Jurist soll ohne Zulassung als Anwalt aufgetreten sein, soester-anzeiger, 26.04.2012
In Rechtsfragen ist guter Rat bisweilen unumgänglich, und den könnte ein ehemaliger Rechtsanwalt aus Bad Sassendorf womöglich selber gut gebrauchen. Dem Mann drohen nach einer einschlägigen Verurteilung durch das Amtsgericht Soest neun Monate Gefängnis.
Dem früheren Rechtsanwalt und Notar waren seine Titel schon vor längerer Zeit entzogen worden. Zur Last gelegt wurde ihm dem Vernehmen nach, dass er Mandantengelder veruntreut haben soll.
Julia Lange, Pressesprecherin des Landgerichts Arnsberg, bestätigte auf Nachfrage, dass dem Bad Sassendorfer durch das Landgericht Ende 2009 das Notaramt entzogen wurde. Über die Hintergründe wollte sie sich aus Gründen des Personenschutzes jedoch nicht äußern. Sie bestätigte aber, dass dem Juristen nach der Aberkennung des Notaramtes von der zuständigen Rechtsanwaltskammer Hamm auch die Anwaltszulassung widerrufen worden ist. Eine entsprechende Mitteilung darüber sei beim Landgericht im März 2010 eingegangen.
Die Mitgliederverwaltung der Rechtsanwaltskammer bestätigte, dass die Mitgliedschaft des Sassendorfer Juristen in der Kammer am 22. Januar 2010 endete. Über die Hintergründe äußerte die Kammer sich nicht, sie bestätigte aber: Jemand, der kein Anwalt ist, kann nicht anwaltlich tätig werden.
Trotz des Entzugs der beiden Titel soll der Bad Sassendorfer genau dies in der Folgezeit jedoch trotzdem getan haben. Dies berichteten Berufskollegen dem Anzeiger. Zwar soll der ehemalige Notar nicht mehr beurkundet haben, er soll aber Mandanten an einen anderen Notar verwiesen haben, ohne die Mandanten darüber aufgeklärt zu haben. Ähnlich soll er mit Anwaltsmandanten verfahren sein.
Daraufhin kam es zu mehreren Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Soest, in denen sich der ehemalige Rechtsanwalt und Notar wegen des Vorwurfs des Titelmissbrauchs verantworten musste.
Nach Paragraf 132a Strafgesetzbuch (Missbrauch von Titeln) droht im Fall der Verurteilung eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. So auch im Fall des Bad Sassendorfers: Wegen des Vorwurfs des Titelmissbrauchs wurde er im November 2011 vom Amtsgericht Soest zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, die Strafe wurde aber zur Bewährung ausgesetzt. Dies bestätigte der für Presseauskünfte zuständige Oberstaatsanwalt Werner Wolff von der Staatsanwaltschaft Arnsberg.
Weil sich der Bad Sassendorfer auch nach diesem Urteil weiterhin einschlägig strafbar gemacht haben soll, droht ihm nun jedoch der Widerruf der Strafaussetzung. Gegen den Beschluss des Amtsgerichts auf Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung sind allerdings beim Landgericht Arnsberg zwei Beschwerden anhängig. Das Verfahren läuft noch.
Der Bad Sassendorfer Jurist erklärte auf Nachfrage, die Vorwürfe „stimmten so nicht“. Weitergehend wollte er sich gegenüber dem Anzeiger allerdings nicht äußern. ▪ tbg