Dr. Ernst Girth, Menschenrechtsbeauftagter der Landesärztekammer Hessen:
“Als Mitglied einer Zunft, auf die der Satz „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus ” besonders häufig angewandt wurde und auch zutraf, erlebe ich in über zehn Jahren als Menschenrechtsbeauftragter einer Landesärztekammer eine stetige Zunahme von Transparenz und Selbstkritik, die nicht ausreichend ist, aber doch immerhin Mut macht, weiter für Fortschritte in diesem Bereich zu kämpfen.
Beim Lesen von Asyl-Urteilen – in denen eigentlich ein “Antrag” beurteilt werden soll, wird im wesentlichen der “Antragsteller”, und zwar wie ein Angeklagter beurteilt – habe ich mich oft gefragt, warum es bei Richtern und Staatsanwälten keine Menschenrechtsbeauftagten gibt.
Nicht nur der Fall Mollath und seine ärztlichen Gutachter und Richter zeigen, wie dringend notwendig beide Berufsgruppen ethische Kontrollinstanzen brauchen. So wie das lange Zeit In der Ärzteschaft abgelehnt wurde, mit dem Hinweis auf fachliche Kompetenz, so gelingt dies der Richterschaft bis heute mit Verweis auf ihre richterliche Unabhängigkeit.
Es ist gut, dass die FR mit diesem Tabu bricht und die unglaubliche richterliche Unverfrorenheit im Fall Mollath anprangert. Nicht nur in der Türkei oder den USA, auch in unserem Rechtsstaat gibt es noch viel zu tun!”