Sachverständige mit fragwürdiger Qualifikation können also über die Zukunft ganzer Familien entscheiden. Wie viel Lebens-, Gutachter- oder Berufserfahrung sie haben, spielt keine Rolle. Überwacht werden sie von niemandem. Denn Richter sind meist überfordert, wenn sie die Güte eines Gutachtens beurteilen sollen: „Familienrichter haben eine hochgradig jämmerliche Ausbildung, das Familienrecht spielt weder im Studium noch im Referendariat eine große Rolle, geschweige denn, dass es eine spezielle Ausbildung oder verpflichtende Fortbildung für angehende Familienrichter gäbe“, sagt Elmar Bergmann, dreißig Jahre lang Familienrichter in Mönchengladbach und seither Rechtsanwalt.
So kommt im Familienrecht eins zum andern, mit verheerenden Folgen. Der Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker aus dem badischen Ettlingen etwa vertritt eine Mutter, der ein Gutachter riet, sie möge keine weiteren Kinder mehr zur Welt bringen. Sein Eindruck: „Manchen Eltern wird das Sorgerecht schon entzogen, wenn sie nicht den Anforderungen des Sachverständigen an eine von ihm selbst definierte Erziehungsvernunft genügen.“
Allzu oft folgen Richter den zweifelhaften Empfehlungen. Volker Boehme-Neßler, Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Technik Berlin, sagt: „Faktisch ist die Macht der Sachverständigen fast unbegrenzt, die Gerichte schließen sich den Gutachten in der Regel an. Es ist für sie viel schwieriger, gegen die Gutachten zu entscheiden. Der Argumentationsaufwand und die gedankliche Arbeit sind sehr viel höher. In der Praxis präjudiziert das Gutachten daher oft die richterliche Entscheidung.“
Der Elternteil, der mit dem Gutachten unzufrieden ist, kann entweder Beschwerde in der nächsten Instanz einlegen oder auf eigene Kosten ein Gegengutachten in Auftrag geben. So wie Carola S., die Mutter der siebenjährigen Klara. Der Vater des Mädchens hatte zugegeben, Klara die Scheide mit Olivenöl eingerieben zu haben. Ferner hatte er Zungenküsse eingeräumt, mit der Begründung, diese gingen von Klara aus und er könne sich der „langen, dicken Zunge“ des Kindes nicht erwehren. Carola S. ließ Klara deswegen nicht mehr zum Vater. Der Gutachter indes monierte, sie entfremde dem Vater das Kind. Es handele sich um „freie Körperlichkeit“ und „kindliches Explorationsverhalten“. Der Mutter sei „männliche Körperlichkeit“ fremd.
Der daraufhin von Carola S. mit einem Zweitgutachten beauftragte Werner Leitner, approbierter Psychotherapeut und Privatdozent für Heilpädagogische Psychologie an der Universität Köln, zeigt sich fassungslos. Er sagt: „Das Erstgutachten ist auch wissenschaftlich völlig unzureichend, das wäre bei mir selbst als studentische Seminararbeit völlig inakzeptabel.“ Freilich weiß auch Leitner, dass dies kein Einzelfall ist. 2011 hat er eine systematische Untersuchung vorgestellt, aus der hervorgeht, dass mehr als die Hälfte aller Gutachter antiquierte Tests, etwa zur Beurteilung des kindlichen Befindens, einsetzen, die an vielen Universitäten nicht mehr zum Bestand gehören oder noch nie dazugehört haben.
Marie-Luise Kluck, Professorin für Sozial- und Rechtspsychologie an der Universität Bonn, hat weitere Fehler beobachtet: Es würden die eigene Meinung des Gutachters und die in den Akten gefundenen Daten so miteinander vermischt, dass nicht mehr klar sei, was Meinung und was Fakten seien. Der emeritierte Psychologe, Familientherapeut und wissenschaftliche Sachverständige Uwe Jopt glaubt sogar, dass „diese Form von Gutachterei, bei der es darum geht, einen Elternteil zum Guten zu stempeln und einen zum Schlechten, keinem nützt außer den Sachverständigen“.
Auszuschließen ist das nicht. Seit dreißig Jahren verdient etwa die Firma GWG viel Geld mit wissenschaftlichen Gerichtsgutachten. Unternehmenssitz ist München, aber die Gutachter sind in ganz Deutschland, in Österreich und den Vereinigten Staaten tätig. Gutachter, die unter dem Namen der GWG tätig werden, müssen je nach Region bis zu vierzig Prozent ihrer Gutachterhonorare, die pro Fall durchaus 4000 Euro betragen können, an die GWG abgeben. Im Gegenzug profitieren sie von „ständiger fachlicher Unterstützung, Ansprechpartnern bei fachlichen Fragen, einem E-Mail-Verteiler für fachliche Beratung, Workshops, Ausbildung und Supervision“, so Joseph Salzgeber, GWG-Chef.
Sie profitieren auch von seiner Vernetzung. Salzgeber hat sein Geschäftsmodell auf Familiengerichte zugeschnitten und leidet nicht an Auftragsmangel. 2008 gab es unter den zehn Landgerichten im Raum München nur zwei, bei denen für die GWG tätige Gutachter weniger als fünfzig Prozent der Gutachten erstellten; an einigen Familiengerichten Bayerns werden heute sogar fast ausschließlich die Gutachter der GWG beauftragt.
So haben nach Informationen dieser Zeitung die Amtsgerichte in Ingolstadt und Passau in den vergangenen zwölf Monaten zwei Drittel der eingeholten familienpsychologischen Gutachten von der GWG machen lassen, und das Familiengericht Pfaffenhofen beauftragte die Gutachterfirma sogar in 85 bis 90 Prozent der Fälle: „Man ruft dort an und bekommt einen Gutachter zugewiesen, das ist praktisch, es gibt sonst keine solche Stelle“, sagt Direktorin Bettina Gschwilm.
Für den Wirtschaftsjuristen Volker Boehme-Neßler ein „Skandal“: Es gehe der GWG „nicht um Wahrheitsfindung, sondern um schnelle und reibungslose Geschäfte und darum, möglichst unproblematisch möglichst viele Gutachten an die Gerichte zu verkaufen“. Salzgeber sagt dazu: „Das ist Quatsch.“ Doch Boehme-Neßler ist sich sicher, dass „gerade schwierige Gutachter manchmal gut“ sind, die „das Gericht zwingen, mehr nachzudenken“. Als ganz schlimm empfindet er es, dass die GWG Familienrichter als Referenten einlädt, die zugleich Gerichtsgutachten bei GWG-Gutachtern in Auftrag geben: „Ein Geflecht, in dem jeder schöne Honorare bekommt. Da ist man schnell im Bereich der Kungelei, wenn man sich zu gut kennt. Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten geht das nicht. Da geht die professionelle Distanz verloren, der Sachverständige muss unabhängig sein.“
GWG-Chef Salzgeber, der nach eigenen Angaben hauptberuflich selbst Gutachten schreibt, findet indes nichts dabei. Er sagt: „Richter vergeben ihre Gutachten völlig unabhängig, selbst wenn sie im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen zuvor bei uns referiert haben.“ In Bayerns Justizministerium findet man die enge Kooperation zwischen GWG und Gerichten ebenfalls in Ordnung. Man weist dort die Kritik, die Familiengerichte würden GWG-Gutachter bevorzugt beauftragen, mit viel Nachdruck zurück: Jeder Familienrichter entscheide in richterlicher Unabhängigkeit, welchen Gutachter er beauftrage. Als Maßstab gälten nur die Sachkunde und die persönliche Eignung der Gutachter. Die Sachverständigen der GWG würden aufgrund der positiven Erfahrungen herangezogen, die die Gerichte mit ihnen gemacht hätten.
Dass die Erfahrungen rundum gut sind, stimmt jedoch nicht. So hat die Staatsanwaltschaft des Landesgerichts im österreichischen Linz ein Ermittlungsverfahren gegen einen Gutachter eingeleitet, von dem sich die GWG zwischenzeitlich getrennt hat. Der Psychologe betreibt in Bayern eine Praxis und soll mindestens 15 Gutachten erstellt haben, indem er Textbausteine kopiert hat. Zwei österreichische Väter, ein Jurist und ein Versicherungsmakler, fanden in seinen Gutachten Personenbeschreibungen über sich, die in Teilen völlig identisch waren. Der Beschuldigte bestreitet die Taten und sieht sich einer „diffamierenden Kampagne“ ausgesetzt. Und selbst wenn es nicht zum Ermittlungsverfahren kommt, ist „die Qualität der GWG-Gutachten sehr verschieden, manche sind sehr gut, manche eher schwach“, gibt Pfaffenhofens Amtsgerichtsdirektorin Bettina Gschwilm zu und schränkt ein: „Die schwachen Gutachter nimmt man dann natürlich nie wieder.“
Für die Betroffenen kommt diese Erkenntnis meist zu spät: Die inzwischen achtzehn Jahre alte Michelle, die heute fast taub ist, muss mit den Konsequenzen leben, die die fehlerhaften Gutachten für sie hatten. Ihrer Mutter hat sie kürzlich geschrieben: „Manchmal frage ich mich, wieso das alles? Hast du mich jemals geliebt? Wolltest du mich nur wegen des Kindergeldes behalten? Diese Kindheit wird immer wie eine Wunde bleiben.“