Herr Gromzig wartet auf Millionen, Hamburger Abendblatt 19.01.2004
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat in ungewöhnlich deutlicher Form das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) kritisiert – wegen der Länge eines Schadensersatzprozesses eines Hamburger Frührentners. Dessen Klage beschäftigt den 13. Zivilsenat des OLG schon mehr als fünf Jahre. Der Vorsitzende Richter des 13. Senats ist der OLG-Präsident und Präsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts, Wilhelm Rapp (61).
Es geht um den Fall des Rüdiger Gromzig (51), der bald Millionär werden könnte. Er kämpft um die Entschädigung für ein Grundstückserbe im Osten Deutschlands. Weil die angesehene Hamburger Anwaltskanzlei “Ahner & Prien” ihn 1992 nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGH) nicht ausreichend beriet, entgingen Gromzig die Ansprüche auf die Grundstücke. Er verklagte die Kanzlei auf rund 1,5 Millionen Mark Schadensersatz – und verlor vor dem Hamburger Landgericht und dem OLG. Der BGH hob die Urteile 1998 auf, gab Gromzig Recht und wies den Fall an das OLG zurück. Dort geht es nun nur noch um die Höhe des Schadensersatzes.
Hinter dem Rechtsstreit mit Fakten und Zahlen steht das menschliche Schicksal des Rüdiger Gromzig, der zeitweise zum Sozialhilfeempfänger wurde, und zum Schwerbehinderten. Er ist herzkrank und gehbehindert. “Mein Leben kreist um den Rechtsstreit”, sagt der studierte Betriebswirt und Lehrer. Den hat er in 180 Aktenordnern gebündelt. Sie stapeln sich in seiner 34 Quadratmeter großen, spärlich eingerichteten Einzimmerwohnung. Eine alte Matratze dient als Bett. 900 Euro erhält der Frührentner im Monat. Nach Abzug der Kosten bleiben ihm gerade 100 Euro zum Leben. Und die Träume vom großen Geld. “Es ist so, als ob ich im Lotto gewonnen habe, aber an das Geld noch nicht herankomme”, sagt er bitter.
Rückblende: Gromzig hatte von seinem 1957 verstorbenen Vater – einst Direktor und im Vorstand der Dessauer Zuckerraffinerie – sieben Grundstücke geerbt (vier bei Magdeburg, drei in Dessau). Grundstücke, die nach der Flucht des Vaters aus der DDR enteignet worden waren. Als Rüdiger Gromzig 1994 vom Erbe erfuhr, war es zu spät. Er hätte die Ansprüche auf die Grundstücke bis Ende 1992 geltend machen müssen, da nämlich lief die Frist ab. Gromzig machte die Rechtsanwaltskanzlei “Ahner & Prien” dafür verantwortlich. Denn: Diese hatte ihn 1992 in einer Rentensache seines verstorbenen Vaters beraten. Sie hätte auch über den Fristablauf in der Grundstückssache informieren müssen, so Gromzig – der BGH sah es genauso. In der Vorfreude auf den Geldsegen orderte Gromzig damals ein 20 000 Euro teures Luxusauto, ließ sich seine Zähne neu machen. Er hatte sich zu früh gefreut. Denn die Ernüchterung kam beim neuen OLG-Prozess. “Ein rechtlich komplizierter Fall, wir arbeiten ein Stück deutsche Geschichte auf”, befand Richter Rapp am ersten Verhandlungstag. …
Rechtsanwalt Lars Jessen, der Gromzig zeitweise vertrat, kommentiert die Kritik aus Karlsruhe so: “Es ist eine Ohrfeige für das OLG.” Und Rüdiger Gromzig? “Ich will endlich meinen Frieden”, sagt der Dauerkläger.