Jurastudenten fordern heute deutlich längere und härtere Strafen als noch vor 25 Jahren – obwohl sie sich subjektiv sicherer fühlen. Rund ein Drittel sieht die lebenslange Freiheitsstrafe nicht als ausreichend an, über die Hälfte würde unter bestimmten Bedingung auch Folter befürworten. Das geht aus einer Studie des Erlanger Strafrechtsprofessors Franz Streng hervor.
…Vor allem letztere hat sich über die Jahre drastisch verändert. Für den hypothetischen Fall eines Totschlags im Affekt im Rahmen einer Trennung wollten die Studenten 1989 durchschnittlich rund sechs Jahre Haft verhängen; 2012 war die Zahl auf 9,5 Jahre angestiegen, wobei mit den Jahren auch immer häufiger starke Ausschläge nach weit oben hinzukamen, bis hin zur Forderung einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
Überhaupt hat sich die Haltung der Studenten zu dieser Strafform stark gewandelt. In einer vorgelagerten Untersuchung aus 1977 – dem Jahr, in dem das Bundesverfassungsgericht die lebenslängliche Haftstrafe für unter Einschränkungen verfassungsgemäß erklärte – forderte noch jeder Dritte, dass sie vollends abgeschafft werden sollte, nur 6,7 Prozent hielten sie für eine im Einzelfall zu milde Strafe. 2012 hingegen sprach sich nur noch jeder fünfzigste Student für eine Abschaffung aus, demgegenüber sah fast jeder Dritte die lebenslange Freiheitsstrafe als zu milde an.
…Im Jahr 1977 befürworteten lediglich 11,5 Prozent der Befragten eine Wiedereinführung der Todesstrafe; 2012 waren es mit 31,9 Prozent fast drei Mal so viele. Als deren würdige Delikte nannten sie den Sexual- und den grausamen Mord mit Abstand am häufigsten, wobei der Fragebogen Optionen wie Kriegsverbrechen oder auch Straftaten an Kindern nicht vorsah.
…Zur Erklärung der gestiegenen Punitivität trägt dies so oder so wenig bei. Der Autor der Studie, dessen Unbehagen über die eigenen Untersuchungsergebnisse förmlich zwischen den Zeilen hervordringt, zieht insoweit ein ernüchtertes Fazit. Obwohl die Kriminalität im Land insgesamt und auch das subjektive Bedrohungsgefühl gesunken seien, sei der Strafanspruch ausgerechnet bei jungen Juristen, die später einmal als Staatsanwälte, Strafrichter usw. arbeiten könnten, deutlich gestiegen.