Hausdurchsuchung in München bei der Zeugin Celine Freifrau von Marschall im Zusammenhang mit einem derzeitig laufenden familiengerichtliches Verfahren beim Landgericht München.
Gegen die Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung meines PCs lege ich Celine Freifrau von Marschall Widerspruch, Beschwerde, Einspruch ein, heißt es dann auch in diesem Scheiben Widerspruch, Beschwerde und Einspruch vom 16.02.2014. Es ist recht Ungewöhnlich, dass gegen eine Zeugin – als Solche bin ich in diesem Verfahren benannt – eine Hausdurchsuchung oder gar Beschlagnahmung des PC erfolgt. Dies ist ein willkürlicher Akt der Staatsgewalt und zudem mehr, als unverhältnismäßig. Die Voraussetzung von Einziehung und Beschlagnahme (§ 111 b StPO) liegen nicht vor. Vergleiche hierzu Beschluss OLG Düsseldorf vom 31.08.1992 – 1 Ws 790/92. Zudem ist es heute leicht möglich die Festplatte des PC innerhalb von Sekunden zu kopieren. Die Beschlagnahme ist deshalb unverhältnismäßig und stellt eine elementare Verletzung der Persönlichkeitsrechte, der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) sowie der Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrecht dar. Die beschlagnahmten Gegenstände sind sofort wieder heraus zu geben, Es ist offensichtlich, dass ausschließlich das Ziel verfolgt wird, die Geschädigte von der Internetkommunikation zu trennen und Kontaktdaten auszuspionieren. Es ist zudem ein Hohn, wenn die NSA jahrzehntelang Daten abgreift und der Deutsche Staat vertreten durch den Bundestag und die Justiz sich hier ganz ruhig verhält, wohingegen ein angeblicher Mitschnitt aus einer öffentlichen Verhandlung zu derart überzogenen – Bayern typischen – Justizmaßnahmen führt.
12. 40 Uhr Celine Freifrau von Marschall wird weiter beobachtet. Offensichtlich offensichtlich von Detektiven die Briefkasten, Auto und Haustür fotografieren. Als eine Nachbarin sie entdeckte, sind diese “Blockwarte” schnell verschwunden.
15:00 Wie jetzt allerdings bekannt wurde, handelt es sich bei dem Mitschnitt um ein Beweisstück einer Gerichtsverhandlung, bei der es um elementare und massive Rechtsbrüche des Gerichtes in einer Familienrechtssache geht. Will die bayerische Justiz dieses Beweismittel auf dem Weg zur Asservatenkammer etwa verlieren? Ähnliches ist ja damals auch mit der Festplatte von Max Strauss geschehen. Oder will die Justiz dieses Beweismittel tatsächlich auswerten, um das rechtsbeugende “Gericht” zur Rechenschaft ziehen?
Es verdichtet sich die Annahme > die Verhältnismäßigkeit ist überhaupt nicht gewahrt. Die Betroffenen hätten auf Anfrage der Justiz dieses, ihnen zugespielten Beweismittel sofort zur Verfügung gestellt, da dies zur Wahrheitsfindung einer Recht beugenden Richterschaft dient.
Baronin von Marschall ist Mitverfasserin der Petition an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Wiederherstellung, Durchsetzung und Sicherung der Menschenrechte in Deutschland. Ebenso der Petition zur Einführung der digitalen Prozessbeobachtung in Bild und Ton zur nachträglichen Sicherstellung dass eine Gerichtsverhandlung rechtskonform verlaufen ist. Außerdem ist sie Kritikerin der Familiengerichte in Deutschland und deren unmöglichen „Entscheidungen“ gegen das Kindeswohl. Zudem setzt sie sich für Gerechtigkeit in der Sache 7-jährige von Justiz missbraucht!
Auch um einen gravierenden Rechtsbeugungsfall aus Weisswasser/Görlitz gegen die Mutter Stefanie Böse kümmert sich Celine Freifrau von Marschall seit einigen Wochen. Eben so um einen Kriminalisierungsfall aus Brandenburg – Amtsgericht Zossen.
Hier wurde ein Vater verurteilt weil er sein Kind betreute.