Heftige Vorwürfe an die willkürlichen und kriminellen Schweizer Richter, Richter unterstellen Kleingaunern organisierte Kriminalität um sie leichter überwachen zu können, 17.12.2008
«In der Schweizer Rechtsprechung herrschen Zustände wie im 18. Jahrhundert», sagt der Kriminologe Veio Zanolini. Er bezieht seine Aussage auf den Artikel 260ter im Strafgesetzbuch. Dieser stellt die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation unter Strafe. Die Richter wenden ihn aber hauptsächlich auf Kleingauner an: In mindestens 9 der insgesamt 17 Fälle zwischen 1994 und 2004 seien sogenannte Basiskriminelle als Mitglieder einer kriminellen Organisation verurteilt worden, so Zanolini in einer universitären Studie. So hatten die Richter etwa zwei Personen verurteilt, die mit gestohlenen Kreditkarten Bahnbillette gekauft und dann gegen Geld eingetauscht hatten. Ein anderer Fall betrifft drei Kolumbianer, die mit mehreren Kilo Kokain handelten.
In beiden Fällen waren keine Beweise vorhanden, dass kriminielle Organisationen hinter den Angeklagten steckten. Zudem waren die Urteile nicht begründet. «Das ist staatliche Willkür», sagt Zanolini. Er vermutet, dass die Richter den Artikel willkürlich anwenden, weil die Polizei viel einfacher verdeckt ermitteln oder Telefone abhören kann, wenn jemand wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation verurteilt wird. Zudem ist dann das Strafmass höher. Vom Bundesstrafgericht wollte niemand Stellung nehmen.