Die 48, 35 und 34 Jahre alten Beamten sollen einen freien Journalisten aus Kassel bezichtigt haben, sie angegriffen und einen der Polizisten verletzt zu haben. Inzwischen beweist ein später aufgetauchter Videofilm, dass das eine Falschbezichtigung war.
Der Vorfall ereignete sich am 29. Oktober 2005 am Rande der gewaltsamen Demonstration gegen einen Aufmarsch der NPD in Göttingen. Damals brannten Barrikaden, und die Ordnungskräfte waren vorübergehend in die Defensive gedrängt. Der freie Journalist hatte nach dem Aufmarsch beobachtet, wie Polizeibeamte einen Demonstranten verfolgten. Einer habe dem schwergewichtigen jungen Mann einen Faustschlag an den Hals gegeben und ihn zu Boden geworfen, schildert er. Dann soll, so die ursprüngliche Anklage, der Journalist gewaltsam dazwischen gegangen und sich bei seiner anschließenden Festnahme widersetzt haben.
Die Anklage warf ihm Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor. Grundlage waren die übereinstimmenden Aussagen der drei Hannoveraner. Doch das Amtsgericht stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein. Die Handlungen des Angeklagten, selbst wenn er sie begangen hätte, seien nicht von solcher Intensität, dass sie als Widerstand zu werten sind, meinte der Richter. Das Landgericht bestätigte diese Sicht, nachdem die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt hatte.
Der Fall wäre vergessen, hätte das Innenministerium nun nicht versucht, Schadensersatz einzuklagen. Einen Monat nach Einstellung der strafrechtlichen Verfahren verklagte das Land den Ersatz von Arztkosten. Einer der Polizisten hatte sich – angeblich in Folge des Widerstands – krank gemeldet. Die Fingerverletzung, die er sich attestieren ließ, hatte er freilich erst einen Monat nach dem Vorfall beim Hausarzt vorgestellt.
Schon deshalb ging der Zivilprozess zu Gunsten des Journalisten aus. Die Beamten wollte die Zivilrichterin gar nicht erst als Zeugen hören, weil Gefahr bestand, dass diese sich selbst noch weiter reinreiten. Denn inzwischen war ein Video eines Filmjournalisten aufgetaucht, das genau die Szene des angeblichen Widerstandes zeigt. Klar zu erkennen sei darauf, dass der Journalist einem der Beamten lediglich auf die Schulter getippt und ihn mutmaßlich um Mäßigung im Umgang mit dem am Boden liegenden Festgenommenen gebeten habe. „Denn ich hatte gerade einen Fall recherchiert“, sagt der Zeitungsmann, „in dem jemand bei der Festnahme zu Tode gekommen war.“ Der Film wird am 10. August im Gericht wichtiges Beweismittel gegen die Polizisten sein.